Kündigung der Untermieterin

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2021 10:07:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung der Untermieterin

Hallo,

folgender Fall (A) :
vor einigen Tagen habe ich (als Hauptmieterin) meiner Untermieterin gekündigt auf Grund von starken Spannungen zwischen uns. Da ich im Internet gelesen habe dass man als Hauptmieter der in der selben Wohnung wie der Untermieter wohnt, einen juristischen Vorteil geniesst und zusätzlich sind in ihrem Zimmer Möbel (Bett und Regal--> diese gehören aber nicht mir sondern dem Besitzer). Daher hatte ich sie gekündigt da das Zimmer rechtlich als teilmöbliert bzw. möbliert gilt. In diesem Fall müsste sie bei fristgerechter Kündigung (bis spätestens 15. des Monats) zum Ende des Monats ausziehen. Nun hat sie aber Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt und geschrieben dass ich keinen Grund angegeben hatte.
Meine Fragen dazu:
1. Gilt teilmöbliert mit Möbeln des Besitzers der Wohnung (also nicht mir als Hauptmieterin) als möbliert und damit eine verkürzte Kündigungsfrist.
2. Wäre zusätzlich eine einmalige Verspätung in der Mietzahlung auch ein Grund (3 Tage verspätet)

weiterer Fall (B):
wenn ich ein Zimmer vermieten würde welches nicht möbliert ist und ich dem Untermieter kündigen möchte (er bewohnt 2 Zimmer der Wohnung)
Frage zu Fall B:
1. Kann ich als Kündiungsgrund "Eigenbedard" nennen wenn ich aus einem seiner 2 Zimmer ein Wohnzimmer machen möchte nach seinem Auszug und einen neuen Mitbewohner finde für das andere Zimmer.
2. Gilt eine einmalige Verspätung in der Zahlung (1 Tag zu spät) auch schon als Kündigungsgrund

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Vielen Vielen Vielen Dank im Voraus :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Erst und wichtigste Frage, gibt es einen schriftlichen Mietvertrag?

Wenn ja was steht da zu Kündigungsfristen, besonders seitens des Vermieters, also dir, drin?

Zitat (von hushushanna):
Gilt teilmöbliert mit Möbeln des Besitzers der Wohnung (also nicht mir als Hauptmieterin) als möbliert und damit eine verkürzte Kündigungsfrist.


Aus BGB § 549 "Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat"

1 Bett und 1 Regal ist nicht überwiegend.

Zitat (von hushushanna):
Gilt eine einmalige Verspätung in der Zahlung (1 Tag zu spät) auch schon als Kündigungsgrund
Zitat (von hushushanna):
Wäre zusätzlich eine einmalige Verspätung in der Mietzahlung auch ein Grund (3 Tage verspätet)


Was denn nun, 1 oder 3 Tage? Aber eigentlich egal, nein das ist kein Kündigungsgrund.

Zudem wäre zu klären was Du als verspätet ansiehst. Per Gesetz hat der Mieter bis zum 3. Werktag, genauer Bankwerktag, Zeit die Miete zur Zahlung anzuweisen. 3. Bankwerktag kann schon mal erst der 5. oder 6. des Monats sein. Dann kann es immer noch passieren das die Miete zwischen 1 - 3 Bankwerktagen auf dem Konto des VM eingeht, was immer noch pünktlich wäre.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hushushanna):
Daher hatte ich sie gekündigt da das Zimmer rechtlich als teilmöbliert bzw. möbliert gilt.


Nö, nur weil da Tisch und Bett drin stehen "gilt" es nicht als möbliert. Ausschlaggebend ist das, was im schriftlichen Mietvertrag steht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.05.2021 10:07:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke erstmal für die Antwort. Fall A und B sind unterschiedliche Fälle mit unterschiedlichen Mitbewohnern. daher ist eine Kündigungsfrist von einem Tag was anderes als die Kündigungsfrist von 3 Tagen. Unterschiedliche Mitbewohner.
Meine Frage wäre jetzt ob ein voll möbliertes Zimmer (Bett Schrank Regal)das aber mit Möbeln vom Besitzer ausgestattet ist, auch als möbliertes Zimmer gilt, selbst wenn es nicht mein Eigentum als Haupt Mieterin ist.
Meine zweite Frage wäre wenn ich an einen anderen Mieter zwei verschiedene Räume, die nebeneinander liegen vermiete, und eines davon als Wohnzimmer nutzen möchte in Zukunft, sprich Eigenbedarf anmelde, wäre das ein solider kündigungsgrund?
Vielen Dank im Voraus :) auch für die schnelle Antwort

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hushushanna):
Meine Frage wäre jetzt ob ein voll möbliertes Zimmer (Bett Schrank Regal)das aber mit Möbeln vom Besitzer ausgestattet ist, auch als möbliertes Zimmer gilt, selbst wenn es nicht mein Eigentum als Haupt Mieterin ist.


