Kaution bei Mahnverfahren

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tubist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution bei Mahnverfahren

Hallo,

im Moment will ich einen Online-Mahnbescheid bei www.online-mahnantrag.de/ stellen.

Bei mir geht es um eine nicht zurückbezahlte Kaution. Ausgezogen bin ich am 31. Mai 2007.

Erste Frage: Ist diese Mietkaution ein katalogisierbarer Anspruch?
Und auf welches Datum fällt dieser Anspruch?

Danke im Voraus!

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wieviel Kaution hat der Vermieter einbehalten und warum? Für die Nebenkostenabrechnung hat er noch Zeit. Sind dabei Nachzahlungen (Mehrwehrsteuererhöhung + steigende Energiepreise, ...) zu erwarten, kann der Vermieter einen Teil der Kaution solange einbehalten.

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#2
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist ja schon fast ein Jahr her. Ich habe mal gehört, dass man bei solchen Sachen spätestens nach 6 Monaten noch ezwas machen kann. Ich will jetzt auch nichts falsches sagen. Hast du dir dass denn schriftlich geben lassen, dass du eine Kaution bezahlt hast und wie hoch die Summe war?

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#3
 Von 
Tubist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das habe ich schriftlich.
Kaution beträgt 180 €.
Und ausserdem sind Rückzahlungen zu erwarten (Heizung und Wasser zusammen mind. 200 €).

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#4
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

Das stimmt. Doch wenn der vermieter keine Bescheinigung gegeben hat, dass er eine Kaution bekommen hat, kann er immernoch sagen, dass er nie eine bekommen hat.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann soll der Vermieter eine Rechnung schicken wo das drin steht.

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#7
 Von 
Tubist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich berechne das aus meinen Vorjahren in der Wohnung.

Ausserdem geht es nicht um die Nebenkosten, sondern habe ich explizite Fragen gestellt.

Ich habe eine Quittung der Kaution von dem Mann, der vor meinem Ex-Vermieter Vermieter war (quasi mein ErstVermieter). Und von meinem Ex-Vermieter (der Nachfolger) habe ich eine schriftliche Bestätigung, dass er die Kautionsbeträge übernommen hat. Und dieser verweigert mir die Rückzahlung.
Ausserdem ist 180 € der Gesamtbetrag.

-- Editiert von tubist am 26.05.2008 16:46:56

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#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'sondern habe ich explizite Fragen gestellt.'
Und wir versuchen dich geradevon einer Dummheit abzuhalten.

'Ich berechne das aus meinen Vorjahren in der Wohnung.'
Ergo: Abrechnung abwarten. Dafür hat der Vermieter noch Zeit, oftmals bis 31.12.2008 (wenn Abrechnungsperiode 01.01.2007-31.12.2007; ist unabhängig davon, wann du ausgezogen bist). Danach solltest du aktiv werden, insb. auch mit Blick auf die geleisteten Vorauszahlungen.

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#9
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn du keine Schäden hinterlassen hast und der Vermieter keine Quitung geschickt hat für Renovierung oder Reperatur und du auch keine Mietschulden hattest hast du das Recht deine Kaution zurück zu fordern. Das ist keine Katalogisierung, das heißt du musst das gesetzliche Mahnverfahren einhalten.

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Tubist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnung erstellt er mir auch nicht freiwillig.
Ausserdem ist 200 € eine reine Schätzung, miteinberechnet o.g. Preissteigerungen => was für meine Fragen irrelevant ist.

Seht folgende Fragen einfach als allein stehend an. Mein Anwalt kennt die ganze Geschichte, hat mich auf diese Seite verwiesen und ich komme da nicht weiter.

Zum besseren Verständnis die Fragen:

Ist diese Mietkaution ein katalogisierbarer Anspruch?
Und auf welches Datum fällt dieser Anspruch? (Z.B. Tag des Auszuges)




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#12
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

Zum Tag des Auszuges. Es fällt bei solchen Sachen immer auf den Tag des Auszuges. Wenn dein Vermieter nicht freiwillig damit rum kommt, wieso setzt dein Anwalt kein Schreiben auf?

