Klausel bei Auszug

18. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel bei Auszug


"Bei Auszug des Mieters muß die Wohnung fachmännisch renoviert werden und der Teppichboden ist auf Kosten des Mieters von einer Spezialreinigungsfirma reinigen zu lassen"

Das ist doch ein "starre" Klausel, die unwirksam ist oder?

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53 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wie kommst Du denn darauf, daß die Klausel 'starr' ist ?

Das ist jetzt ein wenig zu verkürzt, um ein beurteilungsfähiger Sachverhalt zu sein.

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#2
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm, das ist aber die Klausel, wie sie als Zusatz im Vertrag ist.

"Bei Auszug" heißt doch wohl => immer unabhängig von der Abnutzung und das benachteiligt den Mieter unverhältnismäßig

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Eine Endrenovierungsklausel ist nicht grundsätzlich unzulässig; es kommt schon darauf an, was sonst noch im Vertrag steht.

(Warum hast Du diesen Punkt eigentlich nicht vor Vertragsabschluß mit Deinem Vermieter besprochen ?)

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#4
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

im Instandhaltungs Paragraph wurde die Sache mit den Schönheitsreperaturen durchgestrichen (vom Vermieter).

Wann ist eine Endrenovierungsklausel unzulässig?

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#5
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

im Instandhaltungs Paragraph wurde die Sache mit den Schönheitsreperaturen durchgestrichen (vom Vermieter).

Wann ist eine Endrenovierungsklausel unzulässig?

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

im Instandhaltungs Paragraph wurde die Sache mit den Schönheitsreperaturen durchgestrichen (vom Vermieter).

Das will ich doch stark hoffen. :grins:

Wenn Du ansonsten nicht zu laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet bist, sondern nur zur Endrenovierung, ist diese gültig.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

sehe ich auch so. An der Endrenovierung gibt es nichts auszusetzen, insbesondere dann, wenn keine laufenden Schönheitsreparaturen verlangt wurden.

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

moment mal ...

wieso muß der Teppich von einer Reinigungsfirma gesäubert werden? Ich denke mal, dass der Mieter das recht hat, erst einmal den Teppich selber zu reinigen.

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

erst einmal ?

Und dann ?

:grins:

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#10
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mortinghale

und dabei ist unerheblich wie lange ich dort gewohnt habe oder noch viel interessanter, wieviel Abnutzung wirklich vorlag?

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ja.
Bei einer Mietzeit von nur wenigen Monaten könnte man vielleicht einen Ausnahmetatbestand sehen, aber nicht bei sieben Jahren.
Da es hier ja nicht um eine ausgleichende Quotenregelung geht, ist der Grad der Abnutzung eigentlich egal.

Andererseits: Je geringer die Abnutzung, desto geringer auch der Renovierungsaufwand.

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#12
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich habe 5 Jahre drinnen gewohnt, nicht geraucht, kaum Abnutzung.

Ich habe folgendes im Netz gefunden:
Eine formularmäßige Klausel im Mietvertrag, die bei Auszug unabhängig von der letzten durchgeführten Schönheitsreparatur zur Renovierung verpflichtet, ist unwirksam. Ebenso ist eine Klausel unwirksam, nach der die Renovierungsarbeiten nach einem starren Fristenplan durchzuführen sind. Im Streitfall ist entscheidend, ob die Renovierung tatsächlich erforderlich ist

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#13
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Mortingale, bist Du Jurist oder schreibst Du hier nur Deine Meinungen und Erfahrungen?

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#14
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es hier noch andere Meinungen, Wissen, Erfahrungen?

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#15
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Slater

sollte dir noch nicht aufgefallen sein: Dies ist ein Laien-Forum. Ab und an schreibt hier ein RA. Solltest du Rechtsauskunft haben wollen, dann mal unter : frag-einen-Anwalt gehen.



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#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...oder geh mal unter : Ratgeber -Mietrecht-

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#18
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Slater

Bin kein RA, ansonsten ist es eine Kombination aus allem, da Mietrecht ein Teil meines Tagesgeschäfts (gelegentlich auch für Anwälte) ist.

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#20
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor Vertragsschluss hat er es durchgestrichen.

@Mortingale: kein RA (ok) aber Mietrecht ist Teil des Tagesgeschäftes?? was bist Du denn dann? Rechtsanwalts- und Notargehilfe, Rechtspfleger...

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#21
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder bist Du ein Vermieter, mortinghale?

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#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hört sich ja fast wie ein Schimpfwort an.

Nichts von dem, was Du bisher geraten hast.
Ich bezeichne es gerne als Troubleshooter (selbständig); im Einsatz sowohl für Mieter als auch Vermieter.

:wipp:

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#23
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso Schimpfwort?

Troubleshooter - wie darf ich mir das vorstellen - als Mediator? Ansonsten wenden sich doch die Parteien Mieter als auch Vermieter direkt an einen Anwalt

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#24
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Oder an mich.

Kenne viele Leute, viele Leute kennen mich.

Ich komme meist dann ins Spiel, wenn alles schon fast schief gegangen ist.

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#25
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

lach
und ich dachte, dann kommt das Gericht ins Spiel

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das Gericht kommt erst dann ins Spiel, wenn ich es für notwendig halte.

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#27
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Du bist also eine göttliche Instanz

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

und was qualifiziert Dich für Deine Schlichter-Tätigkeit (was hast Du für eine Ausbildung z. B.)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das hast Du jetzt mißverstanden, ich bin kein Schlichter.

Ich löse die Probleme der Partei, die ich vertrete (von mir aus nenne es Samurai oder Söldner).

(und das ist kein Lehrberuf).

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#30
 Von 
Slater
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

und was hast Du mal gelernt? oder vielleicht ein paar Semester Jura studiert?

also ich meine, Du musst Deine Kunden doch überzeugen, dass Du geeignet bist, sie zu vertreten

0x Hilfreiche Antwort

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