Kautionsrückgabe wird verweigert

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
molzbach
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückgabe wird verweigert

Person A ist Mieter vom Haus der Person B.
Person A vermietet jetzt Dachgeschosswohnung an Person C.
Person C zieht nach 10 Jahren aus Wohnung aus und verlangt seine Kaution zurück,
die ihm von Vermieter A verweigert werden.
An einer 3teiligen Duschtüre war ein Teil defekt, verursacht durch den Griff der Eingangstüre zum Bad(bei Wohnungsübergabe aufgenommen)Ebenfalls waren noch an dem Aufbau der Duschtrennwand der Badewanne noch Risse entstanden diese wurden von Zeit zu zeit mehr, bedingt durch das Alter vom Bad (ca. 20 Jahre).
Vermieter A hat eine neue Duschverkleidung einbauen lassen, die den Kautionsbetrag übersteigt, so sein Argument.
Muss nicht bei einer so alten Dusche erst noch alt für neu abgezogen werden? Mieter C muss doch nicht für eine neue Duschtrennwand aufkommen, wenn er nur für ein Teil eines Schiebeelements verantwortlich ist!!
Andere Frage: oder ist hier der Vermieter vom Haus, Person B zuständig, der schon Vermieter A in seiner Wohnung eine neue Eckdusche hat einbauen lassen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Vermieter A hat in den 10 Jahren in der Dachgeschosswohnung keinen Cent ausgegeben bzw. zahlen müssen.

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