Keller. Wohnraum? Feuchtigkeit. Heizen und Lüften.

18. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
REFO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller. Wohnraum? Feuchtigkeit. Heizen und Lüften.

Hallo.
Ich habe einige Fragen und hoffe das mir vielleicht jemand weiter helfen kann.. Ich hoffe der Text wird nicht zu lang und verständlich.
Folgendes:
Wir wohnen seit 6 Jahren in einem Bungalow. (Die Besichtigung erfolgte durch die Vormieter, sowie auch die Übergabe, der Mietvertrag wurde bei den Vermietern zuhause abgeschlossen). Die Vormieter stellten uns den Bungalow vor, inklusive dem ausgebauten Keller (war derzeit auch bewohnt, als Kinderzimmer,Schlafzimmer). Es wurde uns mitgeteilt das dies extra ausgebaut (das Haus rundherum aufgegraben, isoliert von innen, Holzdecken eingezogen, Rigipsverkleidungen, Fliesen verlegt etc.) die Zimmer verfügen alle über eine Zentralheizung und große Fenster und normale Zimmertüren. (Bis auf 2 Räume sind mit Stahltür versehen das ist der Heizungsrum und der Raum indem der Öltank steht).
Wir haben nun immer mehr das Problem mit der Feuchtigkeit, schon über einen längeren Zeitraum, der Vermieter machte hin und wieder etwas dagegen (lies einen Kaminofen einbauen damit wir noch mehr gegenheizen konnten und lies ein Drymat System einbauen). Es brachte jedoch keinen Erfolg das Wasser läuft nun in manchen Räumen so die Wand herunter wenn es regnet. Es schimmelt in fast jedem Raum. Der Flur ist ab dem unteren Drittel der Treppe bei Regen immer Nass (es steht richtig Wasser, zwar nicht viel aber eine Schicht).
Nun habe ich unseren Vermieter gebeten bitte einmal gucken zu kommen und sich selbst ein Bild zu machen und auch zu riechen, möchte er nicht. Er meint nun es ist ein Keller und dieser ist nun einmal Feucht. Aber er würde uns erlauben ohne Kündigungsfrist auszuziehen.
Im Mietvertrag ist keine Zimmeranzahl und Quadratmeterzahl angegeben, dort steht "nur": Umfasst alle Räume des Bungalows. Der Vermieter meint wir sollen unten "ausziehen" und die Heizung hoch drehen und weiter lüften. Ich habe unabhängig voneinander 3 verschiedene Baufirmen hier gehab, die mir alle gesagt haben es müsste Saniert werden. (Mauerwerk undicht, Horizontalsperre zu hoch gesetzt, zu wenig isoliert und gedämmt). Wenn die unteren Räume nicht dazugehört hätten, hätten wir garnicht gemietet da wir dann nur 2,5 Zimmer haben (auf5 Personen).

Meine Frage: Zählt dies nun zum Wohnraum? Ist es wirklich so das ein Keller nunmal feucht ist? Muss ich wirklich so viel heizen? (ich mache es wenns meine Pflicht ist!) Gibt es irgendwas was wir tun können? (auch evtl. die Miete kürzen?) Ich werde mir in nächster Zeit Hilfe durch einen Anwalt holen, aber erst nach unserem Urlaub..

Ich danke ganz herzlich falls es jemand bis zum Schluss gelesen hat. Und bedanke mich vorab für eine evtl. Antwort.
Ich fühle mich momentan so hilflos. :-(


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es irgendwas was wir tun können? (auch evtl. die Miete kürzen?) <hr size=1 noshade>

Rein pragmatisch:
Sofort nach einer neuen Wohnung umschauen.

Ob eine Sanierung überhaupt erfolgversprechend / sinnvoll / rentabel ist, steht in den Sternen und wenn der Vermieter sich da auch so lustlos zeigt wie bisher, habt ihr ein Problem. Außerdem werden sich die hohen Heizkosten in der kommenden kalten Jahreszeit bemerkbar machen.