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#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Tubist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es nützt nicht viel wenn du eine Aussage ohne Beleg widerlegst...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Es nützt nicht viel wenn du eine Aussage ohne Beleg widerlegst...'
Und deshalb ist die erste Aussage richtig? Ich weiß noch nicht welche Sorte von Lack der/die/das seck gesoffen hat. Aber das Zeug kippe ich mir heute Abend auch noch rein, damit ich besser schlafen kann.

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#17
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Mein Anwalt kennt die ganze Geschichte, hat mich auf diese Seite verwiesen und ich komme da nicht weiter.

Lassen Sie mich raten, Sie kommen aus Berlin und Ihr Anwalt heißt Müller.

Sie Kommen nicht weiter, Ihr Anwalt kommt nicht weiter, gut daß es dieses Forum gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Mein Anwalt kennt die ganze Geschichte, hat mich auf diese Seite verwiesen und ich komme da nicht weiter.

Lassen Sie mich raten, Sie kommen aus Berlin und Ihr Anwalt heißt Müller.

Sie Kommen nicht weiter, Ihr Anwalt kommt nicht weiter, gut daß es dieses Forum gibt.

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#19
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

ah_xy so langsam gehst du mir echt auf den Keks mit deinen Äußerungen. Ich beleidige dich auch nicht, also lass das bei mir gefälligst auch sein!!!
Ich gebe nur das weiter, was ich weis, nicht mehr und nicht weniger.
Außerdem sind wir erwachsene und zivilisierte Leute und da sind solche Kinderreien nicht gerade angebracht. Oder kannst du dich nicht anders äußern?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'ah_xy so langsam gehst du mir echt auf den Keks'
Das kommt vor. Aber wenn ich Leuten auf den Keks gehe, die andere Leute mit falschen Aussagen zuschütten, dann passt das schon.

'Ich beleidige dich auch nicht'
Wo habe ich dich beleidigt? Nur weil ich der Überzeugung bin, dass du irgendwie auf Drogen sein musst?

'Ich gebe nur das weiter, was ich weis'
Uff. Bei manchen gilt halt leider: denke nie gedacht zu haben, denn das Denken von Gedanken ist gedankenloses Denken.

'nicht mehr'
Danke.

'und nicht weniger.'
Schade.

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#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich glaube, hier wird die Antwort auf eine ungestellte Frage gesucht.

Das Datum der Fälligkeit ist doch nur wichtig für die Verzinsung und verzinst werden muß die Kaution doch ohnehin.

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#24
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

Trotzdem musst du doch nicht gleich ausfallend werden oder?! Wir sind verschiedener Meinung, gut und schön, doch trotzdem musst du mich nicht gleich angreifen.
Wenn du es besser weist ist es in ordnung, dann darfst du die Leute gerne korrigieren, aber bitte nicht so, wie du es gemacht hast.

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#25
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Welche Sorte von Lack war es denn nun eigentlich?

Fehler werden korrigiert. Grobe Fehler werden auch korrigiert. Viele grobe Fehler werden grob korrigiert. Ist dir ein anderes Konstrukt aus Ursache-Wirkung lieber? Bedingung: einmal grob korrigieren in Bezug auf Fehler muss vorkommen.

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#26
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn du das sagst. Dann beratet mal weiterhin so schön.
:cheers:

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#27
 Von 
Segory
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 2x hilfreich)

