Kostenübernahme nach Einbruch im Gewerbe

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
torstendes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenübernahme nach Einbruch im Gewerbe

Guten Abend,

ich habe folgenden Fall:

Ich betreibe ein Ladenlokal, wo es im November einen Einbruch gegeben hatte. Sofort habe ich den Schaden der Sachinhaltsversicherung gemeldet. Der Verpächter (die örtliche Stadtverwaltung) gab damals mündlich die Zusage der Kostenübernahme. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht ob es Stehlgut gibt oder nicht. Es war dann jedoch so, dass es kein Stehltgut gab. Da ich die mündliche Zusage der Kostenübernahme hatte, habe ich den Fall bei der Versicherung zurück gezogen, weil eben kein Stehlgut gab. Der Verpächter hat dann auch eine neues Fenster, Gitter etc. eingebaut.

Zwei Monate später:
Jetzt möchte der Verpächter, dass ich den Schaden meiner Versicherung nochmals melde, weil dessen Gebäudeversicherung nicht zahlen möchte. Abgehen davon, dass ich jetzt ein Problem mit der Meldefrist haben könnte, ist es doch so, dass es sich um Vandalismus handelt, weil es keinen Diebstahl gibt? Zahlen müsste bei Vandalismus die Gebäudeversicherung des Verpächters? Gilt zudem der § 535 Satz 2 BGB nicht auch im Gewerbemietrecht? Muss das Objekt nicht wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden?

Ich freue mich über eine Hilfestellung.

Grüße
Torsten D.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zahlen müsste bei Vandalismus die Gebäudeversicherung des Verpächters?
Falls der Verpächter dieses Risiko versichert hat (nennt sich: Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte"). Das ist selten automatisch bei der Gebäudeversicherung enthalten, kostet also i.d.R. höhere Prämie.

Gilt zudem der § 535 Satz 2 BGB nicht auch im Gewerbemietrecht?
Doch schon - allerdings ist die Vertragsfreiheit im Gerbemietrecht nicht so zu Gunsten des Mieters eingeschränkt wie bei der Wohnraummiete. Es wäre also auch möglich, dass hier mietvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

Muss das Objekt nicht wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden?
Ja, vom Vermieter - falls mietvertraglich nicht anders geregelt.

http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/einbruchspuren-wer-den-schaden-zahlen-muss
http://www.sueddeutsche.de/news/leben/wohnen-vermieter-zahlt-nach-einbruch-schaeden-an-wohnungstuer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150323-99-02408

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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