Guten Tag zusammen, Frage zum Thema Mietrecht.
Folgender Fall: Mieter X bewohnt sein 1981 Einfamilienhaus, ist selbst 79.
Das Haus steht auf einem (Gewerbe-)grundstück mit weiteren Gebäuden (z. T. mit Mietwohnungen, hier sind die Wohnungen bereits gekündigt).
Der Besitzer Z der Immobilie/Grundstück will dies nun veräußern und will X kündigen und räumt eine Frist von 11 Monaten ein.
X will aber gar nicht raus, bedingt durch Härtefall (Mietdauer, Lebensalter...) ist X eigentlich unkündbar?!
Der Verkäufer Z droht angebliche Eigenbedarfskündigung durch den Käufer K (notarielle Eintragung noch nicht erfolgt) an.
Kann auch Vorwand sein um das Haus "mieterfrei" übergeben zu können.
Frage: Kündigung durch Z ist wegen besonderer Härte (Mietdauer, Lebensalter) eigentlich aussichtslos. Welche Fristen hat Käufer K bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Bzw. steht Eigenbedarf hier gegen besondere Härte und eine Künidgung durch K ist aussichtslos?
Kündigung Mietverhältnis; Härtefall vor Eigenbedarf?
17. Juni 2016
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Frage vom 17. Juni 2016 | 16:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietverhältnis; Härtefall vor Eigenbedarf?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2016 | 18:02
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigen kann der Vermieter. Ob hier ein Härtefall vorliegt oder nicht, kann nur gerichtlich entschieden werden.
#2
Antwort vom 17. Juni 2016 | 18:22
Von
Status: Unparteiischer (9876 Beiträge, 4480x hilfreich)
ZitatDer Besitzer Z der Immobilie/Grundstück will dies nun veräußern und will X kündigen und räumt eine Frist von 11 Monaten ein. :
Mit welchen Grund wird gekündigt? Verkauf alleine reicht als Grund nur sehr selten aus. Siehe dazu § 573 BGB , hier käme möglicherweise wirtschaftliche Verwertbarkeit in Frage. Das ist aber ein ganz dickes Brett, was der Vermieter da bohren müsste.
ZitatDer Verkäufer Z droht angebliche Eigenbedarfskündigung durch den Käufer K (notarielle Eintragung noch nicht erfolgt) an. :
Drohen kann man viel. Das alleine rechtfertigt keine Kündigung. Wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, dann muss man sich das halt anschauen.
ZitatKündigung durch Z ist wegen besonderer Härte (Mietdauer, Lebensalter) eigentlich aussichtslos. Welche Fristen hat Käufer K bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Bzw. steht Eigenbedarf hier gegen besondere Härte und eine Künidgung durch K ist aussichtslos? :
§ 574 BGB macht formal keinen Unterschried zwischen den Kündigungsgründen wirtschaftliche Verwertbarkeit und Eigenbedarf. Wohl aber wird eine Abwägung zwischen den Interessen des Mieters und des Vermieters getroffen. Wenn der Käufer um die Situation des Mieters weiß, schmälert das aber schonmal die Aussichten auf Eigenbedarfskündigung.
Ob wirklich eine besondere Härte vorliegt, möchte ich ausdrücklich nicht einschätzen.
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#3
Antwort vom 17. Juni 2016 | 19:24
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Ob wirklich eine besondere Härte vorliegt, möchte ich ausdrücklich nicht einschätzen.
Lange Mietdauer und hohes Alter sind da nicht automatisch ausreichende Härtegründe.
#4
Antwort vom 17. Juni 2016 | 19:44
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Zitat:
Lange Mietdauer und hohes Alter sind da nicht automatisch ausreichende Härtegründe.
Mietdauer zählt eh nicht als Härtefall, beim Alter meist eben wenn man schon einen Platz im Seniorenheim gebucht hat, dieser vielleicht jedoch erst ein Jahr später zur Verfügung steht, ist jedoch keine Lösung auf Dauer.
Zitat:
Frage: Kündigung durch Z ist wegen besonderer Härte (Mietdauer, Lebensalter) eigentlich aussichtslos. Welche Fristen hat Käufer K bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Bzw. steht Eigenbedarf hier gegen besondere Härte und eine Künidgung durch K ist aussichtslos?
Aussichtslos ist eigentlich gar nichts, die gesetzlichen Fristen sehen folgender Maße aus:
3 Monate bei einer Mietdauer bis 5 Jahre.
6 Monate bei einer Mietdauer bis 8 Jahre.
9 Monate bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren.
Damit sind 11 Monate schon mal ein großzügiges Angebot des Vermieter.
Zitat:
X will aber gar nicht raus
Wie wäre es mit einem entsprechenden Kaufangebot an den Besitzer?
Was man bisher in 35 Jahren an Miete bezahlt hatte, da hätte man leicht schon das Haus kaufen können, aber es ist nie zu spät.
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