Kleinreparaturklausel - Vermieter gar nicht ansprechen oder dies vorab klären?

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
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Kleinreparaturklausel - Vermieter gar nicht ansprechen oder dies vorab klären?

Guten Morgen,

mein neuer MietV wurde mit Hilfe eines Standardmietvertrags von Haus & Grund geschlossen.

Die Kleinreparaturklausel lautet:

Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgeräten für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türenverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen für Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von

300 Euro (das hat der VM eingesetzt)

nicht übersteigen, zu tragen.


Gestern war ich selbst als VM bei H & G. Mir wurde da gesagt, dass ich dort nur ca. 75 Euro eintragen darf (schließe gerade mit neuen Mietern einen Vertrag). Ich erwähnte dann, dass ich selbst einen Vertrag mit 300 Euro unterzeichnet habe und der Anwalt von H & G meinte, die wäre unwirksam. Das habe ich nun auch im Internet so nach gelesen.

Was sollte ich nun am besten tun? Meinen VM darauf gar nicht ansprechen und im Falle einer Reparatur nicht (oder nur bis 75 Euro?) zahlen - quasi den ersten Ärger abwarten? Oder dies vorab klären? Bisher bin ich noch nicht eingezogen.

Mir erschienen 300 Euro pro Einzelfall bereits damals sehr viel, aber da mir die Wohnung sehr gut gefällt, wollte ich da nicht murren.......

Gruß,

Morcheeba

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20 Antworten
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#1
 Von 
Michael32
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Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie Du bereits weist, ist die Klausel ungültig. Somit kannst Du einziehen und einfach mal abwarten. Der Vermieter ist ja zuständig, die Reparaturen in Auftrag zu geben. Daher solltest Du nicht den Fehler machen und selber einen Handwerker beauftragen.

Wenn Du dann die Rechnung begleichen sollst einfach die Zahlung mit Hinweis auf die Ungültigkeit der Klausel verweigern.

Gruß
Michael


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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Michael,

danke.

Wird aber sicher nicht für Freude sorgen, vor allem, wenn man in einem Zweifamilienhaus wohnt. Da riskiert man schnell die vereinfachte Kündigung, die doch bei Zweifamilienhäusern gilt....

Die unwirksame Klausel wird auch nicht durch eine wirksame ersetzt, oder? Also, dass ich statt der 300 Euro z.B. 75 Euro zahlen müsste?

Ich hoffe, dass so schnell nichts anfällt. Angeblich gab es noch nie einen Reparaturfall.

Gruß,

Morcheeba

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#3
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Wird aber sicher nicht für Freude sorgen, vor allem, wenn man in einem Zweifamilienhaus wohnt. Da riskiert man schnell die vereinfachte Kündigung, die doch bei Zweifamilienhäusern gilt....

Die unwirksame Klausel wird auch nicht durch eine wirksame ersetzt, oder? Also, dass ich statt der 300 Euro z.B. 75 Euro zahlen müsste?


Naja,
warum schreibst Du solche Infos denn nicht gleich in den ersten Post ??

Evtl. weis der Vermieter ja über seine Möglichkeiten und nutzt die Situation zu seinen Gunsten aus ?? Wir haben auch 6 Jahre lang in so einer Situation gewohnt, damals kannt ich die Rechtslage aber nicht, heute würde ich in so eine Wohnung nur noch einziehen, wenn der Vermieter auf das vereinfachte Kündigungsrecht verzichtet.

Gruß
Michael


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#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn er das nicht tut, dann bestätigt dies ja auch mein Misstrauen.
Mein zukünftiger Vermieter (sofern ich nochmal einen anderen brauche...) kann jederzeit sich mit meinem Vorvermieter, mit meinem Arbeitgeber und meiner Schufa vertraut machen. Aber das Risiko, hier evtl. erpressbar zu sein, würde ich nicht mehr eingehen.

Ich frage mich da halt, wenn man das weis, warum macht man dann so einen Vertrag ?? Auch der Mieter kann handeln und es gibt sicherlich Vermieter, die, wenn sie einem wirklich guten Mieter (mit entspr. Leumund durch Vorvermieter und Schufa) haben können, diesem auch entgegenkommen.





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-- Editiert am 16.03.2010 10:04

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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Mal langsam bitte:

Wenn man keine total überhöhten Maklerpreise zahlt, finde ich nicht, dass man von "sparen" spricht, wenn man über Privat einen akzeptablen - aber immer noch hohen - Preis zahlt.

Wird eine Tafel Schokolade für 3 Euro angeboten, sagt auch keiner, er habe 2 Euro gespart , wenn er sie dann für 1 Euro kauft - den angemessenen, üblichen Preis.

Die Maklerpreise sind unverhältnismäßig. Mietet man dann über Privat, würde zumindest ich nicht von sparen sprechen.

Wer denkt, er kann einem Vermieter damit kommen, auf sein vereinfachtes Kündigungrecht zu verzichten, der ist weltfremd. Es handelt sich hier um eine Villa im besten Wohngebiet der Stadt, die nur von dem Ehepaar und eben einem Mieter bewohnt wird. Die wären nicht ganz gescheit, wenn sie sich auf so was einließen. Man lebt dort viel zu eng beieinander, um es sich anzutun, einen Mieter nicht mehr los zu werden.

Diese VM sind auch mich nicht angewiesen. Im Gegenteil bin ICH froh, dass ich als Unternehmerin überhaupt diese geniale Wohnung bekommen habe.

Ich finde es gut, dass es bei solchen Wohnverhältnissen ein vereinfachtes Kündigungsrecht gibt. Wer würde sonst noch im selbst bewohnten Haus vermieten? Dadurch wird doch auch Wohnraum geschaffen, der sonst - aus Angst - vielleicht gar nicht zur Verfügung gestellt würde.

Ich vermiete aktuell in meinen eigenen Haus eine Einliegerwohnung neu. Wenn da einer käme mit Verzicht auf das vereinfachte Kündigungsrecht, so wäre das Gespräch damit beendet.

Es ist ohnehin ein Unding, wenn man nicht geht, wenn die Leute einen in einem Zweifamilienhaus, das sie auch selbst bewohnen, nicht mehr haben wollen. Das grenzt doch fast an Enteignung.

Und im Übrigen bin ich niemand, der wegen jedem Sch... die VM ruft. Da ich selbst vermiete, weiß ich, wie es einen annervt, wenn man gerade einige hundert km entfernt in einem beruflichen Termin ist und es wird angerufen, weil der Wasserhahn tropft. Aber 300 Euro hätte ich schon als sehr viel empfunden. Mit 75 Euro hätte ich gar kein Problem.




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-- Editiert am 16.03.2010 12:42

-- Editiert am 16.03.2010 12:48

-- Editiert am 16.03.2010 12:49

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Wer denkt, er kann einem Vermieter damit kommen, auf sein vereinfachtes Kündigungrecht zu verzichten, der ist weltfremd


Warum fragst Du denn dann wg. der 300 EUR, wenn Du doch eigentlich bescheid weist ??

Ich persönlich würde als Mieter eine solche Wohnung einfach auch nicht anmieten, wenn der Vermieter dies nicht so mitmacht, da mir dann das Risiko, jederzeit wieder raus zu müssen einfach zu groß ist.

Dabei würde ich sowas jetzt auch nicht persönlich nehmen, wenn man sich über ein Geschäft nicht einig wird, dann kommt man eben nicht zusammen.





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-- Editiert am 16.03.2010 13:21

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#10
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#11
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
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#12
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#13
 Von 
Morcheeba
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Dort habe ich einen Zweitwohnsitz angemeldet. Der Miteigentümer - denn ich bin nicht Alleineigentümer - wohnt Vollzeit dort, hätte also das vereinfachte Kündigungsrecht. Aber das nur nebenbei.

Das mit den 3 Euro verstehe ich nicht. Vielleicht geraten Dinge durcheinander.

Eine Bekannte von mir zahlte in der Nachbarstraße 15 Euro kalt. Allerdings hat diese Straße einen erheblich höheren Promifaktor als "meine". Zudem kenne ich ihre ehemalige Wohnung nicht, kann also nicht beurteilen, wieso sie so teuer war.

15 Euro ist auch in meiner Stadt ein Spitzenpreis. Dafür kann man dann aber auch allererste Sahne verlangen.

Die niedrigsten mir bekannten Preise liegen bei rd. 6,70 Euro. Ein Bekannter wohnt in einer solchen Wohnung. Das ist dann schon eine sehr schwierige Wohnlage.

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#14
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#15
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich hätte die Wohnung für 150 Euro mehr nicht gemietet, da mit dem jetzigen Preis mein ursprüngliches Preislimit bereits ausgereizt ist.

Was die Kleinreparaturklausel angeht, so gibt es da doch wohl gerichtliche Vorgaben. Das wird seinen Grund haben.

Aber nochmal: Ich bin ohnehin niemand, der den VM anruft, wenn im Backofen die Glühbirne kaputt ist. Aber 300 Euro pro Einzelfall würde ich viel finden.

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-- Editiert am 16.03.2010 17:21

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#16
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
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#17
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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Lehrling
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#18
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
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#19
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#20
 Von 
Morcheeba
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Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Da ich auch darauf hoffte, dass so was selten vorkommt, habe ich diesen Vertrag unterschrieben.

Klar hätte sie vielleicht ein anderer für 150 Euro mehr gemietet. Aber die Leuten haben nicht die Absicht, den Preis komplett auszureizen, wie sie selbst sagten. Die Vormieterin zahlte den selben Preis, habe den Mietvertrag von ihr gezeigt bekommen. Und sie wiederum sah den Vertrag ihrer Vormieterin, die ebenfalls diesen Betrag zahlte.

Die Leute haben es wohl nicht nötig. Das sieht man dem Haus schon an und darüber hinaus haben sie mehrere weitere Wohnsitze. Die Wohnung wurde ehemals vom Sohn bewohnt und erst dann vermietet, als dieser beruflich ins Ausland ging.



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