Kosten Kleinreparatur wg. Klausel im Mietvertrag

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
BostonLegal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Kleinreparatur wg. Klausel im Mietvertrag

Guten Tag,
ich habe eine Frage und hoffe auf Hilfe durch ggfs. gesetzliche Bestimmungen.
Zum Sachverhalt:
Ich habe heute eine Rechnung meines Vermieters bekommen, nachdem ich vergangenen Monat eine Reparatur der defekten Mischbatterie angemeldet hatte, die auch zeitnahe durchgeführt wurde. Ich bin eine Frau und derzeit alleinlebend, voll berufstätig und ohne grosses handwerkliches Geschick, daher hatte ich mich an meinen Vermieter gewandt, nachdem die Mischbatterie undicht war.

Die Reparatur beinhaltete lediglich den Austausch der mittlierweile porösen Dichtung und war übrigens eine Sache von 5 min.

Heute nun die "Überraschung" - mein Vermieter erwartet dafür die Zahlung von 48,63 EUR und beruft sich auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter sich bei Reparaturen kostenpflichtig bis zu 150,00 EUR beteiligen muss.
Eine solche Vertragsklausel ist sicher gesetzlich zulässig. Nur - meines Erachtens handelt es sich hier nicht um eine Reparatur sondern um eine Instandhaltung eines Verschleißteils, da ich seit 2004 in der Wohnung wohne?
Im Schreiben meines Vermieters zur Forderung heißt es:
"Mit dieser sogenannten Kleinreparaturklausel darf der Vermieter, obwohl er vom Grundsatz her alle Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu tragen hat, den Mieter kostenmäßig an der Kleinreparatur beteiligen."

Nun meine Frage - lohnt es sich für mich, in Widerspruch zu gehen und wenn ja, wie kann ich dieses ggfs. rechtlich begründen? Es geht mir nicht um den Betrag (obwohl ich es schon als Wucher empfinde, für das Auswechseln einer Dichtung fast 50,00 EUR in Rechnung zu stellen).

Denn sollte ich mit meiner Meinung, das die Rechnung trotz der im Mietvertrag enthaltenen Klausel vertragswidrig ist, allein stehen, muss ich wohl oder übel die geforderte Summe bis 08.02.11 zahlen ...

Für ehrliche und ernstgemeinte Antworten möchte ich mich gern vorab bedanken,

freundliche Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BostonLegal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh je, dann habe ich wohl tatsächlich zu zahlen.

Aber ich danke für Ihre kompetente und schnelle Antwort.

VG

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Oh je, dann habe ich wohl tatsächlich zu zahlen.


Neinm wenn du dem link oben folgst kommst du zu der Erkenntnis, daß 150 EUR/Fall zu hoch sind.

Die Klausel ist deshalb insgesamt unwirksam.

Ob du deshalb Streit mit Vm. anfangen solltest ist eine andere Frage. Der hatte ja diese Kosten.

Kompromiss: Du zahlst ausdrücklich "unter Vorbehalt" oder "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf der Überweisung.

Falls es in Zukunft dann mal richtig teuer wird, hast du dann immer noch die Möglichkeit, in künftigen Fällen die Kostenübernahme abzulehnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BostonLegal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das war vlt. unglücklich formuliert, ich meinte Instandhaltung der Mischbatterie ... Aber nichts für ungut, ich war mir nicht sicher und die Frage musste doch gestattet sein.

Man zahlt schon genug Betriebskosten und da sind auch Posten dabei, wo man denken kann, solche Dinge fließen mit ein.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BostonLegal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp, das gebe ich dann auf jeden Fall bei Überweisung mit an.

Einen Streit mit meinem Vermieter, einer grossen Wohnungsgesellschaft übrigens, möchte ich mir ersparen.

Ich wollte nur wissen ob es überhaupt lohnt, Widerspruch einzulegen und da bin ich ja eines besseren belehrt worden.

Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BostonLegal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind bis 150,00 EUR im Jahr, somit ist diese Forderung im Rahmen.

Ich sehe ja ein, dass es für manche eine Bagatelle ist.

Ich dachte nur, es gibt Unterschiede zwischen Reparatur und Wartung/Instandsetzung.

Danke für die Reaktionen,
schönen Abend noch ... ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Du kannst die Kosten (bis auf das Ersatzteil selbst) als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuerfestsetzung geltend machen.



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BostonLegal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Du kannst die Kosten (bis auf das Ersatzteil selbst) als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuerfestsetzung geltend machen.
__________________________________________________________

AW: Danke für den gutgemeinten Tipp, ich gebe keine ab, da ich nicht genug absetzungsfähige Kosten habe, aber ansonsten ganz nett gemeint! ;-)

bye

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Man zahlt schon genug Betriebskosten und da sind auch Posten dabei, wo man denken kann, solche Dinge fließen mit ein.
Na ja, due zahlst wohl Miete an den Vermieter, die Betriebskosten aber sind ausschließlich Posten, die von anderen gefordert werden. Insofern finde ich dies als Argument unglücklich.

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