Kündigung Untermietvertrag - wann ist der früheste Termin, wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
massamba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untermietvertrag - wann ist der früheste Termin, wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist?

Hallo, wir arbeiten mit einer Textilfirma in Italienzusammen die ein Büro angemietet haben, laufzeit mietvertrag 5 jahre. In diesem Büro haben wir die Hälfte des Büro untergemietet. Nun würden wir gerne ausziehen und weil im Untermietvertrag nichts vereinbart wurde, wissen wir nun nicht wann wir frühestens ausziehen könnten.


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"saphiar vielen dank"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann beträgt die Kündigungsfrist für Geschäftsräume ein halbes Jahr zum Quartalsende. Heute wäre also frühestens eine Kündigung zum 31.03.2008 möglich.

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