Kündigung Mietverhältnis; Härtefall vor Eigenbedarf?

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
20832
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietverhältnis; Härtefall vor Eigenbedarf?

Guten Tag zusammen, Frage zum Thema Mietrecht.
Folgender Fall: Mieter X bewohnt sein 1981 Einfamilienhaus, ist selbst 79.
Das Haus steht auf einem (Gewerbe-)grundstück mit weiteren Gebäuden (z. T. mit Mietwohnungen, hier sind die Wohnungen bereits gekündigt).
Der Besitzer Z der Immobilie/Grundstück will dies nun veräußern und will X kündigen und räumt eine Frist von 11 Monaten ein.
X will aber gar nicht raus, bedingt durch Härtefall (Mietdauer, Lebensalter...) ist X eigentlich unkündbar?!

Der Verkäufer Z droht angebliche Eigenbedarfskündigung durch den Käufer K (notarielle Eintragung noch nicht erfolgt) an.
Kann auch Vorwand sein um das Haus "mieterfrei" übergeben zu können.

Frage: Kündigung durch Z ist wegen besonderer Härte (Mietdauer, Lebensalter) eigentlich aussichtslos. Welche Fristen hat Käufer K bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Bzw. steht Eigenbedarf hier gegen besondere Härte und eine Künidgung durch K ist aussichtslos?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andersen123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Kündigen kann der Vermieter. Ob hier ein Härtefall vorliegt oder nicht, kann nur gerichtlich entschieden werden.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von 20832):
Der Besitzer Z der Immobilie/Grundstück will dies nun veräußern und will X kündigen und räumt eine Frist von 11 Monaten ein.

Mit welchen Grund wird gekündigt? Verkauf alleine reicht als Grund nur sehr selten aus. Siehe dazu § 573 BGB , hier käme möglicherweise wirtschaftliche Verwertbarkeit in Frage. Das ist aber ein ganz dickes Brett, was der Vermieter da bohren müsste.
Zitat (von 20832):
Der Verkäufer Z droht angebliche Eigenbedarfskündigung durch den Käufer K (notarielle Eintragung noch nicht erfolgt) an.

Drohen kann man viel. Das alleine rechtfertigt keine Kündigung. Wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, dann muss man sich das halt anschauen.
Zitat (von 20832):
Kündigung durch Z ist wegen besonderer Härte (Mietdauer, Lebensalter) eigentlich aussichtslos. Welche Fristen hat Käufer K bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Bzw. steht Eigenbedarf hier gegen besondere Härte und eine Künidgung durch K ist aussichtslos?

§ 574 BGB macht formal keinen Unterschried zwischen den Kündigungsgründen wirtschaftliche Verwertbarkeit und Eigenbedarf. Wohl aber wird eine Abwägung zwischen den Interessen des Mieters und des Vermieters getroffen. Wenn der Käufer um die Situation des Mieters weiß, schmälert das aber schonmal die Aussichten auf Eigenbedarfskündigung.

Ob wirklich eine besondere Härte vorliegt, möchte ich ausdrücklich nicht einschätzen.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Ob wirklich eine besondere Härte vorliegt, möchte ich ausdrücklich nicht einschätzen.


Lange Mietdauer und hohes Alter sind da nicht automatisch ausreichende Härtegründe.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):

Lange Mietdauer und hohes Alter sind da nicht automatisch ausreichende Härtegründe.

Mietdauer zählt eh nicht als Härtefall, beim Alter meist eben wenn man schon einen Platz im Seniorenheim gebucht hat, dieser vielleicht jedoch erst ein Jahr später zur Verfügung steht, ist jedoch keine Lösung auf Dauer.
Zitat (von 20832):

Frage: Kündigung durch Z ist wegen besonderer Härte (Mietdauer, Lebensalter) eigentlich aussichtslos. Welche Fristen hat Käufer K bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Bzw. steht Eigenbedarf hier gegen besondere Härte und eine Künidgung durch K ist aussichtslos?

Aussichtslos ist eigentlich gar nichts, die gesetzlichen Fristen sehen folgender Maße aus:
3 Monate bei einer Mietdauer bis 5 Jahre.
6 Monate bei einer Mietdauer bis 8 Jahre.
9 Monate bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren.
Damit sind 11 Monate schon mal ein großzügiges Angebot des Vermieter.
Zitat (von 20832):

X will aber gar nicht raus

Wie wäre es mit einem entsprechenden Kaufangebot an den Besitzer?
Was man bisher in 35 Jahren an Miete bezahlt hatte, da hätte man leicht schon das Haus kaufen können, aber es ist nie zu spät.

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