Hallo Zusammen, ich hoffe ich bekomme hier einen Rat. Ich bin letztes Jahr im Dezember in meine jetzige Mietwohnung eingezogen. Damals haben meine Vermieterin und ich (sie wohnt im gleichen Haus) keinen Mietvertrag gemacht. Als ich Sie damals auf eventuelle Kündigungsfristen ansprach, sagte Sie: "Christina..was soll ich denn machen wenn Du ausziehen willst..sag mir halt einen Monat vorher bescheid wenns geht". Tja..nun möchte ich ausziehen..und zwar zum 01.01. Das diese Aussage von Ihr gemacht wurde, kann mein Vater- der bei diesem Gespräch dabei war, bezeugen. Die Frage ist nur: in wie weit würde ich, sollte sie mir heute Abend bei meinem Kündigungsgespräch- einen Strich durch die Rechnung machen- damit durchkommen?
Ich habe hier gelesen, dass wenn kein Mietvertrag existiert- gesetzliche 3 Monate gelten.
Habt Ihr eine Idee??
danke und allen einen schönen Nachmittag noch
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Kündigung Wohnung ohne Mietvertrag..
9. November 2010
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Frage vom 9. November 2010 | 14:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Wohnung ohne Mietvertrag..
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#1
Antwort vom 9. November 2010 | 15:10
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 9. November 2010 | 15:16
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
quote:
die Kündigung, diesmal aber schriftlich, überreichen
1. wie denn sonst ?
2. dann betrüge die Kündigungsfrist drei Monate.
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#3
Antwort vom 9. November 2010 | 16:23
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 9. November 2010 | 17:09
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
Wo gibt es denn (wirksame) mündliche Kündigungen ?
In Taka-Tuka-Land ?
quote:
eine kürzere ist für den Mieter durchaus möglich.
Aber bei einem mündlichen Vertrag extrem schlecht beweisbar.
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#5
Antwort vom 10. November 2010 | 07:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Morgen Ihr:-) erstmal Danke für Eure Kommentare. Ich hab gestern Abend mit Ihr gesprochen und sie hat mir die Kündigung schriftlich zum 01. 01. bestätigt:-) Jipii..es gibt sie noch...die tollen Vermieter !
Euch allen einen schönen Tag !
Näuze
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#6
Antwort vom 10. November 2010 | 09:31
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
Also einvernehmliche Vertragsaufhebung.
Etwas anderes war ja wohl auch nie beabsichtigt.
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#7
Antwort vom 10. November 2010 | 15:18
Von
Status: Schüler (290 Beiträge, 179x hilfreich)
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