Kaution vom Sozialamt

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
heidi26de
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution vom Sozialamt

Hallo!

ich habe damals vom Sozialamt die Kaution gestellt bekommen. Nach sieben Jahren bin ich nun aus dieser Wohnung ausgezogen. Mein Vermieter teilte mir mit, dass die gesamt Kaution an das Amt zurückgezahlt wird.
Ich habe noch offene Mietzahlung, da Doppelmiete nicht drinne war, und habe gedacht die Kaution wird damit verrechnet. Aber irrtum laut VM geht das bei sozialem Wohnungsbau wohl nicht.
Nun aber meine eigentliche Frage, die angefallenen Zinsen wem stehen die zu? Werden die an mich ausgezahlt oder behält diese der VM ein ohne das ich eine Einverständniserklärung abgeben muss?

Bedanke mich für eure Antworten


Heidi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Heidi,

die Zinsen der Kaution stehen weder Ihnen noch dem Vermieter zu, sondern dem Sozialamt.

Der Vermieter kann bei öffentlich gefördertem Wohnraum nur Forderungen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen und Schäden an der Wohnung gegen die Kaution (incl. Zinsen) aufrechnen; § 9 WohnungsbindungsG. Die Kaution darf nicht zur Sicherung von Mietausfällen eingesetzt werden.

MfG Gruwo

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