Hallo
Also bei uns ist das alles etwas kompliziert:
bis Februar 2008 wohnten wir (3 Personen) in einer WG. Die Kaution wurde erst mal noch wegen der Nebenkostennachzahlung einbehalten. Als diese dann kam wurde ausgemacht, dass wir die KAution dafür verwenden. Ist ja alles ok, das Geld gehört uns also nicht mehr.
Man muss dazu sagen, dass jeder von uns ein Mietkautionkonto mit der anteiligen Kaution errichtet hat.
Jetzt, über 1 Jahr später ist das Geld immer noch auf unseren Konten. Eigentlich gehört es uns ja nicht mehr und es ist seltsam immer das Geld "zu sehen" obwohl es einem nicht mehr gehört.
Besteht irgendwann die Chance das Geld ohne die Unterschrift des Vermieters wieder zu bekommen? Bzw. ihm das Geld zu überweisen? Laut Bank muss er es sich eigentlich nur "holen".
Ich hoffe es kann uns jemand weiter helfen.
Kaution zurückfordern???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hat der Vermieter eine Einzugsermächtigung?
Forderungen aus der BK-Abrechnung erlischen nach Ablauf des 2ten Jahres auf den Abrechnugnszeitraum.
Bsp. Abrechnungsjahr 2007
BK-Abrechnung kommt 2008
bis Ende 2009 hat er Anspruch drauf.
Besteht irgendwann die Chance das Geld ohne die Unterschrift des Vermieters wieder zu bekommen? Bzw. ihm das Geld zu überweisen?
Das Geld gehört Euch nicht mehr, das sagst du selbst, d.h. das Geld gehört nun den Vermieter und nur ER kann das Geld abholen. Was Euch möglicherweise zu steht, das Konto zu schließen, das wird nicht gehen ohne der Vermieter eine Frist zu setzen um das Geld zu holen, indem Fall kann die Bank behilflich sein und alles mit dem Vermieter arrangieren, dazu aber ist die Bank nicht verpflichtet. Ansonsten besteht die Möglichkeit der Vermieter zu verklagen (nach Fristablauf), die Klage wird aber kein Cent für Euch bringen, nur Kosten.
-- Editiert am 25.05.2009 00:35
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--- editiert vom Admin
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