Küche ablösen

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Frau XY
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche ablösen

Hallo Zusammen,

ich hab in der Zeitung eine Wohnungsanzeige gefunden, dort steht drin:
Die Küche ist 1 Jahr alt und muß mit € 500,-- abgelöst werden.
Ich weiß z.B auch garnicht ob die Elektrogeräte funtioniert usw.,
wenn ich Pech hab muß ich neue Geräte kaufen.
Für den Preis bekomme ich so eine billige Küche...
Also nun meine Frage: Muß ich diese Küche übernehmen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Du brauchst noch nicht mal die Wohnung zu nehmen.



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#3
 Von 
Frau XY
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ist derzeit noch jemand in der Wohnung drin. Wohnung ist ab Sep. frei.
Ich denke die Küche wird der jetizigen Mieterin gehören....
Da steht nur das sie abgelöst werden muß .
Wenn die Küche mir auch nicht gefällt, muß ich ja die Küche zahlen, entsorgung zahlen und mir selber eine Küche kaufen...

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#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Das wäre eine Möglichkeit.



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#5
 Von 
Frau XY
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So viel Geld hab ich auch nicht,
das ich eine Küche wegschmeißen und mir eine neue Küche kaufen kann...

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#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Dann wäre es besser, wenn Dir die Küche gefallen würde.



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#7
 Von 
Frau XY
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber nun zur Frage wieder zurück...
Muß ich die Küche übernehmen ( evt. entsorgung zahlen...)?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wenn der Eigentümer der Küche die Möglichkeit hat, auf die Vergabe der Wohnung Einfluß zu nehmen, wird die Wohnung wohl kein Interessent bekommen, der die Übernahme der Küche ablehnt.



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#10
 Von 
Frau XY
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung läuft über einen Markler.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Frau XY
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, hab ich noch nicht.
Hab gesehen das die Wohnung auch online drin ist.
Ich dies vorher schonmal abklären, wie das nun geregelt ist...

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
riverjunky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Du musst die Küche nicht kaufen. Es ist vor allem gut, dass es über einen Makler läuft, da so der Draht zum Vermieter schon steht.
Wenn die Küche zur Wohnung gehört, so wird sie in der Regel mitvermietet, und muss nicht abgelöst werden. Es könnte natürlich sein, dass der VM die Küche bisher mit vermietet hat und nur Ärger damit hatte, und sie jetzt so los werden will. Dann hast du natürlich Pech gehabt. Aber ausgehend davon, dass die Küche dem Vormieter gehört, brauchst du sie nicht kaufen.

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"Dieser Beitrag stellt nur meine Meinung dar und ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt."

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#15
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Es ist vor allem gut, dass es über einen Makler läuft

Klar, und warum schreibt der Makler dann MUSS ?



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#16
 Von 
guest-12330.07.2010 14:23:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Frau XY
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In dieser Anzeige steht nur : Die Küche ist 1 Jahr alt und muß mit € 500,-- abgelöst werden.
Ob die Küche nun vom VM ist oder von der Mieterin steht da ja nicht.
Ich denke aber schon, das die Küche von der Mieterin ist.

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#18
 Von 
guest-12306.08.2010 09:53:46
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47494 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es kann Dich niemand zwingen, die Küche zu kaufen. Es kann aber auch niemand den Vermieter zwingen, an Dich zu vermieten.

Im Endeffekt führt das dazu, dass Du die Wohnung nicht bekommst, wenn Du Dich mit dem Vermieter nicht über den Kauf der Küche einigen kannst. Dagegen kannst Du nichts machen.

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