Kündigung-Eigenbedarf

1. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zizisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung-Eigenbedarf

Hallo und guten Morgen,

ich bräuchte unbedingt einen guten Rat.

Ich habe eine Eigentumswohnung die derzeit noch gemietet aber bereits gekündigt ist. Mein Mieter mag nicht ausziehen.

Ich habe die Kündigung abgeschickt, Gründe genannt warum ICH diese Wohnung brauche, ich selber wohne mit meinem Mann in einer Mietswohnung 2-Zimmer, war noch schwanger (mitlerweile Fehlgeburt), Wohnung zu Klein, Kaltmiete beider Wohnungen fast identisch, plus muss ich noch die NICHT-umlaugefähigen Kosten zahlen. etc. Ich habe den Mieter bei der Kündigung selbstverständlich auch auf Widerspruch hingewiesen.

Es sieht nun so aus, dass der Mieter die Kündigungsfrist von 3 Monaten über sich "ergehen" lassen hat. Am Montag war ich also beim Anwalt, dieser hat einen erneutes Kündigungsschreiben verfasst und eine weitere Frist bis zur spätestens 2 Wochen gesetzt. Das Wort "Räumungsklage" wurde ist in diesem Zusammenhang auch gefallen.

Jetzt warten wir die Frist von 2 Wochen ab.

Die Frage: Wie gehts weiter? Wie sehen meine Chancen vor Gericht aus? Insbesondere auf Familienplanung, war ja schwanger und will es unbedingt wieder werden(!), kann ich dadurch hoffen dass es schneller geht oder wie lange müsste ich noch warten? Der Mieter hat beim ersten Schreiben auch nicht wiedersprochen, quasi alles ignoriert was ich aufs Papier brachte.

Welche Kosten kommen auf mich zu? Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, sollte der Mieter nicht zahlungsfähig sein, übernimmt dann diese die Zahlung der Kosten?

Bitte um Antwort,


Freundlische Grüße Zizisch

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25 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16798x hilfreich)

Du warst doch beim Anwalt. Was hat der denn dazu gesagt?

Ohne den genauen Wortlaut Deines Kündigungsschreiben, die weiteren Umstände und ggf. auch den Inhalts des Anwaltschreibens zu kennen, kann man doch kaum eine halbwegs zuverlässige Aussage über Deine Chancen abgeben.

Ob Deine Rechtschutzversicherung die Ksoten übernimmt kann ich ebenfalls nichts sagen. Sie muss den Vermietungsrechtsschutz umfassen und auch rechtzeitig abgeschlossen worden sein. Hast Du Deine Versicherung um Kostenübernahme gebeten? Schließlich hast Du bereits einen Anwaltstermin gehabt.

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#2
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
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#3
 Von 
Sachsen_Paul
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Aus dem Kontext kann man entnehmen, dass dieser Sachverhalt wohl zu Gunsten des Mieters entschieden werden wird.

Paul

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#4
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#6
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#8
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#10
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Als Frau werfe ich mal so ein, nichts ist toller und unvergesslicher, als schwanger zu sein und Mama zu sein.


Da empfehle ich zum gegenseitigen Austausch
http://www.eltern.de/foren/

By the way: Schade, dass du dein Übergewicht seither anscheinend nie mehr in den Griff bekommen hast.

Zitat:
Nun sag, ich bin keine Frau?


Ich bin zwar nicht Guenter, hoffe aber ehrlich gesagt - und zwar wohl im unterstellten Interesse der meisten Frauen in diesem Forum - immer noch darauf, dass du in Wirklichkeit beispielsweise eine außerirdische Lebensform bist.







-- Editiert am 01.10.2009 22:00

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#11
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#13
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#14
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Kannst du nicht lesen?


Das scheint mir nicht das einzige Problem zu sein.

Zitat:
Ich habe nur einen nick hier, und bin ich in einem chat, da reicht mir dann auch einer.


Ein Nick von dir dürfte ja wohl auch mehr als genug sein.

-- Editiert am 01.10.2009 22:07

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#15
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1421x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#17
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
dass ich hier sehr sortiere


leider bisher ziemlich erfolglos.

quote:
und auch hier nur noch sehr wenige ernst nehmen werde.


Das passt dann insoweit gut, als dass dich hier auch kaum einer ernst nimmt.

quote:
Die, die ich nicht ernst nehmen werde, also, deren nicks sind dermassen multipliziert vorhanden, dass ich sie hier gar nicht im einzelnen erwähnen möchte.


Diese Entscheidung ist sehr weise; du blickst nämlich ohnehin nicht durch, wer hier wer ist.

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#18
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#20
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1421x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
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#22
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#23
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1421x hilfreich)

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#24
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
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#25
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
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