Körperverletzung: Vermieter vertuscht Schimmel

20. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Arnulf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Körperverletzung: Vermieter vertuscht Schimmel

Guten Tag,

meine Familie und ich wohnen in einem 6-Parteien Mietshaus. Im Keller dringt nach längerem Regen von aussen Wasser ein und dringt zwischen Bodenplatte und schwimmendem Esterich nach oben. Die Wände sind mit Gips verputzt und gestrichen. Im offenen Treppenhaus ist auf einer Fläche von ca. 10 Meter länge und 1 Meter Höhe alles verschimmelt (nachgewiesen durch Abklatschprobe).
Der Vermieter reagiert auf Mängelanzeige nicht und hat gestern 2 "Maler" kommen lassen die den Gipsputz entfehrnen sollten. Ein Nachbar hat die Berufsgenossenschaft Bau gerufen, die die "Baustelle" sofort geschlossen hat und die "Maler" nach Hause geschickt hat. Der Vermieter rückte stinksauer an und hat den gesammten Keller (wo auch die Waschmaschinen stehen) mit einer stark nach Schwimmbad stinkenden Flüssigkeit eingesprüht und den oberflächlichen Schimmel abgewischt. Am Montag will er erneut Leute kommen lassen den Putz mit Schimmel zu entfehrnen.
Der Mitarbeiter der BG Bau und ein Schimmelsachverständiger warnen davor weil sich der Staub durch das Treppenhaus im gesammten Haus verteilen würde.
Gibt es eine Möglichkeit den Vermieter daran zu hindern am Montag durch Pfuscherei das ganze Haus mit dem Schimmelstaub/Sporen zu kontaminieren?
Kann ich den Vermieter bei der Polizei anzeigen? Er hat die Arbeiter nicht über den Schimmelbefall informiert.
In dem Haus wohnen u.a. kleine Kinder, eine hochschwangere Frau und ein Säugling.
Vielen Dank für alle Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Der Vermieter reagiert auf Mängelanzeige nicht

und
quote:
hat gestern 2 "Maler" kommen lassen die den Gipsputz entfehrnen sollten.

sind doch widersprüchliche Aussagen.

Gipsputz zu entfernen ist der erste Schritt.
Was erwartet man denn sonst ?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arnulf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Das Problem ist, dass der Hausbesitzer bestreitet das es sich um Schimmel handelt. Die Arbeiter waren völlig ahnungslos und die "Baustelle" wurde umgehend wegen nicht befolgter Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Schimmel geschlossen.
Der Hausbesitzer gefährdet nach Angaben eines Schimmel-Sachverständigen erheblich die Gesundheit der Arbeiter und Hausbewohner wenn der mit Schimmel kontaminierte Gipsputz einfach so abgeklopft wird.

Es geht mir darum meine Familie zu schützen. Daher möchte ich fragen ob ich den Hausbesitzer anzeigen kann und evtl. einer Unterlassung erreichen kann, das er den mit Schimmel kontaminierten Gipsputz nur unter Beachtung der Richtlinien entfehrnt.

Wenn ich nichts tue kommen morgen oder übermorgen wieder irgendwelche schwarz angeheuerte Arbeiter und gefährden sich und die Hausbewohner.

Schönen Sonntag noch!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Gipsputz zu entfernen ist der erste Schritt.
Was erwartet man denn sonst ?



Feuchtigkeit kommt in aller Regel von außen, deshalb ist jede Maßnahme "von innen" nutzlos.
Es schreibt es sogar:

quote:
Im Keller dringt nach längerem Regen von aussen Wasser ein und dringt zwischen Bodenplatte und schwimmendem Estrich nach oben


quote:
Kann ich den Vermieter bei der Polizei anzeigen?

Dürfte kaum in die Zuständigkeit einer Polizeibehörde fallen; außerdem sehen das Fachleute und auch Laien im allgemeinen, wenn sich Schimmel bildet.





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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arnulf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

ich möchte den Vermieter anzeigen um zu verhindern das er mit der Entfehrnung des Schimmel-Putzes das ganze Wohnhaus belastet.
Ich verstehe einfach nicht, das es so schwer sein kann den Vermieter zu zwingen eine Fachfirma zur Schimmelbeseitigung zu beauftragen. Der Mann ist Bauunternehmer, der weiß was in seinem Keller los ist und schickt da irgendwelche Leute rein die er über die Gefahren nicht aufklärt. Die klopfen dann den Putz ab, der Staub verteilt sich über das offene Treppenhaus im ganzen Haus und die Mieter haben die Schimmelsporen (extrem giftig, wurde nachgewiesen!) in der Wohnung :(

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Dann zeigen Sie ihn an, weil die "Entfehrnung" des Schimmels nicht nach Ihren Vorstellungen läuft. Und gut ist.

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"Morgenstund ist ungesund."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Man kann etwas unternehmen, wenn der zweite Versuch auch wieder unfachmännisch abläuft.

Dann ruft man wieder die BG Bau, stellt Strafanzeige bei der Polizei und erwirkt vor Gericht im Eilverfahren eine entspreche Verfügung mit Strafzahlungen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Der Vermieter ist selbst Bauunternehmer. Er wollte wohl auf kostengünstigste Weise den Schimmel beseitigen.
Eine Fachfirma zu beauftragen kann man ihn nicht zwingen, es sei denn er macht erneut unfachmännisch.

Durch die Streitigkeiten könnte die Arbeit länger hinziehen.
Wegen großen gesundheitlichen Bedenkens wäre es
besser möglichst bald auszuzieht. Es sieht sonst aus
wie "Selbst-Körperverletzung".



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Strafanzeige weswegen?

Eine "Körperverletzung" ist weit und breit nicht zu sehen. Oder wen hat der Vermieter auf welche Weise nachweisbar verletzt?

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"Morgenstund ist ungesund."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Eine "Körperverletzung" ist weit und breit nicht zu sehen. <hr size=1 noshade>

Och, der "dolus eventualis" liegt doch so ganz fern nicht.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Arnulf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

am Montag hat eine Richterin meinem Antrag auf Einstweilige Verfügung zugestimmt :) Der Vermieter darf kein Chlor mehr gegen den Schimmel einsetzen. Die nächste Verfügung bzw. das Beweissicherungsverfahren bin ich am beantragen. Zum Glück gibt es Richter die auch der Meinung sind diese privaten Abzocker Vermieter könnten sich auf Kosten der Gesundheit der Mieter die Taschen füllen.

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3x Hilfreiche Antwort

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