Kein Warm wasser & keine Heizung

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
JeromeE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Warm wasser & keine Heizung

Schönen guten Tag.

Habe vergangenem Monat ( November ) heizöl für 500 € gekauft. als ich die Heizung nun benutzen wollte, ging es nicht mehr.
Mein Vermieter weigert sich aber die heizung zu reparieren!
Weil die Firma die dafür zuständig ist/war Ihm zu Teuer ist.
Und sagt mir das ich wohl ausziehen müsse...

Im mietvertrag steht das ich für das heizöl selber auf kommen muss.
Meine frage ist jetzt, ob ich die 500 € heizöl zurück verlangen kann ? oder die miete vermindern kann solange die heizung nicht funktionsfähig ist ?

oder habe ich wie er sagt, einfach pech und muss ausziehen...

Mfg
Jerome

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Bringen wir mal so ein wenig Ordnung rein. Grundsätzlich obliegt es dem Vermieter, für die Heizung zu sorgen. Es ist ein Unding, dass Du bei der Kälte ohne Heizung da stehst. Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Reparatur setzen. Ihm gleichzeitig mitteilen, dass Du nach ergebnislosem Ablauf der Frist die Instandsetzung der Heizung organisieren und mit dem Mietzins verrechnen würdest.

Natürlich kannst Du die Miete mindern. Wieviel, keine Ahnung, kommt auf die Beeinträchtigung an. Da würde ich mal eine Suchmaschine bemühen, da findest Du alles.

Ob Du auf Dauer bei so einem Vermieter bleiben willst, das ist eine andere Frage. Aber jetzt muss erst einmal was passieren. Alles andere sieht man später.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JeromeE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke :) dachte schon ich bin ******** das ich auch so denk.

bleiben will ich hier nicht. wollt aber auch kein umzug im winter machen :/ . würde sehr gerne sofort ausziehn aber leider waren die 500 € für heizöl das letzte was ich bei seite gelegt hatte. Nu muss ich erst mal wieder was bei seite legen.

noch mal vielen vielen dank ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Reparatur setzen. Ihm gleichzeitig mitteilen, dass Du nach ergebnislosem Ablauf der Frist die Instandsetzung der Heizung organisieren und mit dem Mietzins verrechnen würdest.

Ersteres würde ich auch empfehlen. Das ganze aber bitte nachweisbar, d.h. entweder mit Zeugen selber in den Briefkasten des Vermieters stecken oder per Einwurfeinschreiben schicken. Auch dabei solltest du optimalerweise einen Zeugen dabei haben, der den Inhalt des Briefes kennt. Die Frist würde ich im Winter ultrakurz (2-3 Tage) setzen, wenn das die einzige Heizung in der Wohnung ist.

Bei der Selbstvornahme (Instandsetzung der Heizung auf eigene Faust) wäre ich sehr vorsichtig. Den Handwerker musst du erstmal selber bezahlen und du musst nachher beweisen, dass die Reparaturkosten wirklich notwendig waren. Wenn sich die Reparaturkosten auf 1-2 Monatsmieten belaufen, so könnte man durch Einbehalten der Miete das Geld relativ schnell zurückbekommen. Wird die Reparatur teurer, dann wird's langsam problematisch. Dann könnte es sinnvoll sein, bei einem Mieterverein oder bei einem Anwalt für Mietrecht anzufragen. Die kosten zwar auch Geld, aber der Rat könnte es wert sein.

Mietminderung ist ein ganz schwieriges Thema, da die Höhe sehr schwer festzulegen ist. Ich würde in dem Schreiben eine Mietminderung ankündigen, die Höhe aber noch offenlassen. Eine Mietminderung entsteht per Gesetz (§ 536 BGB ) und kann im begrenzten Maße auch rückwirkend geltend gemacht werden. Kümmer dich erstmal um die Heizung und dann um die Mietminderung. Solltest du einen Anwalt aufsuchen, dann kann der dich auch zur Höhe der Mietminderung beraten.

1x Hilfreiche Antwort

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