Kaution und Betriebskostenabrechnung / Frist

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaution und Betriebskostenabrechnung / Frist

Hallo zusammen

seitdem ich aus meiner alten Wohnung vor 1,5 Jahren ausgezogen bin, höre ich von meinem Vermieter nichts mehr.

Ich habe einen Teil meiner Kaution (ca. 70%) kommentarlos überwiesen bekommen.
Eine Betriebskostenabrechnung liegt mir bisher nicht vor.
Auch weiss ich nicht wieso ich nur einen teil der kaution wiederbekommen habe und was aus den zinsen geworden ist.

Ich möchte nun meinem ehemaligen Vermieter einen brief schicken wo ich eine genau auflistung der ganzen sachen (inkl. zinsen) fordere und ihm eine letzte frist setzen. Diesmal per einschreiben und rueckschein, da sie vermutlich sagen werden siehaben nie etwas von mir gehoert.

Ich werde ihm "androhen" ansonsten mein recht gerichtlich geltend zu machen.

Meine Frage ist nun, was ist hierfür eine angemessene frist die ich setzen kann und die bestand hat?

Ich dachte an 14 tage, was meint ihr dazu?

Gruß und Dank!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Frage habe ich noch, wo ich gerade am Brief schreiben bin.

Was soll ich genau fordern? Erstmal eine Auflistung der Gründe fürs einbehalten oder eine sofortige Auszahlung?

Stehen mir eigentlich die Zinsen bis heute zu oder bis mietende?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Zinsen stehen dir bis heute zu, zuzüglich dein Porto.
Schreibe nicht zuviel, Gründe usw. interessieren nach 1 1/2 Jahren nicht mehr.
14 Tage sind in Ordnung.
(Ich bin auch Vermieter)
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn du erst im Jahr 2004 ausgezogen bist, hat der Vermieter bis zum 31.12.2005 Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu übergeben.

Bei der Kautuion sieht das mM nach anders aus, da diese ausschliesslich für Schäden (die von dir verursacht wurden) zu vewenden ist. Wurden keine Schäden oder noch zu erbingende Leistungen des Mieters im Übergabeprotokoll festgehalten, ist die Kaution sofort zurückzuzahlen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Übergangsprotokoll ist absolut sauber.

Ich habe die Nebenkostenabrechnung selbst für 2003 noch nicht erhalten. Für 2004 ist das klar, da hat er noch bis Dezember zeit, aber das ist auch nur ein Monat (bin im Februar 2004 ausgezogen) und mir daher nicht so wichtig.

Wegen den Zinsen.. ich meine ich habe ja bereits 1000 euro zurueck bekommen, also quasi zinsen fuer die 1250 euro bis zum auszahlen der 1000 danach noch die zinsen für die 250 euro bis heute oder?

Danke schonmal für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn der Vermieter die NK-Abrechnung aus 2003 noch nicht erstellt hat, wird es höchste Zeit.

Zur Kaution:
Zinsen für 1250 bis zur Auszahlung der 1000
Zinsen für 250 + Zinseszins seit Auszahlung der 1000

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen:

Heute habe ich Antwort von meinem ehemaligen Vermieter bekommen:
------------------
Ich habe Ihn aufgefordert mir die Restkaution zu überweisen
und die Betriebskostenabrechnung sowie eine Übersicht der Zinsen zuzustellen.

Hier die Antwort:
------------------
Sehr geehrter Herr xxx,

wir beziehen uns auf obige Angelegenheit und teilen Ihnen mit,
dass wir Ihr Schreiben urlaubsbedingt erst jetzt beantworten können.

Den Restbetrag der Kaution können wir Ihnen nicht überweisen, da aufgrund
der Heiz- und Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung i.H.v. € xxx errechnet wurde.
Unter Berücksichtigung der Restkaution i.H.v € xxx verbleinbt eine Forderung i.H.v. € xxx.

Wir fordern Sie auf, diesen betrag bis zum 5.August.2005 auszugleichen.
Der guten ordnung halber weise wir darauf hin, dass die Abrechnung durch Boten zugestellt wurde.
Die Heiz und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 erhalten sie im Laufe des Jahres.
Eine Übernahme der Ihnen entstandenen Portokosten lehnen wir ab.

MfG ******
------------------
Nun meine Fragen:

1.) Darf er die Betriebskosten mit der Kaution verrechnen
2.) Ist seine Zahlungsfrist die er mir setzt nicht mehr als unangebracht?
Immerhin hat er sich 1,5 Jahre bei mir nciht gemeldet sondern ich war derjenige der sich meldet.
Und er antwortet mir und setzt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen.

