Guten Tag.
Ich habe meiner Mieterin die Kündigung zum 25.07 eingereicht jedoch werde ich bis zum 03.08 nicht in der Lage sein sie zu einer Unterschrift zu kriegen.
Reicht es, wenn sie die Kündigung bis zum 03.08 gesehen hat, oder muss sie es bis dann unterschrieben haben?
Kündigung Einreichung
Fragen zur Miete?
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1. echte Kündigungen werden nicht eingereicht. Eingereicht werden nur Sachen die einer Genehmigung / Beweilligung / Zustimmung bedürfen, was bei echten Kündigungen gerade nicht der Fall ist.
Kann es sein, das man eher einen Aufhebungsvertrag anstrebt? Dann wäre der dritte Werktag des Monats nicht wirklich relevant.
2. Eine Kündigng ist eine einseitige Willenserklärung - es reicht vollkommen aus, wenn die zu den normalen Postempfangzeiten zugestellt wird und man das auch gerichtsfest nachweisen kann.
Ob und wann diese dann gelesen oder gar unterchrieben wird ist egal.
3. Wenn es eine echte Kündigung wäre, ist der Grund hoffentlich gerichtsfest? Dann da gibt es Anforderungen die von Gerichten recht streng beurteilt werden, wenn dagegen geklagt wird.
ZitatGuten Tag. :
Ich habe meiner Mieterin die Kündigung zum 25.07 eingereicht jedoch werde ich bis zum 03.08 nicht in der Lage sein sie zu einer Unterschrift zu kriegen.
Reicht es, wenn sie die Kündigung bis zum 03.08 gesehen hat, oder muss sie es bis dann unterschrieben haben?
Wahnsinn, wie unglaublich unwissend ein Vermieter sein kann......
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Die Mieterin muß die Kündigung nicht unterschreiben.
Es ist auch egal ob sie sie gesehen oder gelesen hat.
Entscheidend ist das Du den Zugang nachweisen kannst.
Und noch entscheidender ob die Kündigung wirksam ist.
Denn einem Mieter kann man nicht mal eben so kündigen.
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