Miete kürzen: Ja, selbstverständlich. Aber davon wird die Wohnung auch nicht trocken ...

quote:<hr size=1 noshade> Aber er würde uns erlauben ohne Kündigungsfrist auszuziehen. <hr size=1 noshade>

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Vielleicht lässt sich der Vermieter dazu motivieren, die Umzugskosten zu zahlen, wenn ihr anbietet schnell auszuziehen statt auf einer teuren Sanierung zu bestehen.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


...und auch mal eine Definition zu "Wohnraum":

Ein ausgebauter Keller wird erst dann zum Wohnraum - Aufenthaltsraum - bzw. Wohnfläche, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

•Die Wohnraumhöhe im Keller von min. 2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke gem. § 43 Ziffer 1 LBauO (hier die von RLP, ist aber in den anderen Bundesländern von der Höhe her ähnlich)

•Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in Bezug auf die Belichtung und Belüftung) gem. § 43 Ziffer 2 hier: LBauO RLP

•Dieser geschaffene Wohnraum, Aufenthaltsraum im Keller weist trockene Außenwände auf.

•Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein.

•Das Zimmer im Keller muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthaltsraum, Wohnfläche genehmigt sein.



Erst dann, wenn alle oben genannten Vorgaben erfüllt sind, dürfen diese Räume zur Wohnfläche hinzugezogen werden.


-- Editiert iceman123mitglied am 19.08.2014 00:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
REFO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Ersteinmal vielen Dank für die Antworten!
Den Auszug haben wir bereits in Erwägung gezogen
und suchen schon was neues (gestaltet sich hier im
Kreis leider schwierig)..
Das wir ohne Kündigungsfrist raus dürfen haben
wir bereits schriftlich..
Ja die Kosten werden sich bemerkbar machen vor allem weil wir
auch selbst das Heizöl kaufen!

Zur Deckenhöhe: 2,39 m (das heißt wir liegen 1 cm drunter) :-(
Die Fenster sind ziemlich groß, dem Maß müssten wir entsprechen.
Heizungen befinden sich in allen Räumen.. Ausgebaut und isoliert wurde von den Vormietern,
an welche Vorschriften sich gehalten wurde weiß ich leider nicht, unser
Vermieter rückt da auch nicht mit der Sprache raus.. :-(
Ob dies Baurechtlich genehmigt wurde, weiß ich leider nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Spart das Geld für den Anwalt, sucht was neues.



Würde der Mangel dem Vermieter nachwesibar angezeigt? Dann wäre Mietminderung in Betracht zu ziehen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo Refo,

es spielt erst mal auch keine Rolle, ob Wohn- oder Kellerraum. Der Vermieter schuldet dir trockene und nutzbare Räume. Das ist ja hier in deinem Fall definitiv nicht so.

Und nein, du musst nicht "Gegenheizen". Das ist blanker Unsinn. Hier ist der Vermieter in der Pflicht.

Macht ihr das denn wirklich schon 6 Jahre mit?

Wie drkabo schon geschrieben hat, würde ich dort auch, so schnell es halt möglich ist, ausziehen.

Euren Vermieter verstehe ich nicht wirklich. Da lässt er für mehrere 1000.- € ein Drymat System einbauen, wo, ich sag's mal vorsichtig, der Erfolg mehr als in Frage steht, dazu noch einen Kaminofen und versucht überhaupt nicht herauszufinden, warum die Feuchtigkeit überhaupt vorhanden ist.

Gruß
Ice



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
REFO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Mängel wurden schriftlich (einschreiben - Unterschrift)
angezeigt, der Vermieter hat auch schriftlich
drauf geantwortet.
Ja ausziehen werden wir sobald wir etwas neues
gefunden haben..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
REFO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ice,
ja wir machen es so schon sechs Jahre mit :-(
Weil er halt ab und an bereit war etwas zu tun,
wir immer an das Gute geglaubt haben..
Naiv und blöd ich weiß..!
Wie schon geschrieben ist es bei uns im Umkreis
relativ schwierig etwas für 5 Personen zu finden.
Aber sobald wir etwas haben ziehen wir sofort
um..!
Ich bedanke mich für deine Antwort!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Ok, Refo, ich an deiner Stelle würde jetzt Nägel mit Köpfen machen:

Nachdem du ja jetzt eine qualifizierte Mängelanzeige nachweisbar deinem VM zugestellt hast, kommt jetzt die Aufforderung, die Mängel zu beseitigen.

Dazu eine Frist von mind. 14 - höchstens 28 Tagen setzen. Datum bitte mit angeben. Auch gleich ankündigen, dass du die Miete wegen der Mängel mindern wirst und du dir eine Mietminderung vorbehältst.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen