Kosten bei Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)
Kosten bei Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Liebe Rechtsfreunde,
meine Mieter minderten die Miete seit Mai 2007 um 8% der Nettomiete (ca. 56,-Euro) ohne triftigen Grund. Der Richter sagte im 10 Minuten-Prozess, dass der Anwalt meiner Mieter schon substantiiert darstellen müsse, warum die Miete gemindert wurde und er sähe diesbezüglich keine großen Chancen. Da es kurz vor Weihnachten war, schlug er einen Vergleich vor. Ich war im Prozess zunächst nicht abgeneigt, um das leidige Kapitel endlich zu schließen. Mir war jedoch nicht klar, dass ich dann wohl noch meine eigenen Kosten tragen muss.

Heute kam ein Schreiben der Gegenpartei: Vergleichsbetrag 350,-, Nachzahlung der Miete für Nov./Dez.2007 und zukünftig vollständige Zahlung. Soll ich annehmen und was kostet mich dieser Vergleich? VIELEN DANK

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

NICHT annehmen.

Da es kurz vor Weihnachten war, schlug er einen Vergleich vor.

Das hat mit Weihnachten nichts zu tun, Richter sind dazu gehalten, immer und zu jedem Zeitpunkt des Prozesses auf einen Vergleich hinzuwirken (spart Kosten).

dass der Anwalt meiner Mieter schon substantiiert darstellen müsse, warum die Miete gemindert wurde

Deutlicher konnte der Richter ja schon nicht mehr andeuten, daß Du den Prozess gewinnen würdest.

Die Kosten eines Vergleichs ergeben sich aus der Kostenentscheidung. Vielfach werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder zahlt seine Kosten selbst.

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#2
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

:grins: :grins: :grins: :grins:

Dann werde ich wohl morgen ablehnen. Kommt es dann zu einem erneuten Termin, bei dem die Gegenseite versuchen wird, die Mietminderung zu "substantiieren" oder entscheidet der Richter nach Aktenlage ohne Termin?

Wie hoch wären denn rein hypothetisch meine Anwaltsgebühren und die hälftigen?Gerichtskosten?

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Minderungsgründe wurden schon angegeben, aber diese waren einfach der Hammer (keine Befestigungsmöglichkeit für Blumenkästen am Balkon, unrenovierter Kellerflur, weniger Licht durch neue Thermopane-Verglasung, da die Rahmen breiter sind (vorher Eingfachverglasung!!!)

Daher nochmals meine Fragen:
Kommt es dann zu einem erneuten Termin, bei dem die Gegenseite versuchen wird, die Mietminderung zu substantiieren oder entscheidet der Richter nach Aktenlage ohne Termin?

Wie hoch wären denn rein hypothetisch meine Anwaltsgebühren und die hälftigen?Gerichtskosten?

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