Kündigung?! (Fristlos)

23. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Julschen123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung?! (Fristlos)

Ich hätte mal eine Frage zwecks Kündigung.

Wir sind 2014 in unsere jetzige Wohnung gezogen. Wir suchen eine größere Wohnung zwecks Zuwachs und Wohnung nun zu klein. Nun ist es so das sich in dem letzten Jahr erhebliche Mängel in der Wohnung rausgestellt haben. Wir haben eine Gemeinschaftsterasse zusammen mit unserem Vermieter. Unter dieser Terasse befindet sich unserer Waschmaschinenraum, da es nicht möglich ist eine Waschmaschine in die Wohnung selbst zu stellen. Nun ist es aber so das der Boden der Terasse nicht dich ist und dadurch wenn es regnet oder Feuchtigkeit auf der Terasse ist alles in diesen besagten Waschmaschinenraum tröpfelt und uns durch diese Feuchtigkeit schon 3 Waschmaschinen kaputt gegangen sind. Die jetzige steht auf einer Europalette so das keine Feuchtigkeit an die Waschmaschine kommt. Diese fängt aber auch grade an der Feuchtigkeit zu verfallen. Dann hatten wir vor kurzen entdeckt das im Kinderzimmer des großen eine Wand feucht ist, kam vom Dach. Dachdecker war auch da und hat das Dach notdürftig repariert meinte aber auch das dass dringend neu gemacht werden müsste da es komplett durchhängt (Flachdach). Vermieter weiß bescheid wohnt im gleichen Haus wie wir, aber ist bis heute nix geschehen. Dann wie die Wand im Kinderzimmer getrocknet war, waren wir mal "mutig" und haben etwas Tapete abgerupft und dann entdeckt das die Wand am Schimmeln ist, die kompletten Deckenpanellen feucht sind und ganz ehrlich ich möchte nicht wissen wie es darunter ausschaut. Vermieter bescheid gegeben er hat auch direkt eine Firma damit beauftragt die kommt nächsten Donnerstag vorbei und möchte sich das ganze anschauen. Ich glaube aber wenn ich mich recht erinnere und die Decke noch feucht ist das diese Firma was machen kann oder liege ich da falsch? Durch den Schimmel hat sich mein kleiner Sohn (8Monate) nun eine Bronchitis eingefangen und ich habe mittlerweile echt Angst das sie chronisch wird bzw. er Asthma bekommt oder noch Schlimmeres. So vor einigen Tagen haben wir im Bad entdeckt das es da auch anfängt zu Schimmeln (ganz doll wir haben uns gefreut *ironie*)
Dann haben wir jetzt grad im Winter das Problem das die Heizung nicht so funktioniert wie sie sollte. Ich muss dazu sagen unsere Fenster und Wohnungstür sind nicht dicht und es zieht mächtig. Im Bad funktioniert die Heizung gar nicht und den anderen Räumen bekommen wir im Durchschnitt auf ca. 12 Grad, obwohl die Heizungen voll auf gedreht sind was Nachts gar nicht schön ist. Vermieter ist dieses Problem länger bekannt macht aber diesbezüglich NIX.


Jetzt kommt meine eigentliche Frage. Im Mietvertrag steht das wir 3 Monate Kündigungsfrist haben oder einen Nachmieter haben. Was ich unter normalen Zuständen völlig ok finde. Aber da ich mittlerweile Angst um die Gesundheit meiner Kinder habe und Angst habe das der Schimmel schlimmer wird bzw, uns irgendwann das Dach einstürzt. Gibt es eine Möglichkeit fristlos zu kündigen und sofort umzuziehen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Gehts nicht noch fetter mit der Schrift?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Den ellenlangen Text ohne jeden Absatz habe ich mir erspart zu lesen.

Umziehen könnt Ihr sofort.

Fristlos kündigen wenn amtlich festgestellt und bestätigt ist das von der Wohnung einer erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bewohner ausgeht.

Mal davon abgesehen, fristlos heißt ja sofort. Wo wollt Ihr denn, dazu noch mit Kindern, so auf die Schnelle hin? Unter der Brücke ist es recht ungemütlich in dieser Jahreszeit.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben den Vermieter in der Vergangenheit schriftlich und nachweisbar auf die Mängel aufmerksam gemacht? Also per Einschreiben oder unter Zeugen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Julschen123):
Vermieter bescheid gegeben er hat auch direkt eine Firma damit beauftragt die kommt nächsten Donnerstag vorbei und möchte sich das ganze anschauen.

Dann warte erstmal ab, was die Firma sagt. Wenn der Schimmel gesundheitsgefährdend ist und nicht sofort entfernt werden kann, dann kann das durchaus ein Grund für einen sofortigen Auszug sein. Und dann wäre auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Nur solltest du dir überlegen, wo es dann hingehen soll.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

"Fett" macht es auch nicht unbedingt glaubwürdiger, dass innerhalb 2-3 Jahren gleich 3 Waschmaschinen durch Feuchte kaputtgehen und der Mieter in aller Seelenruhe immer wieder neue Geräte anschafft und in die Feuchte stellt. Ich kann das nicht so recht glauben.

Wenn der Mieter 2-3 Jahre zuwartet, seine Mängelbeseitigungsrechte nicht nachdrücklich geltend macht bzw. erforderlichenfalls gerichtlich einfordert, dann ist m.E. fraglich, ob da ein Anspruch auf fristlose Kündigung besteht. Davon abgesehen ist ja nun nicht jede Schimmelart gesundheitsgefährdend.

Dass der Mieter seine Mängelanzeigepflicht erfüllt hat und den Vermieter auch zur Abhilfe aufgefordert hat, ist nunmal Voraussetzung. Habt ihr das getan? nicht nur wegen des Schimmel/Feuchteproblems - auch wegen der mangelhaften Beheizbarkeit?

Kündigung kann man auch fristlos und zugleich hilfsweise fristgerecht - dann hat man maximal noch die 3 Monate Kündigungsfrist zu zahlen.
Hier ist alles dazu erklärt.
Falls der Vermieter die fristlose Kündigung nicht akzeptiert, dann muss der Mieter das Bestehen der Gesundheitsgefährdung beweisen (Gutachten) und ggf. die Wirksamkeit seiner Kündigung gerichtlich feststellen lassen.

Eine Einigung "in der Mitte" dürfte da aber erheblich sinnvoller sein, als das Prozesskostenrisiko einzugehen und irgendwann einmal zu erfahren, die das Gericht entschieden hat.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

4x Hilfreiche Antwort

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