Hallo zusammen,
Ich hab da ein Problem bzw. eine Frage.
Mein Exfreund hat gestern die Eröffnung/ Beantragung zum privaten Insolvenzverfahren gehabt und er hat einfach ohne mich zu informieren mit angegeben das er noch einen Teil meiner hinterlegten Kaution bekommt.
Hintergrund wir sind vor einem Jahr gemeinsam in eine Whg. gezogen und beide stehen im Mietvertrag.
Damals ist weiterhin sein Gehalt mit auf mein Konto gegangen und er stellt somit Ansprüche auf die Kaution.
Allerdings habe ich die Kaution aus meinen eigenen finanziellen Mitteln angespart und bezahlt...als Nachweis habe ich Kontoauszüge darüber...
Nun droht er mir damit das ich mich mit seinem Insolvenzverwalter bzw. Gericht auseinander setzen soll und muss damit das Geld eingetrieben werden kann um seine Schulden zu begleichen.
Welche Möglichkeiten habe ich um mich dagegen zu wehren damit er keinen Profit aus meiner Kaution schlagen kann???
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Kautionsteilung bei Privatinsolvenz des Expartners
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Während des laufenden Mietverhältnisses kann eh keiner irgendwas aus der Kaution eintreiben. Die wird erst nach dem Ende fällig.
Ansonsten gibt es ein Urteil dazu, wem die Kaution bei mehreren Mietern zusteht:
Kammergericht, Beschluss vom 2. Februar 2012, 8 U 193/11
Besteht die Mieterseite aus einer Personenmehrheit, kann die Rückgabe der Sicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheit nur von einem Mieter gegeben
worden ist. Eine derartige Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede da.
-- Editiert Anjuli123 am 14.01.2014 09:19
Wenn er aus der Wohnung ausgezogen ist (Du hast ja "Ex"Partner geschrieben) solltest Du versuchen, mit dem Vermieter einen anderen Mietvertrag zu machen, in dem nur Du als Mieter stehst.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
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Je nachdem, was der Exfreund angegeben hat (Forderung gegen Vermieter oder gegen Dich), wird dann der angegebene als Schuldner des Exfreunds einen Schrieb des Insolvenzverwalters bekommen, in dem die Ansprüche geltend gemacht werden.
Dann könntest und solltest Du reagieren, d.h. erwidern, dass keine Forderungen gegen Dich bestehen, da Du die Kaution alleine aufgebracht hast. Die Zahlungsnachweise deswegen gut aufheben!
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
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