Kaution schon zurück, jetzt Rechnung für Schimmel.

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Annaka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution schon zurück, jetzt Rechnung für Schimmel.

Guten Tag, ich bin aus meiner Wohnung gezogen und es fand nur eine übetgabe mit dem Neumieter statt. Der vermieter war im Urlaub. Einige Tage später bekam ich Fotos von Schimmelflecken. Ich hatte bis zum Auzug einen kleinen Fleck in der Küche, den ich entfernt habe. Die wohnung ist nicht unterkellert und das wasser drückt nach oben. Oft hatte ich einen gewellten Fußboden am Flur, weil das Wasser bei Regen nicht ablaufen kann. Das Wasser vom Regen klatscht an der Hauswand runter, weil die Rinne zu ist. Es wurde jahre lang nichts an dem Haus gemacht. Plötzlich bekamen wir neue Fenster und ich merkte, dass die wände eiskalt und feucht waren. Das hatte ich davor nie. Aber am Fenster lief dafür kein Wasser mehr runter. Komischer Effekt. Nun ja, der Vermieter wusste von dem welligen Boden. Der Nachbar von mir hatte das gleiche Problem. Und er hat wohl auch mit schimmel gekämpft. Jedenfalls fordert der Vermieter jetzt eine Rechnung für die Beseitigung der Schimmels, der angeblich durch mich verursacht wurde. Die fensterbaufirma hatte aber schon gesagt, dass es jezt gut zu schimmeln anfangen wird, weil die Fenster zu dicht sind für dieses alte ungedämmte haus. Es müsse dringend eine Lüftungsanlage rein. Die Kaution war schon zurückgezahlt. Der Auszug fand mitte Dezember 17 statt. Ich habe 3 Zeugen für den Auszug, dass die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben wurde. Die Auszugshelfer. Was kann ich jetzt tun? Ich fürchte, der vermieter macht das schon länger so. Die Vormieterin musste wohl auch um ihre kaution klagen und die neuen mieter wurden auch gerade schon damit reingeholt. Er sagte, dass wenn der schimmel wieder kommt, müssen die neuen dafür gerade stehen, weil die dann nicht richtig gelüftet haben.



-- Editiert von Annaka am 05.03.2018 11:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was schreibt der VM denn genau?

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Schau mal hier nach: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kaution-vorbehaltlose-freigabe-fuehrt-zum-erloeschen-noch-bestehender-ansprueche_idesk_PI17574_HI1786015.html Offenbar hast du die Kaution ja bereits zurückerhalten. Wenn die angeblichen Beschädigungen durch dich bei Rückzahlung der Kaution erkennbar waren und der Vermieter dennoch ohne Vorbehalt die Kaution zurückgezahlt hat, so wird er keinen Schadensersatz mehr durchsetzen können.

Unabhängig davon muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache einen Schaden verursacht hat. Eine nicht erfolgte Mängelmeldung kann wegen § 536c (2) BGB auch noch eine Argumentationslinie des Vermieters sein.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Letztlich müsste der VM nachweisen, dass dein (Lüftungs-)Verhalten zu dem Schaden geführt hat. Das sollte nach dem Auszug unmöglich sein.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Letztlich müsste der VM nachweisen, dass dein (Lüftungs-)Verhalten zu dem Schaden geführt hat. Das sollte nach dem Auszug unmöglich sein.


Ja sehe ich auch so, das wird schwör für den VM

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kurzum - der VM müßte Sie verklagen. Und die A-Karte hat immer der, der Geld von der anderen Partei will - kurzum, aus diesem und den oben genannten Gründen wird er sich das gut überlegen und es vermutlich bleiben lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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