Mein Mietvertrag endete am 31.7.2003. Da ein Freund von mir die Wohnung anschliessend bezog haben wir, mit Einverständnis des Vermieters ausgemacht, daß ich effektiv erst am 14.8.2003 ausziehe. Mein Freund befand sich während des ganzen Augustes noch im Urlaub, bewohnte die Wohnung also nicht. Eine direkte Übergabe an den Vermieter fand nicht statt, weil der nicht an meinem Auszugstermin anwesend war.
Der Vermieter hat mir nun nur einen Teil der Kaution zurückbezahlt.
1. Wurden mir Nebenkosten bis zum 14.8. berechnet, obwohl der Mietvertrag meines Freundes am 1.8.03 anfing.
2. Ich habe angeblich eine falsche Glühbirne benutzt (ich habe nie eine Glühbirne ausgetauscht) und deshalb ist die Fassung verschmort, die ich nun bezahlen muss.
3. Ich muss für 3h eine Putzfrau bezahlen, obwohl das Zimmer von mir gründlich geputzt wurde, einschlisslich des Fensters, abstauben, Schränke reinigen etc.
Meine Frage ist nun, inwiefern diese Ansprüche gerechtfertigt sind (insebesondere ob der Vermieter mir ein Nachbesserungsrecht bzgl. des Putzens oder ähnliches einräumen muss oder mir zumindest sofort mitteilen, daß es nicht sauber war) und bis wann ich Einspruch einlegen muss.
Danke!
Viele Grüße,
Karlheinz
Kautionsrückzahlung falsch?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hier kann nicht beurteilt werde, ob die Wohnung nun wirklich gereinigt übergeben wurde.
Man sollte eine Übergabe machen und dazu ein Protokoll anfertigen!
Die Sache mit der Birne ist suspekt.
Was die Nebenkosten für die 14 Tage
betrifft, müsste das doch in Ordnung gehen.
Die Abmachung war ja die, dass Du die Wohnung noch bis zum 14. bewohnst.
Der Vermieter hat ein Anrecht darauf und
zwar für den ganzen Monat.
Es wäre so höchstens eine Frage, ob Dein Freund die Nebenkosten für die zweite Hälfte des Monats übernehmen will.
Danke für die Antwort!
Das mit der Übergabe fand deshalb nicht statt, weil der Vermieter an meinem Auszugstermin nicht da war.
Ich hatte bis zum 14.8. nur noch meine Sachen dort drin, weil es mir unpassend war zum Monatsende ausziehen. Richtig gewohnt habe ich da ja nicht. Da hätte ja nur dann mein Freund einen Anspruch gegen mich, oder? Zumal auch er ganz alleine die Miete gezahlt hat.
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Wenn Sie einen ganz gewöhnlichen Standardmietvertrag unterschrieben haben, muss der Vermieter Sie auffordern, die Reparaturen auszuführen. Fordert er Sie nicht auf, evtl. mit Setzen einer Nachfrist, ist er nicht berechtigt Schadensersatzansprüche gem. §§ 305 ff. BGB
zu stellen.
Fordern Sie die gezahlten Reparaturkosten zurück. Wieviel sind es denn ?
Was sagt Ihr Mietvertrag dazu ?
Haben Sie evtl. wirksame Individualvereinbarungen getroffen ?
Gruß
Benjamin
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