Guten Morgen !
Ich hab da mal eine generelle Frage: in einem Standard-Mietvertrag ist die Kleinreparaturklausel bis EUR 75,- angegeben. Gilt diese unabhängig davon, ob die Reparatur Vermietersache ist ?
Ich meine damit, die Reparatur des Gegenstandes ist Vermietersache, die Kosten dafür liegen aber unter EUR 75,- Dann greift die Klausel ?
Bin heut morgen nicht so ganz wach und muss so drüber grübeln ...
Danke Euch !
Claudia
Kleinreparaturklausel - Gilt diese unabhängig davon, ob die Reparatur Vermietersache ist?
10. Juni 2005
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Frage vom 10. Juni 2005 | 09:33
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 5x hilfreich)
Kleinreparaturklausel - Gilt diese unabhängig davon, ob die Reparatur Vermietersache ist?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 10. Juni 2005 | 12:35
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Die Reperatur ist IMMER Vermietersache, er kann nur im Rahmen der Kleinreperaturklausel die KOSTEN vom Mieter wiederholen.
Geht aber nur, solange der Rechnungsbetrag max. 75.- EUR beträgt, bei 75,01 EUR imuss er die Kosten selber tragen.
Gruß
#2
Antwort vom 11. Juni 2005 | 13:32
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo Michael,
danke für die Erklärung !
Das hätte ich dann doch glatt falsch verstanden.
Schönes Wochenende noch !
Viele Grüße,
Claudia
Und jetzt?
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