Kündigung - Zeitmiete - Vertrag ausgelaufen

12. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
avin28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Zeitmiete - Vertrag ausgelaufen

Hallo zusammen,

ich habe im März 2013 eine Wohnung gemietet. Der Mietvertrag war befristet - bis Ende September 2013 abgeschlossen. Im Mietvertrag steht, dass der Vertrag dann wegen Eigennutzung endet.
Ich konnte allerdings dann noch weiter die Wohnung bewohnen, einen neuen Vertrag oder irgend etwas schriftliches zur Verlängerung der Mietdauer o.Ä. gibt es jedoch nicht. Nun würde ich gerne aus der Wohnung ausziehen, weiß aber nicht wie es mit der Kündigungsfrist aussieht. Muss icb trotzdem die drei Monate einhalten, obwohl eigentlich kein Mietvertrag besteht?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

-avin28

-- Editiert avin28 am 12.05.2014 20:11

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Steht in dem Vertrag irgend was zu § 545 BGB = (Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) ??

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
avin28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, das kann ich gerade nicht sagen. Hab den Vertrag nicht vorliegen. Das war so ein Vordruck wo man nur Namen und Miete etc. eintragen musste...

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss icb trotzdem die drei Monate einhalten, obwohl eigentlich kein Mietvertrag besteht? <hr size=1 noshade>

Du wohnst in der Wohnung, Du zahlst Miete dafür, der Vermieter hat das so akzeptiert und das seiteinem Jahr = Mietvertrag.

Aber eventuell kann man ja mit dem Vermieter reden und einen Aufhebungsvertrag schließen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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