Kommt auf die vertragliche Gestaltung an, es reicht nicht aus Tisch und Bett reinzustellen. Und ... wie sieht es aus im Vertrag?

Zitat (von hushushanna):
Meine zweite Frage wäre wenn ich an einen anderen Mieter zwei verschiedene Räume, die nebeneinander liegen vermiete, und eines davon als Wohnzimmer nutzen möchte in Zukunft, sprich Eigenbedarf anmelde, wäre das ein solider kündigungsgrund?


Kommt auf den Vertrag an. Der ... wie auch der andere ziemlich nebulös zu sein scheint.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von hushushanna):
Fall A und B sind unterschiedliche Fälle mit unterschiedlichen Mitbewohnern. daher ist eine Kündigungsfrist von einem Tag was anderes als die Kündigungsfrist von 3 Tagen.


Kündigungsfrist? Ich denke verspätete Mietzahlung. Ob die wirklich verspätet sind/waren wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Denn, wie schon geschrieben, der Mieter hat per Gesetz, das geht vor Vertrag, bis zum 3. Bankwerktag Zeit die Miete zur Zahlung anzuweisen.

Zitat (von hushushanna):
Meine Frage wäre jetzt ob ein voll möbliertes Zimmer (Bett Schrank Regal)das aber mit Möbeln vom Besitzer ausgestattet ist, auch als möbliertes Zimmer gilt, selbst wenn es nicht mein Eigentum als Haupt Mieterin ist.


Wem die Möbel tatsächlich gehören ist egal. Und nochmal, ein Bett und ein Regal machen ein Zimmer nicht zu einem möblierten Zimmer.

Was steht denn nun im Vertrag bezüglich deiner Kündigungsfrist als Vermieter?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120251 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von hushushanna):
Meine Frage wäre jetzt ob ein voll möbliertes Zimmer (Bett Schrank Regal)das aber mit Möbeln vom Besitzer ausgestattet ist, auch als möbliertes Zimmer gilt, selbst wenn es nicht mein Eigentum als Haupt Mieterin ist.

Nö.


Zitat (von Anitari):
Und nochmal, ein Bett und ein Regal machen ein Zimmer nicht zu einem möblierten Zimmer.

In der Regel nicht, aber das kann durchaus sein.

Wie immer ist hier die Prüfung im Einzelfall nötig. Ausschlaggebend ist, ob der Vermieter das Zimmer überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat.
Wenn da nur ein ein Bett und ein Regal reinpassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.05.2021 10:07:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe keinen Vertrag blöderweise ausgemacht, nur mündlich. Und in dem Zimmer der Mitbewohnerin A ist Bett, Schrank und Regal vom Besitzer also möbliert.

Und zu Fall b wäre noch die Frage ob der Mitbewohner B der in 2 Zimmern wohnt auch gekündigt werden kann wegen Eigenbedarf.

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von hushushanna):
Und in dem Zimmer der Mitbewohnerin A ist Bett, Schrank und Regal vom Besitzer also möbliert.


Im Ausgangsbeitrag waren es nur 1 Bett und 1 Regal.

Aber auch wenn jetzt plötzlich noch ein Schrank daherkommt ist das Zimmer nicht überwiegend (fast vollständig) von dir mit Möbeln ausgestattet.

Zitat (von hushushanna):
Und zu Fall b wäre noch die Frage ob der Mitbewohner B der in 2 Zimmern wohnt auch gekündigt werden kann wegen Eigenbedarf.


Wenn der tatsächliche besteht, natürlich.

Einfacher wäre es aber, in beiden Fällen, gem. BGB § 573a zu kündigen oder sich mit den Mietern auf Aufhebungsverträge zu einigen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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