Kündigung Mietverhältnis erhalten

25. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)
Kündigung Mietverhältnis erhalten

Hallo.

Wie bereits vor ein paar Wochen geschrieben begehrte mein Vermieter eine Erhöhung der Kaltmiete, die ich zunächst ablehnte ohne darauf einzugehen dass sie
a. den Formvorschriften nicht genügte
b. die qm-Miete höher als die ortsübliche Vergleichsmiete wäre

Der Vermieter versucht die Wohnung seit 1 1/2 Jahren zu verkaufen, eingezogen sind wir vor 2 1/2 Jahren.

Interessenten an der Wohnung gibt es, jedoch ohne Interesse das Mietverhältnis fortzuführen.

Seine Vorstellungen eines VK-Preises liegen jenseits von Gut und Böse.

Inzwischen ereilte mich ein Kündigungsschreiben mit Begründung, dass ein Verkauf der Wohnung mit Mietern nur unterhalb seines Kaufpreises möglich sei und ihm daher der Verkauf einer vermieteten Wohnung wirtschaftlich nicht zumutbar wäre.

Konkrete Zahlen wurden nicht vorgelegt. Ich denke aber, dass er nicht pauschal eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit behaupten kann und diese vorlegen muss.

Einen Widerspruch (unzumutbare Härte) müsste ich in den nächsten Wochen fomulieren.

Was wäre nun sinnvoll?

Wer zahlt die Anwaltskosten (RSV vorhanden, jedoch kein Mietrecht)?

Ich möchte das Mietverhältnis nicht unbedingt fortsetzen, eine Entschädigung für den Auszug (Umzugskosten, sofortige Auszahlung der Kaution, Aufwendungen für Wohnungssuche) würde ich jedoch gerne sehen.
Meine Frau ist im 5. Monat schwanger (Risikoschwangerschaft, Arbeitsverbot, muss viel liegen) und würde für uns eine zusätzliche Härte bedeuten.

-- Speedy


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

sehe das wie Du, die schlechte wirtschaftliche Verwertbarkeit muss im Kündigungsschreiben schon genau dargelegt werden. Dazu muss natürlich auch der Vergleich mit anderen, gleichwertigen Wohnungen auf dem Immobilienmarkt gezogen werden. D.h. wenn eine solche Wohnung leer im Schnitt mit 100.000 EUR verkauft wird, kann jetzt nicht behauptet werden, man könne die in der Ihr wohnt unvermietet für 150.000 EUR verkaufen.

Andererseits sind Deine Karten sehr gut, eine Umzugskostenbeteiligung mit Deinem VM auszuhandeln recht gut. Hast Du ihn darauf schon mal angesprochen ??


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#2
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Nein, ich wollte das u.U. per Anwalt regeln lassen.

Unser persönliches Verhältnis ist seit seinem Wunsch, uns herauszubekommen, suboptimal.

Zu den Umzugskosten kämen ja noch Aufwendungen für Wohnungsbesichtigungen, Maklerprovision, ggfs. Renovierung (wir hatten unrenoviert übernommen, steht so auch im Übergabeprotokoll).



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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du kannst ja schreiben, dass Du der Kündigung widersprichst, aber bereit bist, für eine Summe x auszuziehen.

Die Summe ist eine Verhandlungssache zwischen Dir und dem VM.

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#4
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


Was sollte da herausspringen?

1 - 2 Monatsmieten + Umzugskosten (professionelle Umzugsfirma, kein Hobby-Wochenendumzugsdienstleister)?

Ist halt die Frage ob der VM sich dies leisten kann + will!



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