Hallo Zusammen!
In meinem neuen Mietvertrag gibt es keinerlei Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zum Übergabezustand bei Auszug.
Muss ich mich um Schönheitsreparaturen kümmern oder der Vermieter?
Kann ich bei Auszug
unrenoviert übergeben?
Gruß VundU
Keine Klausel Schönheitsreparaturen und Auszug
4. November 2015
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Frage vom 4. November 2015 | 14:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Klausel Schönheitsreparaturen und Auszug
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#1
Antwort vom 4. November 2015 | 18:16
Von
Status: Unparteiischer (9866 Beiträge, 4475x hilfreich)
Zitat:In meinem neuen Mietvertrag gibt es keinerlei Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zum Übergabezustand bei Auszug.
Das ist sehr ungewöhnlich. Sicher, dass nicht irgendwo noch etwas versteckt ist?
Zitat:Muss ich mich um Schönheitsreparaturen kümmern oder der Vermieter?
Per Gesetz ist der Mieter nicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Die Wohnung ist dann besenrein und ohne Schäden zu übergeben. Wände in grellen Farben bzw. unfachmännische Renovierungsversuche sind übrigens Schäden.
#2
Antwort vom 4. November 2015 | 19:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Gilt das auch für unfachmännische Renovierungsversuche seitens des Vermieters vor Einzug?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. November 2015 | 20:31
Von
Status: Unparteiischer (9866 Beiträge, 4475x hilfreich)
ZitatGilt das auch für unfachmännische Renovierungsversuche seitens des Vermieters vor Einzug? :
Das gilt nur für Schäden, welche du verursacht hast. Was steht auf dem Übergabeprotokoll vom Einzug? Sind bei Einzug vorhandene Schäden da dokumentiert?
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