Hallo zusammen,
ich habe eine Mietwhg inkl. Einbauküche und Kühlschrank (entsprechend im Mietvertrag ausgewiesen).
Mein 13 Jahre alter Kühlschrank hat jetzt den Geist aufgegeben. Dieser Kühlschrank hat auch ein Gefrierfach.
Mein Vermieter wird jetzt einen neue organisieren, sagte mir aber, dass er einen ohne Gefriefach mir besorgen wird.
Ist dies rechtens (er hat freie Hand bei der Auswahl) oder muss er mindestens ein gleichwertiges Gerät (Funktionen) besorgen?
Danke für Eure Hilfe!
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Kühlschrank
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Steht im MV ´´Kühlschrank´´ oder ´´Kühl-/Gefriekombination´´? Darauf kommt es m. M. nach an.
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--- editiert vom Admin
Mach dir über meine Gedanken keine Gedanken.
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--- editiert vom Admin
Sehr gerne!
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@gene85:
Lass dich nicht von diesen Zwischentexten irritieren, das ist im Unterforum "Mietrecht" an der Tagesordnung.
Wie siehts aus in deinem MV bzgl. der Kühl/Gefrierkombination?
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--- editiert vom Admin
Gemietet ist das, was im MV vereinbart ist. Jetzt bläh diesen Tread nicht mit unnötigen Zwischenfeststellungen auf.
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--- editiert vom Admin
Ganz komisch,
wäre die Frage "ich habe als Mieter den Kühlschrank kaputt gemacht und möchte jetzt nur einen Kühlschrank ohne Gefrierfach als Ersatz leisten", dann würde die Antwort von HeHe sicherlich anders lauten.
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Nein, nicht komisch, einzig eine Frage der Verständnisfähigheit: Relevant ist, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn im MV eine Küche mit Kühlschrank vermietet wurde, dann hat der Mieter keine Anspruch auf einen Gefrierer. Falls das überhaupt im MV so genau definiert wurde.
.........und Dr.Best ist wieder erwartungsgemäß rausgeflogen, weil er sich einfach nicht im Griff hat. Guten Flug!
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quote:
Relevant ist, was vertraglich vereinbart wurde.
Es lässt sich doch aber nicht bestreiten, daß unbestimmte Begriffe im MV durch die Realität, den tatsächlichen Standard bei Anmietung konkretisiert werden.
In einer Luxuswohnung wird man sich als Vm auch nicht darauf berufen können, eine Villeroy u. Boch Bad könne durch Baumarktware ersetzt werden, im MV stehe ja nur "Bad".
Die konkrete Ausstattung ist schliesslich auch mietpreisbildend, vom M bezahlt. Will Vm. das nicht gewährleisten, muss er es abbedingen.
Ist das nicht der Fall, müsste Te sein Gefrierfach bekommen.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Immer noch komisch,
der Spruch "gemietet wie gesehen" gilt bei manchen wohl nur, wenn es für den Vermieter günstig erscheint, oder ??
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