Kleinreparaturklausel

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)
Kleinreparaturklausel

Also ich habe das so verstanden, dass Fälle, die unter die Kleinreparaturklausel fallen, so gerechnet werden, dass Rechnungen bis zum Betrag x an den Mieter gehen, die darüber hinaus der Vermieter zahlen muss.
Beispiel: Kleinreparatur bis zu 80 Euro, Rechnung 70 euro->vom Mieter zu zahlen, Rechnung 90 euro-> vom Vermieter zu zahlen.
Hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/verlangte-Reparaturen-nach-Auszug__f39875.html
erklärt der Fachanwalt, der Mieter hätte seinen Mindestbeitrag wie in der Klausel festgelegt grundsätzlich zu zahlen.
Rechnung 90 euro ->Mieter zahlt 80 euro und Vermieter 10.

Mir ist dieser Lösungsvorschlag zur Kleinreparaturklausel nicht bekannt. Wie sind Eure Meinungen?

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

erklärt der Fachanwalt

Was für ein Fachanwalt ?

Das ist doch bloß unser Bernie.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

So wie ich es verstehe sind es zwei unabhängige Reparaturen - habs aber nur überflogen.

Grundsätzlich:
- Betrag pro Reparatur über 'Eigenbetrag': Vermieter
- Betrag pro Reparatur unter 'Eigenbetrag': Mieter

Gibt es auch Urteile zu, habe ich aber gerade nicht zur Hand.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

-- Editiert von ah_xy am 30.04.2008 09:58:42

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, ah_xy,

Grundsätzlich:
- Betrag pro Reparatur über 'Eigenbetrag': Vermieter
- Betrag pro Reparatur unter 'Eigenbetrag': Vermieter
´

Bist Du jetzt auf die Dunkle Seite gewechselt ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Bei sowas war ich schon immer Pro-VM. :grins:

P.S.: habs längst korrigiert.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

@Morti:

das ist doch blos unser Bernie


naja, so wollte ich das nicht schreiben, ist mir aber später erst aufgefallen...

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"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Endlich sind Bernie und ich mal einer Meinung und schon ist die Rechtsprechung gegen uns.

Es ist wirklich ein Kreuz.

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