Kündigung Zeitmietvertrag!

4. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Chrischi007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Zeitmietvertrag!

Hallo!
Wir sind ganz neu hier und würden uns drüber freuen, wenn ihr uns mal eure Meinung sagt!
Also, wir haben folgendes Problem: Mein Mann, also damals noch Freund, hat im Mai 2001 einen Zeitmietvertrag über fünf Jahre für eine 2-Zimmer-Wohnung unterzeichnet. Seit drei Jahren wohnte ich mit in der Wohnung. Wir haben den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, dass ich mit einziehe und er hat sein ok gegeben. Das lief alles mündlich.
Jetzt erwarten wir im Januar Nachwuchs und haben im August geheiratet. Anfang August haben wir dem Vermieter mündlich gekündigt, er hat uns auf die drei Monate Kündigungsfrist hingewiesen und uns sogar noch gratuliert. Am selben Tag hatte er auch die schriftl. Kündigung im Briefkasten. Er hat auf diese nicht reagiert, weshalb wir davon ausgegangen sind, dass alles so ok ist.
Wir sind dann ausgezogen und heute, als wir die Abnahme gemacht haben, fragt er doch glatt, ob wir uns bewusst sind, dass wir noch bis April 2006 Miete zahlen müssten!!!Wir haben dann auf meine Schwangerschaft hingewiesen, aber er meinte, dass mein Mann ja allein im Mietvertrag stehen würde und der sei ja nicht schwanger!
Er hat aber das Abnahmeprotokoll unterschrieben und die Schlüssel genommen. Endet damit nicht automatisch das Mietverhältnis?
Außerdem hat er uns einen Zettel in die Hand gedrückt, wo die Mängel aufgeführt waren. Aus diesem geht hervor, dass er bereits am 31. Oktober, also als die Kündigungsfrist noch lief, mit irgendwelchen Zeugen in der Wohnung war. Ist das nicht Hausfriedensbruch?
Wäre echt toll, wenn da mal jemand seinen Senf zu geben könnte. Wir wissen nämlich echt nicht, wie wir nun reagieren sollen und können es uns igentlich überhaupt nicht leisten so lange doppelt Miete zu zahlen.

Vielen Dank im Voraus!
Tina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Jup sobald die Schlüssel übergeben sind ist das Mietverhältnis aufgelöst. Was steht im Abnahmeprotokoll?? Steht das noch was von den restlichen Mieten??

Grüße

tomtom

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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Also wenn ihr nun keinen Schlüssel mehr zu der Wohnung habt und der Vermieter das weiss, kann ich mir nicht vorstellen, dass er ernsthaft von einem bestehenden Mietverhältniss ausgeht ! Ich würde sagen, durch konkludentes Verhalten hat er selbst die Gültigkeit der Kündigung anerkannt. Wenn darüber hinaus ein Abnahmeprotokoll geschrieben ist, was wollt ihr mehr ?

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"Chylla"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da muss ich aber heftig widersprechen.

Das Mietverhältnis kann nur durch eine gültige Kündigung bzw. durch Ablauf des Mietvertrages beendet werden. Der Vermieter ist mit seiner Forderung nach Mietzahlung bis April 2006 im Recht. Nur, wenn er die Wohnung vorher weiter vermietet, gilt das nicht.

Wenn Ihr den Schlüssel abgegeben habt, dann habt Ihr das Hausrecht ebenfalls abgegeben. Der Vermieter darf nach Schlüsselübergabe die Wohnung ohne Eure Erlaubnis betreten. Sollte er vor Schlüsselübergabe die Wohnung unberechtigt betreten haben, dann war es Hausfriedensbruch.

Wenn jedoch nachträglich Schäden geltend gemacht werden, die im Übergabeprotokoll nicht erwähnt wurden, dann ist es Sache des Vermieters, zu beweisen, dass die Schäden bereits bei der Übergabe vorhanden waren und nicht erst danach entstanden sind.

@Chylla
Der Vermieter hat schon dadurch nicht konkludent gehandelt, dass er auf seine Mietansprüche bis zum April 2006 noch einmal explizit hingewiesen hat.

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Tja, evtl. würd ich da doch zum Anwalt gehen. Denn eine Schwangerschaft ist in meinen Augen schon ein Grund für die vorzeitige Kündigung. Evtl. lässt sich der Vermieter mit der Androhung einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch einschüchtern, das will aber gut überlegt sein. Oder auf friedlichem Wege, in dem man einen Nachmieter sucht, geht aber auch nur mit Zustimmung des Vermieters.

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"Chylla"

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