Hallo Zusammen,
ich hab in der Zeitung eine Wohnungsanzeige gefunden, dort steht drin:
Die Küche ist 1 Jahr alt und muß
mit € 500,-- abgelöst werden.
Ich weiß z.B auch garnicht ob die Elektrogeräte funtioniert usw.,
wenn ich Pech hab muß ich neue Geräte kaufen.
Für den Preis bekomme ich so eine billige Küche...
Also nun meine Frage: Muß ich diese Küche übernehmen?
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Küche ablösen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Du brauchst
noch nicht mal die Wohnung zu nehmen.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da ist derzeit noch jemand in der Wohnung drin. Wohnung ist ab Sep. frei.
Ich denke die Küche wird der jetizigen Mieterin gehören....
Da steht nur das sie abgelöst werden muß
.
Wenn die Küche mir auch nicht gefällt, muß ich ja die Küche zahlen, entsorgung zahlen und mir selber eine Küche kaufen...
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Das wäre eine Möglichkeit.
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So viel Geld hab ich auch nicht,
das ich eine Küche wegschmeißen und mir eine neue Küche kaufen kann...
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Dann wäre es besser, wenn Dir die Küche gefallen würde.
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Aber nun zur Frage wieder zurück...
Muß ich die Küche übernehmen ( evt. entsorgung zahlen...)?
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--- editiert vom Admin
Wenn der Eigentümer der Küche die Möglichkeit hat, auf die Vergabe der Wohnung Einfluß zu nehmen, wird die Wohnung wohl kein Interessent bekommen, der die Übernahme der Küche ablehnt.
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Die Wohnung läuft über einen Markler.
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--- editiert vom Admin
Nein, hab ich noch nicht.
Hab gesehen das die Wohnung auch online drin ist.
Ich dies vorher schonmal abklären, wie das nun geregelt ist...
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--- editiert vom Admin
Du musst die Küche nicht kaufen. Es ist vor allem gut, dass es über einen Makler läuft, da so der Draht zum Vermieter schon steht.
Wenn die Küche zur Wohnung gehört, so wird sie in der Regel mitvermietet, und muss nicht abgelöst werden. Es könnte natürlich sein, dass der VM die Küche bisher mit vermietet hat und nur Ärger damit hatte, und sie jetzt so los werden will. Dann hast du natürlich Pech gehabt. Aber ausgehend davon, dass die Küche dem Vormieter gehört, brauchst du sie nicht kaufen.
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"Dieser Beitrag stellt nur meine Meinung dar und ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt."
quote:
Es ist vor allem gut, dass es über einen Makler läuft
Klar, und warum schreibt der Makler dann MUSS ?
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--- editiert vom Admin
In dieser Anzeige steht nur : Die Küche ist 1 Jahr alt und muß mit € 500,-- abgelöst werden.
Ob die Küche nun vom VM ist oder von der Mieterin steht da ja nicht.
Ich denke aber schon, das die Küche von der Mieterin ist.
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--- editiert vom Admin
Es kann Dich niemand zwingen, die Küche zu kaufen. Es kann aber auch niemand den Vermieter zwingen, an Dich zu vermieten.
Im Endeffekt führt das dazu, dass Du die Wohnung nicht bekommst, wenn Du Dich mit dem Vermieter nicht über den Kauf der Küche einigen kannst. Dagegen kannst Du nichts machen.
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