So einen wunderschönen guten Abend. Hier mal der wahre Seck. Habe mir mal die Einträge angeschaut die hier so von Ihnen verfasst wurden. Ich freu mich darüber das es hier die möglichkeit gibt ausreichend über Sachlage und eventuell auch über gesetzlich geregelte Dinge zu informieren. Doch leider habe ich bemerkt das es einige Nutzer gibt die sehr von ihrem Wissen überzeugt sind. Grundlegend ist dieses auch nicht falsch. Jeder sollte sich artikulieren können. Jedoch sollte dieses in einer adequaten Form und Weise ausgeführt werden. Wir alle (fast) sind keine Juristen und können nie etwas Handfestes in den Raum stellen. Man sollte sich in jedem Fall immer den Rat eines Juristen einholen der mit der Materie des Mietrechts vertraut ist.
Leider ist es mir immer noch ein Rätsel, wie es Menschen fertig bringen Sprüche wie "Lack gesoffen..." zu verfassen. Wenn wir nun einmal zur Materie Gesetz zurückkehren, dann bemerken wir das diese in den Raum gestellte Aussage eine Unterstellung ist. Dieser Begriff ist sehr Dehnbar wie wir wissen. Unterstellung..., Rufmord..., üble Nachrede..., das sind alles Begriffe aús unserem heiss geliebten BGB. Was dieses juristisch gesehen selbst in einem Forum (elektronischem Treffpunkt verschiedener Gruppen) wie diesem zur Folge haben kann, kann man sich ja DENKEN. Wobei wir wieder beim Thema denken sind. Ungezügelte Aggressionen bringen Menschen aus Dinge zu sagen die man selbst hinterher bereuen könnte. Dieses ist jedoch ein rein phsychologischer Vorgang. Bei einem so veranlagt und bei dem nächsten wieder anders. Wer seine "Gefühle" jedoch nicht mal mehr hier im Zaum halten kann, sollte einmal einen Phsychologen aufsuchen, hilfe mit Anti Agressionstraining. Das mit dem Lack könnte man auch als Suchtgefährdender oder Suizid Gefährdeter auffassen. Dann würde es als Staatsbürger in Uniform meine Pflicht sein dieses zu melden. Also beim nächsten mal denken, sprechen, drücken. An allle anderen vielen Dank für Ihr Angargement. Für die neue angriffsfläche "Rechtschreibung" übernehme ich keine Haftung!!! Herzlichen Gruß Seck

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ich bin froh das es raus ist, seck. Geht es dir jetzt besser? Ok, was solls, ich brauch ohnehin ne Pause.

'Leider ist es mir immer noch ein Rätsel, wie es Menschen fertig bringen Sprüche wie Lack gesoffen... zu verfassen'
Ist doch ganz einfach. Da kommt viel geistiger Murcks mit voller Überzeugung von Unwissenden als Antwort auf eine Frage, was dem Fragesteller im Zweifel viel Zeit, Nerven und Geld kostet, und schon passiert das quasi von ganz alleine. Wer sich persönlich getroffen fühlt: sorry.

'Wer seine Gefühle jedoch nicht mal mehr hier im Zaum halten kann, sollte einmal einen Phsychologen aufsuchen'
Soll ich jetzt jedesmal beim Akt zwischenmenschlicher Beziehungen (häufig praktiziert zwischen Männlein und Weiblein) zum Psychologen? :bang: Das wird auf Dauer aber echt kompliziert und aufwändig. So wird das dann auch nix mit der Geburtenrate.

'in Uniform'
Jetzt werde doch mal konkret? Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Pförtner, ...?

'meine Pflicht sein dieses zu melden'
Lack und Sucht? Puh... Egal, wir leben in einem mehr oder minder freien Land. Also: bitte melden. Auf das Testergebnis der Ärzte bin ich gespannt.

'Also beim nächsten mal denken, sprechen, drücken.'
:???: Und wie sieht es mit abschicken aus? Sonst wäre doch die Mühe völlig hinüber. Auch bei Hinzunahme des Absendens wäre es quasi kaum eine Änderung am bisherigen Vorgehen und somit wäre die zu erwartende Änderung=0. Das mit dem sprechen leuchtet hier allerdings noch nicht so richtig ein. Besser wäre es ohnehin einen weiteren Prozessschritt einzubauen: z.B. Überprüfung der eigenen Gedanken oder Check auf soziale Verträglichkeit und ggf. Anpassung des Textes. Zusätzlich könnte man sich auch Gedanken zu vernetzten Schritten mit diversen Abbruchsbedingungen machen. Also, den Prozess solltest du nochmal überdenken. Das passt bisher noch nicht.

'Für die neue angriffsfläche Rechtschreibung übernehme ich keine Haftung!!!'
Das ist bei 'Angargement' auch besser so. :grins:

-- Editiert von ah_xy am 27.05.2008 23:04:21

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#30
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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