Guten Tag liebes Forum,
angenommen Mieter M beanstandet bei seinem Vermieter V enorme Schimmelbildung und V möchte diesen Schimmel beseitigen, zuvor aber einen Gutachter beauftragen, um festzustellen wer die Schuld für die Schimmelbildung trägt. Die Kosten für den Gutachter hätte laut Aussagen M zu zahlen, insofern die Schuld bei ihm liegt.
Ist dies rechtens?
M kann sich die Kosten nicht leisten, da er Jobcenter-Kunde ist. Auch das Jobcenter möchte diese Kosten nicht übernehmen, da es laut deren Aussagen Vermietersache ist.
Der Vermieter hat angeboten, dass M entgegen der Kündigungsfrist von 3 Monaten früher aus dem Mietvertrag entlassen werden könnte, wenn er in eine andere Wohnung ziehen möchte. Allerdings gibt es keine anderen Wohnungen, sodass M weiterhin vor dem Gutachter-/Kostenproblem steht.
Welches Vorgehen wäre empfehlenswert in so einem Fall?
Kosten für Gutachter bei Schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der den Gutachter bestellt bezahlt ihn auch.
Kniffelig.
Wenn V den Schimmel einfach nicht beseitigt sondern behauptet, der sei vom Mieter verursacht, muss der Mieter die Beseitigung von V einklagen. Dann wird ein gerichtliches Gutachten gemacht. Zahlen muss das der im Prozess unterlegene - wenn M Schuld am Schimmel hat, wird er unterliegen.
V möchte aber ja den Schimmel beseitigen. Vorher will er die Ursachen des Schimmels wissen, um dann den Schädiger entsprechend zur Kasse zu bitten. Die Feststellung, wer denn eigentlich Schuld ist (also den Gutachter), müsste er meiner Ansicht nach wohl selbst bezahlen, allein schon, weil er den beauftragt hat. Wenn dem Mieter Verschulden nachzuweisen ist, muss der Mieter jedenfalls die Renovierung bezahlen - den Gutachter meiner Ansicht nach immer noch nicht, solange er nicht bestritten hat, dass er Schuld ist.
Der Vermieter kann auch nach einem Gutachten, welches das Verschulden den Mieters nachweist, einfach nicht renovieren und stattdessen den Mieter dazu auffordern, die Schimmelbildung zu unterlassen und dann abwarten, bis die Wohnung unbewohnbar geworden ist oder der Mieter auszieht.
Die Formulierung lässt vermuten, dass der Mieter ein Eigenverschulden am Schimmel nicht ganz ausschließt (was vernünftig ist: selbst der Mieterbund gibt zu, dass es doch häufig am Mieter liegt). ER sollte mal prüfen, ob seine Haftpflichtversicherung das vielleicht abdeckt - und natürlich sollte er sein verhalten ändern! Was hat er denn davon, wenn der Vermieter teuer saniert und in einem Jahr ist alles wie vorher?
Das Jobcenter hat jedenfalls darin recht, dass es Vermietersache ist, seinen eigenen Gutachter zu bezahlen.
Die Konsequenzen aus dem Gutachten sind eine andere Geschichte: spätestens wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist, muss das Jobcenter den Umzug ermöglichen.
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ZitatSchimmel hat, wird er unterliegen. :
V möchte aber ja den Schimmel beseitigen
ZitatER sollte mal prüfen, ob seine Haftpflichtversicherung das vielleicht abdeckt - :
Nicht V, sondern M möchte den Schimmel beseitigen, oder?
Eine Haftpflichtversicherung wird es nach aller Wahrscheinlichkeit nicht geben.
Der Mieter möchte natürlich, dass der Schimmel beseitigt wird, weil er Angst um seine Gesundheit hat. Er hat aber Angst vor Kosten, da er leider kein Geld hat. Eine Haftpflichtversicherung besteht auch nicht.
Der Schimmel ist allerdings schon recht großflächig und er wohnt gerade mal ein Jahr in dieser Wohnung. Und der Winter beginnt ja jetzt erst. Ich persönlich vermute sogar, dass keine Schuld bei M liegt, möchte ihn aber natürlich zu nichts überreden, da ich erst die rechtlichen Grundlagen recherchieren möchte.
Die Schimmelbeseitigung möchte in diesem Fall also der Mieter M, das Gutachten möchte allerdings Vermieter V. Ob die Kosten für die Beseitigung des Schimmels V übernimmt, stand noch gar nicht zur Debatte, da es erst einmal nur um das Gutachten geht. Für mich klingt es ein wenig so, als wüsste V, dass der Schimmel im Haus selbst ist und nicht Schuld von M ist. Das Angebot mit dem vorzeitigen Verlassen des Mietvertrags erscheint mir nämlich etwas zu kulant, wenn er doch nicht schuld ist.
