Schönen guten Tag,
bei der Abnahme unserer Räumlichkeiten ergaben sich einige Unstimmigkeiten mit dem Vermieter(Insolvenzverwalter). Zur Vorgeschichte. Wir sind ein eingetragener Verein, und mieteten für 3 Jahre private Räumlichkeiten an. Während dieser Zeit ging jedoch der Vermieter konkurs, und ein Insolvenzverwalter übernahm die Geschäfte. Bei der Abnahme waren dann beide anwesend, und stellten einige Mängel fest. Der schwerwiegendste Punkt ist jedoch der Fußboden, der aus Industrielinoleum besteht. Allerdings ist dieser mittlerweile mind. 6 Jahre in dem Gebäude, und wurde vom Vormieter bezahlt. Gebrauchsspuren sind demzufolge schon vorher sichtbar gewesen. Beim Einzug wurde des weiteren kein Protokoll geführt. Jetzt fordert der Verwalter einen neuen Fußbodenbelag von uns. Welche Möglichkeiten hat der Verwalter gegen uns, und was können wir machen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Keine Abnahme durch Vermieter.
2. Oktober 2003
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Frage vom 2. Oktober 2003 | 10:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Abnahme durch Vermieter.
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2003 | 15:19
Von
Status: Schüler (458 Beiträge, 55x hilfreich)
Hallo
Was steht denn im Mietvertrag bezüglich Auszug.
Muss renoviert übergeben werden, oder nur sauber ?
Und manchmal steht auch etwas extra bezüglich eines Bodenbelages drin.
Schau nochmal genau nach.
Rein Menschlich und logisch würde ich natürlich sagen, dass du den Bodenbelag von deinem Vormieter übernommen hast und der Verwalter Pech hat, aber rechtlich ist das ja manchmal so eine Sache und da kann ich dir leider nichts zu sagen, ausser, dass du nochmal genau in den Mietvertrag schaust.
Viele Grüsse
Coxy
Und jetzt?
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