Kühlschrank nach Schlüsselübergabe kapputt

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nico B.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kühlschrank nach Schlüsselübergabe kapputt

Hallo,
etwa drei Wochen nach unserem Auszug/Schlüsselübergabe behauptet unser letzter Vermieter das der Kühlschrank kapputt (Tür schliesst nicht) sei (bei übergabe war er heile) und er einen Neuen gekauft hat und uns diesen von der Kaution abziehen will.
Er will uns die voll Summe berechnen, darf er das?

-----------------
"staatl. gepr. Wirtschafter"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Hi Nico,

er kann von euch höchstens den Zeitwert verlangen. Wie alt ist denn der Kühlschrank?

eLSe

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn bei der Übergabe alles korrekt war, dann darf er euch das schon mal nicht in Rechnung stellen.
War denn der Kühlschrank überhaupt mitvermietet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn der KS zur wohnung gehört, ist es sache des vm. es sei denn, er könnte euch sachbeschädigung nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

erst sollte mal geklärt werden, wie die Küchenmöbel vermietet wurden?
Was genau steht dazu im Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Na Blocki, schön und gut. Aber deine Antwort ist unvollständig. Du als erfahrener VM kannst uns doch auch bestimmt aufklären welchen Schadenersatzanspruch der VM in diesem Fall hatte, oder? :grins:

Sicherlich nicht den Neupreis des Kühlschranks, allenfalls den aktuellen Zeitwert, wenn der VM Pech hat dann ist das Teil schon so alt dass es eigentlich nichts mehr Wert ist. Hierfür gibt es Tabellen die den Zeitraum der Abschreibung festlegen.

Melde die Geschichte deinem Haftpflichtversicherer er wird sich dann um deinen VM kümmern. :grins:



-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Blockwart

Das nennt sich Abwehr unberechtigter Ansprüche ! Wenn der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, dann zahlt die Versicherung nicht. Somit muss sich der Mieter nicht damit auseinandersetzen, ob er zahlen muss oder nicht.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

jepp !

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Entweder war der Mieter "Schuld", dann zahlt die Haftpflicht, wenn er nicht "Schuld" ist, dann muss weder die Versicherung noch der Mieter zahlen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da hast Du Recht, unsere würde es zahlen (oder auch nicht)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein, ich meinte, die würde es zahlen, ausser wir hätten es absichtlich beschädigt. Die Klausel ist drin, daß die Vers. Schäden an der Mietsache bezahlt.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nico B.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich danke euch für die vielen Beiträge. Ich habe die sache jetzt an meine Versicherung abgegeben. grüße

-----------------
"Nico
staatl. gepr. Wirtschafter"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen