Kündigung bei Zeitmietvertrag - außergewöhnlicher Kündigungsgrund?

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
joedanase
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei Zeitmietvertrag - außergewöhnlicher Kündigungsgrund?

Hallo da draußen!

Mehrere Probleme / Fragen auf einmal.
Wir bezahlen 639 Eur im Monat an Warmmiete. Nun haben wir eine Wärme/Wasserabrechnung bekommen. Diese beläuft sich auf 1500 Eur für letztes Jahr. Aus der Abrechnung ist zu sehen, dass unserer Wärmeverbrauch normal ist.
Ich habe nun den Verdacht, dass unsere Vermieterin absichtlich die Warmmiete so niedrig angesetzt hat, um die Wohnung billiger erscheinen zu lassen. (Am Ende des Jahres werden dann einfach die Müll-/Wasser- ua. Nebenkosten einfach inm Rechnung gestellt.
Frage: Ist das so zulässig und besteht Aussicht, wenn man Einspruch erhebt.
Frage2: Ist dies möglicherweise ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund??

Danke, der Ratlose ..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sokrates
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstaunlich: Vereinbarung einer Warm(!)miete und trotzdem eine Wärme-/Wasserabrechnung?

Was nun?

Wurde wirklich eine Warm-, also Bruttomiete, vereinbart, wäre die Erhebung der vorgenannten Kosten unzulässig. Insofern wäre ein tieferer Blick in den abgeschlossenen Mietvertrag sinnvoll.

Tip: Vom Anwalt überprüfen lassen.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Genau!
Da kann etwas nicht stimmen.
Wenn es eine Warmmiete ist, muss dass ja
ausdrücklich im Vertrag festgelegt sein.

Passieren kann schon, dass eine Warmmiete
wegen der gestiegenen Energiekosten
insgesamt erhöht wird. Natürlich nach den Regeln.
Schaut doch erst einmal, was für einen Vertrag Ihr habt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Mir fällt auf , dass du im Titel von
Z e i t mietvertrag sprichst, was hat das denn
zu sagen?
Sind denn in Eurem Vertrag Nebenkosten überhaußt erwähnt?
Oder hzahlt Ihr monatlich für Heizung einen Betrag?
(Dann wäre es nämlich keine Warmmiete.)

Bei Warmmiete gibt es nur einen "Inklusivpreis"
und keine NEbenkosten extra.

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#4
 Von 
joedanase
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zeitmietvertrag bedeutet einen Mietvertrag mit einer bestimmten Laufzeit, hier 3 Jahre.

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