Keine Klausel Schönheitsreparaturen und Auszug

4. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
VundU
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Klausel Schönheitsreparaturen und Auszug

Hallo Zusammen!

In meinem neuen Mietvertrag gibt es keinerlei Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zum Übergabezustand bei Auszug.

Muss ich mich um Schönheitsreparaturen kümmern oder der Vermieter?

Kann ich bei Auszug unrenoviert übergeben?

Gruß VundU

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat:
In meinem neuen Mietvertrag gibt es keinerlei Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zum Übergabezustand bei Auszug.

Das ist sehr ungewöhnlich. Sicher, dass nicht irgendwo noch etwas versteckt ist?
Zitat:
Muss ich mich um Schönheitsreparaturen kümmern oder der Vermieter?

Per Gesetz ist der Mieter nicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Die Wohnung ist dann besenrein und ohne Schäden zu übergeben. Wände in grellen Farben bzw. unfachmännische Renovierungsversuche sind übrigens Schäden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VundU
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Gilt das auch für unfachmännische Renovierungsversuche seitens des Vermieters vor Einzug?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von VundU):
Gilt das auch für unfachmännische Renovierungsversuche seitens des Vermieters vor Einzug?

Das gilt nur für Schäden, welche du verursacht hast. Was steht auf dem Übergabeprotokoll vom Einzug? Sind bei Einzug vorhandene Schäden da dokumentiert?

0x Hilfreiche Antwort

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