Hallo,
hab da mal ne Frage. Ich habe in meinem Mietvertrag (von 1995)folgende Klausel:
Der Vermieter
stellt einen Elektroherd in Standardausführung.
(in Praxis bedeutete das, das der Vermieter einen Geldbetrag zum Kauf des Herdes , in diesem Falle einen Einbauherd , zur Verfügung stellte)
Bedeutet das, das der Herd Eigentum des Vermieters ist?
Würde mir gern einen neuen (teuren) zulegen, der alte funktioniert auch nicht mehr richtig. Wie soll ich mich verhalten?
= Gruß cheflein
Klausel im Mietvertrag
4. Januar 2006
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Frage vom 4. Januar 2006 | 16:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel im Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 17:26
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
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