Kündigung / Eigenbedarf

12. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung / Eigenbedarf

Unsere Wohnung wurde am 01.08 verkauft. Der neue Vermieter hat angekündigt, dass er in die Wohnung einziehen will. Jetzt kommt er jede Woche zu uns und verlangt von uns eine Antwort auf die Frage: Wann wir ausziehen? Dabei droht er uns mit einem Rechtsanwalt, stellt uns mündlich Fristen. Offiziell werden wir erst am Anfang September gekündigt. Übrigens hat unser vorheriger Vermieter gesagt, wenn wir nicht bis zum November ausziehen, zieht er uns vor dem Gericht.
Problemstellung:
Eigenbedarf besteht nicht, da die friedlich in einer großen Wohnung im Haus neben an wohnen. Heute hat er uns mittgeteilt, dass seine Wohnung angeblich schon verkauft ist und die müssen dringend ausziehen. Wo bekommt man rechtmäßige Information darüber?
Ist das eine Drohung? - Wir stehen unter psychischem Druck.
Wir leben in einem kleinen Ort, wo eine vier Zimmer Wohnung nicht so leicht zu bekommen ist. Müssen wir im Not eine drei Zimmer Wohnung nehmen? ( zwei Kinder 15 und 4 Jahre alt, nicht gleiches Geschlecht)
Danke im Voraus.


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Macht mal ganz langsam...und ganz ruhig.....ohne eine schriftliche, begründete Kündigung läuft schon mal garnichts. Der neue Eigentümer kann euch erst dann kündigen wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Und das kann noch ein paar Monate dauern....

Laßt euch bloß nicht unter Druck setzten.....Und sucht euch einen Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht!

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#2
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Savage650 hat erstmal grundsätzlich Recht, was Zeitablauf und Kündigung betrifft. So gewinnt man Zeit. Wo der neue Vermieter nach dem Verkauf seiner jetzigen Wohnung bleibt, ist erstmal nicht Ihr Problem.

Davon abgesehen, werden Sie aber auf Dauer nicht verhindern können, dass der neue Eigentümer, wenn denn alle Formalitäten erfüllt sind, sein Recht, in diesem seinem Eigentum zu wohnen, höchstwahrscheinlich durchsetzen kann. Er weiß wohl nur noch nicht so recht, wie man das präzise und rechtssicher anfasst, oder versucht, Sie zu erschrecken.

Auch mein Tipp: Lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten und sagen Sie dies dem neuen Vermieter freundlich, aber unmissverständlich. Vielleicht kommt er dann ja auch auf die Idee, sich über seine Rechte und Pflichten aufklären zu lassen.



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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

###Eigenbedarf besteht nicht, da die friedlich in einer großen Wohnung im Haus neben an wohnen. Heute hat er uns mittgeteilt, dass seine Wohnung angeblich schon verkauft ist und die müssen dringend ausziehen. Wo bekommt man rechtmäßige Information darüber?####
Ist das eine Drohung? - Wir stehen unter psychischem Druck.###
Die neuen Vermieter offensichtlich auch, wenn deren Wohnung verkauft wurde und diese geräumt werden muss. Aber die Info, ob die alte Wohnung der neuen Vermieter verkauft wurde, bringt euch nicht weiter, da diese nach Erwerb einer neuen Wohnung durchaus das Recht haben, in ebendiese Wohnung auch einzuziehen irgendwann, egal ob sie müssen oder nur wollen.
Würde mich nicht nerven lassen und die schriftliche Kündigung abwarten, dann den Grundbucheintrag einsehen und erst dann nach ner neuen Wohnung suchen.
Wie lange wohnt ihr denn dort schon? Kündigungsfristen können recht lang sein.

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#4
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstmal Danke an alle, wer geschrieben hat.

an kathi2008: Wir wohnen knapp 3 Jahre in der Wohnung.

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wie die anderen schon sagten:

Erst mal ruhig Blut. So schnell geht es nun auch nicht. Kündigung abwarten und wenn die nicht ordentlich begründet ist, ist zunächst mal kein Handlungsbedarf !

Der VM wird, wenn er sich beraten lässt, schnell merken, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht so "zwischen Tür und Angel" funktioniert.

Bedrohungen laufen somit ins Leere und darüberhinaus schaden sie ihm in einem eventuellen Gerichtsverfahren !

MFG

-- Editiert am 13.08.2009 09:40

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Ich würde jetzt schon suchen.


Du bist ja auch VM. :grins:

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Immopaul
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Also ich würde mir da mal keine Sorgen machen. Der Käufer wusste ja nun schon vorher, dass die Wohnung von einer Familie mit "zwei Kinder 15 und 4 Jahre alt" bewohnt wird. War ja bei einer Besichtigung sicherlich erkenntlich.
Zum Ausziehen kann man dort ja garnicht gezwungen werden. Dazu gibt es ja nun schon genügend Urteile. Wenn Ihr aber was schönes findet könnt Ihr ja sagen, dass eine "Umzugsbeihilfe" eure Entscheidung beeinflussen könnte ;)
Aber mit "läppschen" 500 Euro würde ich mich nicht abspeisen lassen. Ich würde gucken, dass ich dann mit Umzugsunternehmen und Renovierung etc. unterm Strich bei Null lande. Bzw. nicht so viele kosten habe.
Schaut doch einfach mal ob Ihr schon Urteile findet.

Grüße
Paul

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#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

@ Paul

Das ist nicht so ganz richtig, wenn der neue Eigentümer eine gut begründete Eigenbedarfskündigung zustellt, dann muss der Mieter auch ausziehen.
Aber das ist ja bisher noch nicht geschehen, daher braucht der Mieter auch nicht tätig zu werden.

mfg
Thomas


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#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich melde mich noch mal ;)

Heute wurden wir am späteren Abend (um 21 Uhr) von neue VM "eingestürmt" mit leeren Beschuldigungen (angeblich hat meine Schwiegermutter jemandem gesagt, dass wir keine Miete zahlen möchten und überhaupt haben nicht vor auszuziehen - völlige Absurd für die wenige wer noch ein bisschen Verstand besitzt).
Das hat uns gar nicht gefallen. Wir sind schließlich aus dem Kindergartenalter heraus. Es steht alles leider bis oben hin. Was kommt demnächst?!
Könnte man das als Hausfriedenbruch betrachten?
Kann uns jemand die Seite mit den Gerichtsurteilen empfehlen?

Danke im Voraus.


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#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ihr könnt dem VM natürlich Hausverbot erteilen.
Wenn er sich nicht daran hält, dann ist dies Hausfriedensbruch.
Ansonsten solltet Ihr Euch nicht auf Diskussionen einlassen, sondern den VM auf den schrifltichen, korrekten Weg verweisen.

mfg
Thomas

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#15
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

:grins:



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