3.) Die Betriebskostenabrechnung wurde mir niemals zugestellt.
Die Abrechnung für 2002 erhielt ich per Post,
und die Abrechnung 2003 per Boten????? Wie läuft sowas ab per Boten,
da muß der Empfänger unterschreiben oder?
Ich vermute dies ist eine Lüge des Vermieters um sich rauszureden.
Ich wollte Ihm jetzt schreiben, das ich gerne eine Kopie der Empfangsbestätigung hatte,
da diese ja jemand unterschrieben haben muss und ich
eine verletzung des Datenschutzes bezüglich meiner Person
durch einen Dritten vermute, welcher ich strafrechtlich nachgehen will.
Was meint Ihr dazu? Muß eine Botenlieferung bestätigt werden?
Muß er mir diese Bestätitigung zukommen laßen?
Was kann ich tun, wenn er dieses nicht tut.

4.) Ich habe in meiner Wohnung beweisbar NIE geheizt und soll nun eine
Heizkostennachzahlung in Höhe von 450 Euro haben?
Ich hatte laut mietvertrag 40% Heizkostenverteilung im Haus und 60% Eigenanteil.

450 / 12 Monate sind 27 Euro im Monat.
Das wäre auf die beheizten Monate gerechnet
ein Soll von 74€ im Monat und das obwohl ich nie geheizt habe?
Zimmergröße war ca. 67 qm.
Wie hoch darf eine solche Nachzahlung ausfallen?

5.) Kaution

Die Zinsen für die Kaution wurden berechnet und ich habe ca. 30 Euro an zinsen.
Allerdings wurden nach der Auszahlung von diesem Guthaben 50 EUro abgezogen (Keine Ahnugn wieso)
so das ich gerade mal 10 Euro mehr bekomme, als ich als Kaution hinterlegte.
Irgendwas stimmt da nicht.
Kann der Vermieter Bankgebuehren etc. von der Kaution abziehen?
Kann ich eine genau Darstellung der Anlageform meiner Kaution fordern?
Ich moechte einfach wissen, wie und wo mein geld in der Zeit gearbeitet hat und wie Sie auf diesen Betrag kamen. Geht das?


Fragen über Fragen...

Danke für eure Zeit!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Schade, dass du das DAtum ausge- x- t hast.

Verstehe ich das richtig, dass der Vermieter eine Nachforderung von 2003 hat und die Abrechnung von 2004 noch nicht vorliegt? Dann ist das aber dumm für ihn, wenn der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr 2003 entspricht. Denn in diesem Fall wäre er verpflichtet gewesen, die Jahresabrechnung mit Nachforderung bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorzulegen. Das wäre also der 31.12.2004 gewesen. M.E. kann er keine Nachforderung mehr stellen.

Übrigens gilt diese Frist nicht, wenn du zu viel Nebenkosten gezahlt hast und etwas zurück erhältst - hier greift keine Verjährung.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

du brauchst für das jahr 2003 keine betriebskosten mehr zahlen.am besten du nimmst dir einen anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

>Verstehe ich das richtig, >dass der Vermieter eine >Nachforderung von 2003 hat >und die Abrechnung von >2004 noch nicht vorliegt?

Genau so ist es.
Laut schreiben von meinem Vermieter wurde mir diese Abrechnung angeblich per Bote zugestellt, ich habe jedoch nie etwas erhalten!

Deswegen auch meine Frage bezueglich der Boten (Siehe oben).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn die Abrechnung in 2004 per Boten erfolgt sein sollte, müßte der Vermieter dies auch gerichtlich beweisen können. Wenn Sie nie eine Abrechnung erhalten haben, müssen Sie auch keine Nebenkosten für 2003 zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
suppenhuhn
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zustellen per Bote bedeutet, dass eine Person (beauftragt durch den Vermieter/Hausverwaltung)Dir den Brief persönlich in den Briefkasten einwirft. Eine persönliche Übergabe gegen Unterschrift erfolgt hierbei nicht! Meistens sind es sogar zwei Boten, die geschickt werden, um später vor Gericht gegenseitig bezeugen können, dass der Brief in den entsprechenden Briefkasten eingeworfen wurde. Das ist zumindestens mein Wissen zum Thema per Bote zugestellt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen