Kündigung des Vermieters

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
marrak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Vermieters

Hallo!
meine Oma 77 Jahre wohnt im 1.Obergeschoß (alleine in 105qm2 Wohnfläche) in Zweifamilienhaus, seit 20 jahren, im Erdgeschoß
wohnt eine andere Mieter, dieser Haus ist seit Montag verkauft, die 2 neue Eigentümer wollen wegen Eigenbedarf kündigen( selbst nutzen,Beide Brüder,für jeder eine Wohnung), der untere Mieter hat sofort gekündigt, weil er eine Wohnung gefunden hat.
die zwei Eigentümer werden demnächst einziehen und haben meine Oma eine Vorschlag gemacht sie könne max. noch 3jahre bleiben danach wohnung für andere bruder überlassen, meine oma will aber nicht umziehen will noch länger bleiben wie 3 Jahren was die Eigentümer nicht wollten, die haben gesagt die gehen vor Gericht, wenn sie nicht raus gehen will.bei uns herrscht kein Wohnungmangel. Was soll die Oma tun? den Voschlag annehmen oder hat sie eine schance beim Gericht?
haben die eine Sonderkündigungsrecht?
die Wohnungen werden nicht in eigentumswohnungen umgewandelt.
Danke für ratschläge

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo marrak,

sofern die neuen Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen, kann Ihre Oma dagegen mit der "Sozialklausel" (§ 574 BGB ) widersprechen, weil die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie auf Grund des hohen Alters und der sozialen Verwurzelung (und Krankheit?) eine besonder Härte bedeuten würde. Über die Rechtmäßigkeit der Kündigung müßte dann ein Gericht urteilen. Unterliegen die Eigentümer mit Ihrer Klage, wird das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt. Die Chancen auf eine Fortsetzung sind m.E. nicht schlecht.

Es sprechen aber 2 andere Gründe gegen eine Fortsetzung:

- der neue Nachbar (Eigentümer) könnte Ihrer Oma das Leben im Haus unerträglich machen;

- weil es sich um ein 2- Familienhaus handelt, können die Eigentümer auch die erleichterte Kündigung gem. § 573 a BGB aussprechen. Dazu bedarf es keines berechtigten Interesses wie z.B. Eigenbedarf; der Widerspruch mit der Sozialklausel ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist verlängert sich allerdings um 3 weitere Monate.

Aus meiner Sicht wäre eine Verhandlungslösung vorzuziehen. Eventuell sind die neuen Eigentümer bereit, sich bei einem frühzeitigen Umzug an den Kosten zu beteiligen.

MfG Gruwo

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