Hallo,
ich habe ein Problem mit einer Untermieterin und hoffe ihr könnt mit helfen!
Es wurde ein Untermietvertrag auf unbestimmte zeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten geschlossen. Diese Kündigungsfrist kann vom Untermieter verkürzt werden, wenn dieser drei geeignete Nachmieter stellt, welche für den Untermieter in den Mietvertrag einsteigen. Die Untermieterin hat den Mietvertrag nun fristgerecht zum 30.04.13 gekündigt, wollte jedoch schon zum 01.03.13 aus dem Mietvertrag aussteigen und hat auch in der Kündigung nochmals betont, dass drei Nachmieter gestellt werden.
Parallel hatte ich mich auf die Suche gemacht, da ich natürlich jemand passenden finden wollte. Ich hatte dann auch eine Nachmieterin gefunden, die zum 01.03.13 in den Mietvertrag einsteigen wollte. Diese hat allerdings kurzfristig wieder abgesagt.
Nun ist meine Untermieterin ausgezogen, ohne mir drei Nachmieter zu stellen.
Meine Frage ist jetzt: Ist die Untermieterin verpflichtet für die Miete aufzukommen?
Meines Erachtens muss sie, wie vertraglich geregelt, entweder die Miete zahlen oder drei Nachmieter stellen, die auch hundertprozentig in den Mietvertrag einsteigen. Es müsste hierfür doch irrelevant sein, dass ich parallel nach Nachmietern gesucht habe, oder?
Ich bin über jede Hilfe dankbar! Vielen dank im voraus.
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Kündigung Untermietvertrag - muss die Untermieterin für die Miete aufkommen?
9. März 2013
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Frage vom 9. März 2013 | 01:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untermietvertrag - muss die Untermieterin für die Miete aufkommen?
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#1
Antwort vom 9. März 2013 | 12:38
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
quote:
Ich hatte dann auch eine Nachmieterin gefunden, die zum 01.03.13 in den Mietvertrag einsteigen wollte. Diese hat allerdings kurzfristig wieder abgesagt.
Hast du der Untermieterin mitgeteilt, das du selbst eine Nachmieterin hast? Damit hast du meiner Ansicht nach auf deine Ansprüche verzichtet.
Dann kannst du sie auch nicht dafür in Haftung nehmen, das deine eigene Nachmieterin abgesprungen ist.
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#2
Antwort vom 9. März 2013 | 15:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, ich hatte ihr mitgeteilt das mir jemand zugesagt hat, aber nicht dass diese in den Mietvertrag einsteigt.
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#3
Antwort vom 10. März 2013 | 11:38
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Dann ist sie immer noch Mieterin
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