Kündigung Mietvertrag GARAGE - frist? Räumungsklage?

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Groschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag GARAGE - frist? Räumungsklage?

Hallo zusammen,
nachdem am 15.10. die dritte Miete für eine große Garage ausgeblieben ist muss ich jetzt fristlos kündigen.
Per whats app habe ich den Mieter von diesem Schritt im Voraus schon letzten Mittwoch informiert, er hat es zur Kenntniss genommen "alles klar" geantwortet und es ist bis heute keine Zahlung eingegangen. Es stehen jetzt €450 aus.
2 Fragen:

Wie lang muss die Frist sein? Reichen 10 Tage um die Garage zu räumen?
Wenn nach Ablauf der Frist nichts passiert ist, kann ich dann in die Garage rein und diese übernehmen oder muss ich wie bei einer Wohnung Räumungsklage einreichen?

Über Antworten würde ich mich freuen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich würde, der guten Ordnung halber, 10 Tage Ziehfrist gewähren. Die Kündigung MUSS schriftlich (Papierbrief!!) erfolgen, Zustellungsnachweis, am besten per Boten.

Zitat (von Groschi):
oder muss ich wie bei einer Wohnung Räumungsklage einreichen?


Jupp.

Der einfachste Weg wäre, den säumigen Mieter heimzusuchen und ihn zur Besitzaufgabe zu überreden. Der scheint ja gechillt, gar nix sagen wegen der offenen Forderung (die kann man auch noch später titulieren lassen), sondern einfach hingehen, den Schlüssel geben lassen und unterschreiben lassen, dass er die Garage aufgrund der fristlosen Kündigung am ..... zurück gegeben hat.

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#2
 Von 
Groschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

es ist eine sehr große Garage und die ist VOLL mit seinem Gerümpel, es ist also nicht einfach nur eine Sache von Schlüssel übergeben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Groschi):
es ist eine sehr große Garage und die ist VOLL mit seinem Gerümpel, es ist also nicht einfach nur eine Sache von Schlüssel übergeben.


Sie sollten sich überlegen, was Sie wollen.

Entweder schnellstmöglich ohne Komplikationen die Inbesitznahme der Garage (evtl. inkl. des Mülls), oder aber in Ruhe die Räumungsklage durchziehen, was Zeit und Geld kostet und dann haben sie auch die vollgemüllte Garage, nur halt was später.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Groschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

"schnellstmöglich ohne Komplikationen"

aber wie?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Groschi):
"schnellstmöglich ohne Komplikationen"

aber wie?


Anrufen und fragen wann man sich treffen kann zur Schlüsselübergabe, Geld mit keinem Wort erwähnen. Wenn gesagt wird, dass doch noch Klamotten id Garage sind, dann sagen, wir schreiben eine Vereinbarung, wonach der Mieter die Garage innerhalb der nächsten 14 Tage oder drei Wochen leer räumen kann, und alles was drin bleibt auf seine Kosten entsorgt werden darf.

Alles nett und immer freundlich, bös werden können Sie wenn er raus ist. So machen wir das und es klappt auch in den meisten Fällen.

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