Kündigung, Kündigungstermin und Kaution

30. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung, Kündigungstermin und Kaution

Hallo,

ich möchte meine Wohnung kündigen, nun habe ich hier einen Satz gefunden, den ich nicht deuten kann...kann diesen jemand hier übersetzen???
-Letzter Kündigungstermin ist jeweils der dritte Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.-

Ich weiss es haben diese Frage schon so viele gefragt, ich wohne jetzt seit Februar hier in meiner Wohnung, Ende des Jahres ist hier Betriebskostenabrechnung, werde ich meine Kaution im Ganzen oder anteilig schon bei Wohnungsübergabe zurückbekommen? Man hört so viel schlechtes über die Vermieter, von wegen keine Rückzahlung erfolgt, wie gehe ich das am besten an, dass die Sache positiv für mich läuft?

Ganz lieben Dank
HighHeelDiva

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

das mit der kündigungsfrist bedeutet 3 Monate - 3 Werktage. Du könntest also bis zum 3.August zum 31.Oktober kündigen.

Das mit der Kaution klärst du auf jeden Fall mit dem Vermieter.Verpflichtet ist dieser nur, sie innerhalb einer angemessenen Frist zurückzugeben. Bevor du fragst was angemessen ist: kommt auf den Fall an ... in der Regel wird aber innerhalb von 2 Wochen ein Anteil gezahlt. Allerdings wird fast jeder Vermieter eine Betrag zurückhalten um die Nebenkostenabrechnung gegebenenfalls auszugleichen ...
Auch wenn die Nebenkostenabrechnung zum jahreswechsel erfolgt, heisst das noch nicht, dass dem Vermieter am 31.12. alle relevanten Rechnungen vorliegen ... sprich am besten also mit dem Vermieter ...

m.

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#2
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Miad,

ganz lieben Dank für die schnelle Meldung, ich schreibe jetz grad die Kündigung und schick die morgen per Einschreiben ab...
ich hoffe mein Vermieter lässt mit sich reden wegen der Kaution, man liest ja hier grauslige Sachen....

LG
HighHeelDiva

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Mit der Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr kann sich Dein Vermieter bis zum 31.12.2006 Zeit lassen, auch dann, wenn Du bereits zum 31.10.2005 ausziehst.

Auch wenn man hier grauselige Sachen zur Rückzahlung der Kaution liest, so trifft das doch auf die meisten Vermieter nicht zu.

Diejenigen, die kein Problem mit ihrem Vermieter haben, haben ja schließlich keinen Grund, hier Fragen zu stellen.

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#4
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Tao,

und für die Nebenabrechnung kann er einen Teil der Kaution einbehalten, stimmt so oder?

Bisher hatte ich noch keine Probleme mit meinem Vermieter *klopfaufHolz* nur eine Kündigung ist ja nicht immer das beste für einen solchen ;)

Danke und LG
HighHeelDiva

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#5
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

der vermieter kann einen teil der kaution einbehalten für eventuelle betriebskostennachzahlungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HighHeelDiva
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke Euch ganz lieb für Eure schnellen und informativen Antworten, bin gespannt wie das so abläuft mit meinem Vermieter...

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