Kosten für Sat-Anlage / Satellitenschüssel

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)
Kosten für Sat-Anlage / Satellitenschüssel

Hallo,

ich wohne seit 6 Monaten in einem Mehrfamilienhaus (7 Wohnungen, davon 6 bewohnt). Nun soll eine Satellitenschüssel installiert werden, da zur zeit der Fernsehempfang nur über Kabel / DVB-T möglich ist. Der Mieter installiert die Anlage aus Gründen der Modernisierung / Aufwertung der Wohnqualität. Obwohl ich kein Problem hätte weiterhin über DBV-T fern zu sehen, hab ich auch nichts gegen digitales Satelliten-TV.

Allerdings will der Vermieter aufgrund der Satellitenschüssel monatlich 11,90 Euro pro Mieter auf auf die Nebenkosten aufschlagen. Das halte ich für sehr viel. Bei 6 Mietern sind das im Jahr 856,80 €. Ich denke nach 1 bis 1,5 Jahren hat der Vermieter die Installationskosten für die Anlage spätestens wieder raus, und die Wartungskosten bzw. Strom wird nicht so teuer sein.

Deshalb meine Frage: ist es überhaupt möglich, dass der Vermieter die Installationskosten auf die Mieter umlegt? und sind die Kosten in der Höhe gerechtfertigt?

Im Mietvertrag ist keine Regelung hierzu zu finden.

Danke für Eure Antworten!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

Hat der VM Euch mitgeteilt, wie er auf den Betrag kommt ?

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)

Den Betrag habe ich heut morgen durch die Firma erfahren, die die Anlage im Auftrag des Vermieters installieren wird. Ich werde wohl in den nächsten Tagen noch ein Schreiben vom Vermieter bekommen. Welche Kosten kann er denn auf die mieter umlegen? Installation, Betriebskosten, Reparaturkosten,..?

39x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
Den Betrag habe ich heut morgen durch die Firma erfahren


Das hört sich eher danach an, daß die Anlage gemietet wird.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)

Der Vermieter mietet lediglich die Anlage? Ist das realistisch? Die Frage habe ich mir bisher nicht gestellt. Kommt das vor und sind die monatlichen Gebühren dann gerechtfertigt bzw. kann man dagegen etwas tun? Bei fast 12 Euro würde ich mir überlegen, auf den Sat-Anschluss zu verzichten und weiterhin über DVB-T fern zu sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

In den Nebenkosten kann er nur die Kosten auf den Mieter abwälzen, die lt. Mietvertrag vereinbart wurden. Falls dann ggf. der Dreh mit allgemeiner Mieterhöhung kommt, würde ich nochmal genauer hinschauen.

Warte mal das Schreiben vom Vermieter ab, welche Richtung das ganze letztlich einnimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)

Okay, dann schonmal Danke für Eure Antworten. Ich werde Euch auf den Laufenden halten und berichten, wenn sich etwas Neues ergeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
In den Nebenkosten kann er nur die Kosten auf den Mieter abwälzen, die lt. Mietvertrag vereinbart wurden.


In den Mietverträgen werden Kabel-TV etc. idR gesondert in einem eigenen § aufgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)

Ich habe mal im Mietvertrag nachgelesen:
"Neben der Nettomiete sind anteilg folgende Betreibskosten bzw. Nebenkosten zu zahlen, soweit sie anfallen:
(...)
Gemeinschaftsantenne, Breitbandversorgung (Kabel-TV)"

Das bedeutet also, dass der Vermieter monatliche Kosten hierfür nehmen kann, oder? Unter Gemeinschaftsantenne wird wohl auch Saellitenschüssel fallen.

Ist es denn nun so, dass er die monatlichen Kosten irgendwie belegen muss (durch Rechnungen u.ä.) und kann er diese Kosten zeitlich unbegrenzt verlangen?

14x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)

die 11 % Umlage bedeutet, dass der VM 11 % der Nettomodernisierungskosten pro Jahr jedem Mieter in den monatlichen Nebenkosten berechnen darf, wenn er die anlage sein eigentum ist 8also nicht gemietet ist). also wenn die anlage netto 1000 euro kostet, darf er 110 euro pro jahr, das heißt 9,17 euro monatlich jedem mieter berechnen, habe ich das so richtig verstanden? und auf verlangen muss er die rechnung für die anlage auch vorzeigen, ja?

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Modernisierungskosten heisst, dass er 11% der Kosten auf die Miete umlegen kann, nicht auf die Nebenkostenabrechnung-das ist doch genau der Unterschied.

Wenn es tatsächlich eine Modernisierung ist, legt er 11% der Kosten auf die Miete um, das muss er über eine Modernisierungsankündigung mit anschließender Mieterhöhung machen, die Kosten müssen pro Gewerk aufgeschlüsselt sein.

Für monatliche Kosten über die Nebenkostenabrechnung hat er doch gar keine Handhabe, wenn er die Anlage nicht mietet. Bei Eigentum fallen doch gar keine monatlichen Kosten an,

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Fernsehempfang nur über Kabel / DVB-T

Wenn auch Kabel vorhanden ist, wo soll denn dann bitte die Modernisierung sein? Wo keine Modernisierung, da auch keine Mieterhöhung möglich.

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)

Mit nettokosten meinte ich die installationskosten für die sat-anlage (nettokaufpreis und nettomontagekosten). aber bei einem kauf der anlage kann er höchstens eine mieterhöhung aufgrund der modernisierung ankündigen. im fall der miete der anlage kann er in den nebenkosten den monatsbetrag ansetzen - ich denke mal so hab ich das richtig verstanden.

Zu RM: im ankündigungsschreiben war die begründung folgende:
(...)entschlossen haben, das wohnhaus mit einer sicheren und zeitgemäßen gemeinschafts-satellitenanlage auszustatten, an welche alle wohneinheiten angeschlossen sind. (...) dazu entschlossen, um sie einerseits vor ständigen preiserhöhungen seitens des kabelnetzbetreibers zu schützen, und andererseits als vorbereitung zur digitalisierung des tv-empfangs"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

um sie einerseits vor ständigen preiserhöhungen seitens des kabelnetzbetreibers zu schützen, und andererseits als vorbereitung zur digitalisierung des tv-empfangs

Leider erhöhen die Kabelnetzbetreiber in letzter Zeit häufig die Preise, in der Tat. Aber das ist m.E. kein Modernisierungsgrund. Und wenn die 11,90 € haben wollen, dann ist die Ersparnis gegenüber Kabel auch nur geringfügig. Und zumindest bei uns (KabelBW) ist das Kabel bereits voll digitalisiert und über 400 Programme empfangbar. Das Mehr an Programmen über Sat ist zwar immer noch deutlich, aber für den durchschnittlichen Nutzer nicht nutzbar. Begründet m.E. auch keine Modernisierung. Internet und Telefonie sind über Sat auch nur bedingt bis gar nicht möglich.

Naja, ist auch nur meine Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Muh51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 59x hilfreich)

ich werde auf das schreiben vom vermieter warten in dem auch die monatlichen kosten angesprochen werden. dann werde ich ja sehen, wo er diese ansetzt und wie er sie begründet.

Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen. ich melde mich sobald ich neuigkeiten vom vermieter hierzu höre. aber die vielen einwände und aufgegriffenen aspekte dieser geschichte zeigen mir auch schon, dass die sache nicht ganz rund ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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