Wenn der Mieter bestreitet den Schimmel verursacht zu haben, sondern die mangelhafte Bausubstanz verantwortlich macht, muss der Vermieter sich "freizeichnen", also den Nachweis führen, dass die Bausubstanz in Ordnung ist. Dies führt gleichzeitig dazu, dass dem Mieter das Verschulden des Mangels angelastet wird.
Es kommt auf die Vorgeschichte an, also die Untersuchung der Bausubstanz durch die Argumentationen des Mieters erforderlich wurden.
Dann könnten die Kosten dieses Gutachtens den Mieter treffen.
Der Punkt ist aber, dass der Mieter nicht bestreitet schuld zu sein. Aber er gibt es auch nicht zu. Neutrale Position - er weiß es selbst nicht und äußert sich dazu nicht. Er möchte lediglich eine Gesundheitsgefährdung ausschließen und etwas gegen den Schimmel unternehmen lassen. Das geschieht seitens des Vermieters aber erst in Folge eines Gutachtens. Der Mieter hat aber Angst vor den Kosten, falls die Schuld dann bei ihm liegt (weil er dann das Gutachten laut Vermieter selbst zahlen müsste).
Zitatweil er dann das Gutachten laut Vermieter selbst zahlen müsste :
Nicht nur das Gutachten...
Im Grunde ist die Sache für den Mieter doch ganz einfach: man muss sich nur entscheiden zwischen Geld und Gesundheit.
Zitat:Nein, das ist es nicht. Die Kosten der Ursachenermittlung kann der Vermieter nicht dem Mieter auferlegen, zumal die Feststellungen des Gutachters auch gar nicht verbindlich sind und der Mieter auch keinen Einfluss auf die Auswahl des Gutachters hat.
Kann ich mit diesem Wortlaut nicht unterschreiben.
Und die Qualität dieses ja fiktiven Gutachtens kann man hier auch nicht bewerten.
ZitatDie Kosten der Ursachenermittlung kann der Vermieter nicht dem Mieter auferlegen, zumal die Feststellungen des Gutachters auch gar nicht verbindlich sind und der Mieter auch keinen Einfluss auf die Auswahl des Gutachters hat. :
Gleich 3 falsche Behauptungen in so einem kurzen Satz ... rekordverdächtig ...
ZitatDie Kosten für den Gutachter hätte laut Aussagen M zu zahlen, insofern die Schuld bei ihm liegt.Ist dies rechtens? :
Insoweit: JA - falls die Schuld beim Mieter liegt, dann hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch und der erfasst sämtliche vom Mieter erforderlich gemachten Kosten. Wobei die eigentlichen Schadensbeseitigungskosten i.d.R. ein Vielfaches der Gutachterkosten darstellen dürften.
Die Frage dabei ist, ob der Mieter den Mangel lediglich angezeigt hat - oder ob er auch eine Forderung auf Schimmelbeseitigung/Ursachenbeseitigung gestellt hat. Und dann hängt es noch davon ab, ob die Forderung des Mieters berechtigt oder unberechtigt war.
Falls der Mieter Forderungen gestellt hat, dann liegt die Beweislast jetzt beim Vermieter - d.h. der Vermieter "dürfte" sich entlasten "keine baulichen Mängel" (manchmal stellt sich bei der Gutachterbegehung auch schon heraus "Verursachung durch Mieter" - dann hätte wiederum der Mieter Gelegenheit zur eigenen Entlastung = eigenes Gutachten).
Solche eigenen Gutachterkosten kann z.B. der Vermieter dem Mieter zunächst nicht belasten. Falls sich aber z.B. Mieterverschulden=Schadenersatzanspruch des Vermieters herausstellt, dann zählen auch die dem Vermieter durch die Mieterforderung notwendig gemachte Gutachterkosten dazu (durch seine unbegründete Forderung hat der Mieter ja dem Vermieter die Beweiserbringung notwendig gemacht)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/maengel-wer-bezahlt-das-private-gutachten_idesk_PI17574_HI6578993.html
Der Mieter will was (Schimmelbeseitigung) - aber nur wenn er nicht dafür bezahlen muss.
Dann sollte er eben tunlichst bevor er gegenüber seinem Vermieter Forderungen stellt abklären, ob er nicht etwa selbst dafür bezahlen muss.
ZitatDie Schimmelbeseitigung möchte in diesem Fall also der Mieter M :
Also reagiert der Vermieter auf die Mängelbeseitigungswünsche des Mieters.
ZitatFür mich klingt es ein wenig so, als wüsste V, dass der Schimmel im Haus selbst ist und nicht Schuld von M ist. :
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der Vermieter ist sicher, das der Mieter schuld ist. Der Vermieter ruft einen Gutachter, der stellt dann fest: "Mieterverschulden".
ZitatDas Angebot mit dem vorzeitigen Verlassen des Mietvertrags erscheint mir nämlich etwas zu kulant, wenn er doch nicht schuld ist. :
Klar. Der Vermieter läßt dann auf Kosten des Mieters renovieren oder denkt sich: "Fort mit Schaden", wenn der Mieter noch länger drin bleibt, wird vermutlich der Schaden noch größer. Außerdem heißt eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag nicht, dass nicht noch weitere Kosten auf den Mieter zu kommen, wie etwas Mietausfallschaden (wenn die Wohnung bis zur Weitervermietung leer steht...).
ihr schreibt ja heute wieder einen quark , das ist ja furchtbar.
ZitatAußerdem heißt eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag nicht, dass nicht noch weitere Kosten auf den Mieter zu kommen, wie etwas Mietausfallschaden (wenn die Wohnung bis zur Weitervermietung leer steht...). :
Wenn es zu einer Vertragsaufhebung kommt, schuldet der Mieter aus dem Vertrag nichts mehr.
Für Mietausfallschaden brauchst du ein Gerichtsverfahren, dass die alleinige Schuld des Mieters feststellt. Abgesehen davon dass Schimmel häufig keine 100% Ursache hat, wäre es absurd, wenn jemand erst den Aufhebungvertrag will um dann zu klagen.
Wie sagt AltesHaus so schön, wenn macht man keine Gefangegen und hängt den Vertragspartner richtig.
Zitat:ZitatDie Kosten der Ursachenermittlung kann der Vermieter nicht dem Mieter auferlegen, zumal die Feststellungen des Gutachters auch gar nicht verbindlich sind und der Mieter auch keinen Einfluss auf die Auswahl des Gutachters hat. :
Gleich 3 falsche Behauptungen in so einem kurzen Satz ... rekordverdächtig ...
Eigentlich ist nur dein Satz Unsinn. Die Kosten der Ursachenermittlung kann ein Richter dem Mieter auferlegen, aber nicht der Vermieter, so dass der Wunsch durchsetzbar wird. Die Feststellungen eines Privatgutachtens sind vor Gericht nicht verbindlich und der Mieter kann regelmäßig wenig Einfluss auf die Wahl des Vermieters geltend machen.
ZitatDie Kosten der Ursachenermittlung kann ein Richter dem Mieter auferlegen, aber nicht der Vermieter, so dass der Wunsch durchsetzbar wird. Die Feststellungen eines Privatgutachtens sind vor Gericht nicht verbindlich und der Mieter kann regelmäßig wenig Einfluss auf die Wahl des Vermieters geltend machen. :
Stimmt.
Ist nur ganz was anderes, als das was der Troll da von sich gegeben hat.
Ich blicke ja jetzt nicht mehr, wer hier wem die Rassel weggenommen hat - aber es ist mir auch reichlich egal
Der Mieter sollte sich sicher sein, dass nicht ER SELBST den Schimmel verursacht hat.ZitatWelches Vorgehen wäre empfehlenswert in so einem Fall? :
Falls er den Schimmel selbst verursacht hat, dann wäre es für ihn besser gegenüber seinem Vermieter nicht weiter Forderungen zu stellen sondern die Füsse ganz still zu halten und natürlich sein Fehlverhalten abzustellen.
ZitatNeutrale Position - er weiß es selbst nicht und äußert sich dazu nicht. :
Falsch - die neutrale Position hat er mit seiner Forderung auf Abhilfe an den Vermieter bereits verlassen.
Ich kann ja nirgendwo von dir lesen, dass eine solche Forderung tatsächlich vom Mieter gestellt worden wäre. Aber Horst Schlemmer ist ja der Meinung "Das hat der TE doch deutlich geschrieben"
Wo steht das denn nun? oder wie ist es tatsächlich?
ZitatBisher hat der TE doch gar keine Forderung gestellt, sondern lediglich den Mangel angezeigt. :
Aha - in #15 warst du noch anderer Meinung
ZitatZitat (von Lolle): :
Die Frage dabei ist, ob der Mieter den Mangel lediglich angezeigt hat - oder ob er auch eine Forderung auf Schimmelbeseitigung/Ursachenbeseitigung gestellt hat.
Das hat der TE doch deutlich geschrieben.
Zitatst nur ganz was anderes, als das was der Troll da von sich gegeben hat. :
Weshalb nennt man einen User Troll? Wenn jemand nicht die eigene Meinung vertritt? Schade, diese Sichtweise.
ZitatWeshalb nennt man einen User Troll? :
Weil er in seinen Posts die typischen Eigenschaften dieser Spezies zeigt. Wenn gleich nicht so plump wie üblich, sondern gut entwickelt.
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