Kündigung Untermietvertrag - ist diese Sms eine vorzeitige Beendigung?

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung Untermietvertrag - ist diese Sms eine vorzeitige Beendigung?

Hallo,

die Tochter einer Freundin hat 1 Zimmer ihrer Wohnung untervermietet.
Klappt leider gar nicht.

Nun will sie der Untermieterin, wie lt. Untermietvertrag vorgesehen, fristgerecht zum 31.07.12 kündigen.
Das hat sie der Untermieterin auch schon per SMS angekündigt, hat noch dazu geschrieben, dass diese auch schon eher ausziehen kann (war vllt. nicht ganz schlau?).

Die schriftliche Kündigung ist jetzt fertig und soll der Untermieterin heute oder morgen überreicht werden.

Ist diese SMS, das sie auch schon eher ausziehen kann, jetzt verpflichtend für die Tochter? Entlässt sie die Untermieterin dadurch eher aus dem Untermietvertrag? Dadurch würde sie auf die anteilige Miete und die anteiligen Nebenkosten verzichten, die sie braucht.

Oder muss die Untermieterin die Miete und Nebenkosten noch für den Juli zahlen - vorausgesetzt sie zieht eher aus und es wird keine neue Untermieterin gefunden, die im Juli schon einzieht?

Viele Grüße
Linda


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ist das Zimmer möbliert vermietet? Wenn nicht, dann kann die Tochter der Freundin gar nicht zum 31.07. kündigen.

Die SMS ist erst einmal nur ein Angebot zur Aufhebung des Mietvertrages. Verbindlich wird das Ganze erst dann, wenn die Untermieterin dieses Angebot annimmt. Dafür kann sie sich nur einige Tage Zeit lassen.

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Die SMS ist erst einmal nur ein Angebot zur Aufhebung des Mietvertrages. Verbindlich wird das Ganze erst dann, wenn die Untermieterin dieses Angebot annimmt.

Würd ich im Prinzip auch so sehn, nur fragt sich, ob das Angebot tatsächlich so eindeutig ist, dass daraus hervorgeht, dass die Mieterin früher ausziehen kann UND dann von dem Moment an keine Miete mehr zahlen muss.

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#3
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ja, im Zimmer stehen die Möbel der Hauptmieterin.

Muss die Untermieterin der Hauptmieterin - in welcher Frist - mitteilen, wann sie ausziehen wird?

Damit die Hauptmieterin weiß, ab wann sie das Zimmer neu untervermieten kann.

Linda



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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ja, im Zimmer stehen die Möbel der Hauptmieterin. <hr size=1 noshade>


Dann ist das ein "echter", möblierter Untermietvertrag.

Da ist die Kündigung jeweils zum 15. des Monats zum Monatsende zulässig, § 573c III BGB .

Davon kann nicht zu Lasten des Unter-M abgewichen werden, wenn also im MV eine längere Frist vereinbart ist, gilt das nur für den Vm.

Die Unter-M könnte also bis 15.06. zum Monatsende kündigen.

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-- Editiert flawless am 06.06.2012 23:15

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#5
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

wenn die Untermieterin jedoch nicht bis zum 15.06. kündigt,
gilt die Kündigung der Hauptmieterin zum 31.07.?

Gruß
Linda

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
gilt die Kündigung der Hauptmieterin zum 31.07.?



Ja und auch die Unter-M könnte nur bis 15.7 zum Monatsende kündigen, also nicht "überholen".

quote:
Das hat sie der Untermieterin auch schon per SMS angekündigt, hat noch dazu geschrieben, dass diese auch schon eher ausziehen kann (war vllt. nicht ganz schlau?).


Das Angebot war auf die Kü. zum 31.07. bezogen, d.h. so lange gilt das, die Unter-M könnte also jederzeit ausziehen. Das ist aber besser, als wenn sie nicht auszieht. Dann hättet ihr ein richtiges Problem.

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#7
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Gruß
Linda


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