Hallo,
etwa drei Wochen nach unserem Auszug/Schlüsselübergabe behauptet unser letzter Vermieter das der Kühlschrank kapputt (Tür schliesst nicht) sei (bei übergabe war er heile) und er einen Neuen gekauft hat und uns diesen von der Kaution abziehen will.
Er will uns die voll Summe berechnen, darf er das?
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"staatl. gepr. Wirtschafter"
Kühlschrank nach Schlüsselübergabe kapputt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi Nico,
er kann von euch höchstens den Zeitwert verlangen. Wie alt ist denn der Kühlschrank?
eLSe
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"...nur dumm Geschwätz..."
Wenn bei der Übergabe alles korrekt war, dann darf er euch das schon mal nicht in Rechnung stellen.
War denn der Kühlschrank überhaupt mitvermietet?
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... wenn der KS zur wohnung gehört, ist es sache des vm. es sei denn, er könnte euch sachbeschädigung nachweisen.
--- editiert vom Admin
erst sollte mal geklärt werden, wie die Küchenmöbel vermietet wurden?
Was genau steht dazu im Mietvertrag?
Na Blocki, schön und gut. Aber deine Antwort ist unvollständig. Du als erfahrener VM kannst uns doch auch bestimmt aufklären welchen Schadenersatzanspruch der VM in diesem Fall hatte, oder?
Sicherlich nicht den Neupreis des Kühlschranks, allenfalls den aktuellen Zeitwert, wenn der VM Pech hat dann ist das Teil schon so alt dass es eigentlich nichts mehr Wert ist. Hierfür gibt es Tabellen die den Zeitraum der Abschreibung festlegen.
Melde die Geschichte deinem Haftpflichtversicherer er wird sich dann um deinen VM kümmern.
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" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! "
--- editiert vom Admin
@ Blockwart
Das nennt sich Abwehr unberechtigter Ansprüche ! Wenn der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, dann zahlt die Versicherung nicht. Somit muss sich der Mieter nicht damit auseinandersetzen, ob er zahlen muss oder nicht.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
jepp !
Entweder war der Mieter "Schuld", dann zahlt die Haftpflicht, wenn er nicht "Schuld" ist, dann muss weder die Versicherung noch der Mieter zahlen.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Da hast Du Recht, unsere würde es zahlen (oder auch nicht)
--- editiert vom Admin
Nein, ich meinte, die würde es zahlen, ausser wir hätten es absichtlich beschädigt. Die Klausel ist drin, daß die Vers. Schäden an der Mietsache bezahlt.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Hallo, ich danke euch für die vielen Beiträge. Ich habe die sache jetzt an meine Versicherung abgegeben. grüße
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"Nico
staatl. gepr. Wirtschafter"
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