Kündigung, keinerlei Rückmeldung wegen KLaution, Übergabe oder sonstiges.

2. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anika172
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung, keinerlei Rückmeldung wegen KLaution, Übergabe oder sonstiges.

Hallo,

so langsam dreh ich durch.
Ich habe meine Kündigung am 23 Juni an meinen Wohnungsverwalter geschrieben. So das ich zum 1.10 in meine neue Wohnung ziehen kann. Von dem Verwalter habe ich ewig keine Rückmeldung bekommen, also habe ich die Kündigung nochmals an meine Vermieterin geschrieben. Diese erhielt Sie per Einschreiben mit Rückschein. (Leider erst am 4 Juli).

Dann der Schock.
Den Verwalter der Wohnung gibt es nicht mehr. Und die Vermieterin meldet sich partu nicht. Leider habe ich keine Telfonnr. von Ihr und die vom Verwalter ist nicht mehr aktiv.
Am 24. Juli schickte ich nochmals meine Kündigung an die Vermieterin, mit der bitte diese zu bestätigen und mir eine Vermieter bestätigung zukommen zulassen (diese brauche ich dringend für meine neue Wohnung)Auch bisher keine Rückmeldung.

Nun meine Fragen. Ist meine Kündigung gültig? Wenn ja zu welchem Termin? 1.10 oder 1.11?
Wenn die Vermieterin nicht meldet wie soll ich die Übergabe machen? Wie bekomme ich meine Kaution wieder (3 Monatskaltmieten) Kann ich einfach die Miete zurückhalten und der Vermieterin sagen Sie soll es mit der Kaution verrechnen?

Ich hoffe sehr das mir hier jemand sagen kann wie ich am besten verfahren soll. Vielen Dank im Voraus.

MFG Anika

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"alles kommt anders als man denkt!!"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich denke, dass die Kündigung auf jeden Fall rechtzeitig war. Selbst wenn sie erst am 04.07. zugegangen ist, dann reicht das (3. Werktag des Monats). Der Vermieter ist ja nicht gezwungen, diese schriftlich oder sonstwie zu bestätigen.
Bis zum Übergabetermin ist es ja noch eine Weile Zeit, da würde ich mich noch nicht verrückt machen. Miete nicht zahlen und mit Kaution verrechnen kann nach hinten losgehen, wenn die Vermieterin Mahnbescheid erlässt. Versuchen kann man es natürlich, aber sobald gemahnt wird, würde ich schnellstens zahlen.

Gruß

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#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Noch etwas: sollte sie sich wirklich überhaupt nicht melden wegen Übergabe, dann unbedingt die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand verlassen, alles fotografisch dokumentieren und einen Zeugen mit dazu nehmen. Ebenfalls unter Zeugen die Schlüssel in den Briefkasten der Vermieterin werfen oder per Einschreiben zusenden, falls sie nicht in der Nähe wohnt.
Und Zählerstände aufschreiben.

Gruß

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#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

..Der Vermieter ist verpflichtet, die Kündigung schriftlich zu bestätigen-allein aus Beweispflicht-...

:) nee, aber wirklich nicht :)

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

och, posen, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die nicht bestätigungspflichtig ist.

Man muss sich als Kündigender schon selbst Bwewise sichern, der Gekündigte darf sich da völlig passiv verhalten.

Im Prinzip muss ich auf KEINE Erklärung der anderen Seite reagieren......

Gruss det11

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