Kaution einbehalten-Scheidung!Vermieter verzogen!

14. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tennant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Kaution einbehalten-Scheidung!Vermieter verzogen!

Hallo -Situation:Mietvertrag mit Vermieter!Kaution und Miete ging aber auf Vermieters und seiner Frau s gemeinsames Konto.Bei unserem Auszug lebte das Vermieter Ehepaar bereits getrennt und der Vermieter war ausgezogen.Wir mußten alles mit dem Vermieter seiner Frau,die auch Hausbesitzerin ist, regeln.Betriebskostenabrechnung bekamen wir auch immer von Ihr und wurde es an das Ehepaar gemeinsames Konto gezahlt.Nach dem Auszug bekamen wir von IHR eine Mängelliste der Schönheitsreperaturen mit Frist diese zu beseitigen.Ich bin dann zum Mieterbund,die Ihr einen Termin gaben ,das wir vorbeikamen ,diese Mängel zu begutachten und ggf.beseitigen würden.Als wir dort ankamen,meinte die *Vermieterin*Sie hätte erstmal den Brief vom Mieterbund nicht erhalten,war aber bereit mit uns die wohnung nochmal wegen den schönheitsreperaturen zu besichtigen.Die neuen Nachmieter waren bereits schon im Prozess des Einziehens und hatten schon einige Zimmer bereits selbst neu gestrichen.Ich habe dann noch den Hausbesitzer vor unserem feststellen können und angeschrieben , wegen einiger Mängel und es wurde mirauch bestätigt das diese mängel bereits bei der vorigen Hausbesitzerin bereits bestanden und nicht von uns verursacht worden sind.Nach Ablauf der von der Haus und Grund der Vermieterin gesetzten Frist zur Behebung der Schönheitsreperaturen haben wir nie wieder von unserer*Vermieterin* oder unserem Vermieter gehört.Sie meinte ja auch noch frech,das wenn wir die Kaution wieder haben wollten,wir uns vor Gericht wieder sehen würden.Die beim mieterbund meinten dann,daß Ich erstmal noch die Frist für etwaige Nebenrechnungen abwarten müßte.Das habe Ich dann auch gemacht.Nach einem halben jahr schrieb der Mieterbund dem Vermieter,erst an unsere ehemalige Adresse,kam wieder an den Mieterbund zurück-seine (Ex?)Frau-Hausbesitzerin-wohnt aber noch da-,dann an seine Arbeitsadresse,mit der Bitte uns die Nebenk.rechnung bis zum ....vorzulegen.Aber es kam keine Nachricht vom Vermieter.Mieterbund meinte dann Ich müsse noch bis zum Jahresende warten da dann der Abrechnungszeitraum der NK verjährt sei.In neuen Jahr 2013 wieder hin zum Mieterbund-Nun meinte er,er könne die Forderung auf Einsicht der NK und ggf.Rückzahlung der Kaution -amtlich nicht an seine Arbeitsadresse(Vermieter ist Natomitglied und wohnt auch in der ausländischen Kaserne)Ich müßte dafür seine Ziviladresse wissen.Die weiß Ich aber leider nicht.Außerdem warum nun wieder die aufforderung zur ansicht der NK abrechnung von 2011-2012?Was denn nun-Ich dachte das sei nun verjährt?Der Vermieter weiß vielleicht auch nicht mal das seine (EX?)Frau uns die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat.
Mein Mann hatte probiert Ihn anzurufen und Emails geschickt ,aber ohne Antwort.Ich finde das ne richtige Abzocke,finde mich vom Mieterbund etwas unverstanden,habe im Moment kein extra Geld für einen richtigen Anwalt und das ehemalige Vermieterehepaar kommt einfach so damit durch,da er unbelkannt verzogen ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Nach 6 Monaten verjähren die Ansprüche des Vermieters
auf Schönheitsreparaturen.Das besagt, er muß innerhalb
dieser 6 Monate Klage eingereicht haben.
Ergo, die Sache 6 Monate ruhen lassen.
Der Vermieter kann einen Teil der Kaution zurück halten,
da bis zum Jahresende die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres zu erwarten ist.
Danach schreiben Sie das Einwohnermeldeamt an, und erkundigen sich nach der neuen Anschrift des/derjenigen
die den Mietvertrag unterschrieben haben.
Ist die neue Anschrift nicht bekannt, können Sie den
Mahnbescheid öffentlich zustellen lassen.
Der wird dann von selbst rechtskräftig, und Sie haben
30 Jahre Zeit den Wohnsitz zu ermitteln.

-- Editiert xxsirodxx am 14.03.2013 15:11

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#2
 Von 
Tennant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank Sirod!
Wir sind im August 2011 ausgezogen.Also das Jahresende für die Nebenkostenabrechnung wäre dann der 31.12.12 gewesen.
Die Fristen für Schönheitsreperaturen und NK Rechnung des Vorjahres sind nun abgelaufen.Ich werd es mal beim Einwohnermeldeamt probieren.Falls er auch seine Ziviladresse im Ausland hat oder so,er ist ja hier Hausbesitzer und muß ja an die Stadt Abgaben richten,bzw auch Steuern zahlen und das Haus abbezahlen.Na malsehen.MFG

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#3
 Von 
Tennant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo -nochmal ne Frage bitte:
Wie lasse Ich einen öffentlichen Mahnbescheid zustellen.
Hab leider von so etwas keine Ahnung.
Das Haus/Grundstück des ehemaligen Vermieters steht jetzt zum Verkauf (bei der Sparkasse)
MFG

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Das Haus/Grundstück des ehemaligen Vermieters steht jetzt zum Verkauf (bei der Sparkasse)


Dann solltest du dich schnell an einen Anwalt wenden, denn Geld ist ja anscheinen (noch) da.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Wie lasse Ich einen öffentlichen Mahnbescheid zustellen.

Das gibt es nicht.


Entweder Mahnbescheid oder öffentliche Zustellung einer Klage auf Zahlung


Hier wäre aufgrund der nicht vorhandenen juristischen Kenntnisse ein Anwalt überaus empfehlenswert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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