Kündigung / Eigenbedarf - Warum müssen WIR die Kündigung schreiben?

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung / Eigenbedarf - Warum müssen WIR die Kündigung schreiben?

Schönen guten Abend!

Lage:
Unserer Vermieter hat die Wohnung fast verkauf (noch kein Kaufvertrag unterschrieben). Wir haben beim Einzug die Wohnung Top renoviert (keine Absicht auf Umzug in kommende Zeit). Vor zwei Tage eine angekündigte Wohnungsbesichtigung, heute ein Anruf von dem Vermieter mit Mitteilung, dass die Wohnung verkauft wird und wir haben 3 Monate Kündigungsfrist.

Problem:
Warum müssen WIR die Kündigung schreiben?
Wer bezahlt unseren Umzug? (für uns eindeutig ungeplanten Ausgaben)
Wer entschädigt uns die Kosten für Renovierung?

Gibt es überhaupt im solchen Fällen ein Anspruch auf einen Schadensersatz oder ähnliches?

Danke im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ihr müßt keine Kündigung schreiben.Der neue Eigentümer übernimmt euren Mietvertrag, so wie er jetzt ist.

Der neue Eigentümer kann euch, wenn er im Grundbuch steht, wegen Eigenbedarf kündigen. Dazu muß er euch eine begründete Kündigung schreiben.

Seit wann wohnt ihr dort?

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#2
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Seit November 2006, also fast 3 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie schon geschrieben wurde, der neue Eigentümer kann Euch evtl. wegen Eigenbedarf kündigen, aber erst, wenn der Verkauf komplett über die Bühne gegangen ist.

Vieleicht hat ja der Interessent keine Lust auf Ärger bei der Eigenbedarfskündigung und deshalb möchte Euer Vermieter, dass Ihr freiwillig auszieht.

Hier könnt Ihr dem VM natürlich anbieten, gegen erstattung Eurer Renovierungskosten von selbst auszuziehen.

Gruß
Michael

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