Kaution ausbezahlt, Miete einbehalten (?) !

10. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Andi303
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution ausbezahlt, Miete einbehalten (?) !

Hallo,

ich bzw. meine Freundin hat ein Problem mit Ihrem ehemaligen Vermieter. Sie bewohnte knapp 2 Jahre eine 1-ZW und hat das Mietverhältnis in Verbindung mit einer Nachmieterin zum 1.11. diesen Jahres beendet.
Die Wohnung wurde am 30.10.03 ordnungsgemäß und fachlich in renoviertem, bestem Zustand ohne Beanstandung an den Vermieter abgegeben, woraufhin dieser die Kaution noch am gleichen Tage zurück erstattet hat.
Leider hatte die Bank am 29.10.03 die letzte Miete versehentlich ein erneutes Mal an den Vermieter überwiesen. Seitdem behält er diese nicht unerhebliche Zahlung von mehr als 400,00 eu und behauptet, es würde noch eine Endabrechnung folgen, für die das Geld evtl. noch verwendet werden könnte. Meiner Meinung nach hat sich der Vermieter mit dieser Aktion in das eigene Fleisch geschnitten, da er doch rechtlich keine Grundlage hat, diese Mietzahlung, nach ausbezahlter Kaution, für irgendwelche Zwecke zu verwenden. Der Vermieter hat es bis heute, nach mehreren Aufforderungen, nicht für nötig befunden, den offenstehenden Betrag zurückzuzahlen. Selbst ein Schreiben von unserem Anwalt war wirkungslos.
Ich würde mich über jegliche Art der Anregung, Information o.ä. sehr freuen.

Vielen Dank für die Hilfe,

LG
Andi




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Warum habt ihr das Geld von der Bank nicht zurückbuchen lassen?

Vielleicht klappt es ja noch, mal bei der Bank nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also grundsätzlich :
Die Kaution dürfte er behalten, bis er die Nebenkosten abgerechnet hat. Die Miete, die irrtümlich bezahlt wurde nicht.
Wenn er die Kaution vorab rausgibt, so ist das sein Problem, wobei man natürlcih auch dann berechtigte Nachforderungen bezahlen muss, die KT ist ja nur eine Sicherheit des Vermieters, damit er dem geld nicht nachlaufen muss. (das ist ihm wohl nach herausgabe der Kaution eingefallen)
Anderes Beispiel :
Wenn der Mieter die letzten 2 Monate keine Miete mehr zahlt, um es mit der Kaution aufgehen zu lassen, so ist das auch nciht zulässig.
EInfach auf Herausgabe klagen, vorher mit Ihm über die für Ihn entstehenden Kosten sprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andi303
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zurückholen geht bei einem Dauerauftrag nur innerhalb einer Woche, glaube ich !
Danke an die "Beraterbank", die es nämlich verpasst hat, den Betrag rechtzeitig zurückzuholen. Der Dauerauftrag wurde auch bei Zeiten beendet !
Also wenn ich das richtig sehe, hat der Vermieter keinerlei Anspruch auf diese Miete.
Falls die Sache vor Gericht geht, sind wir somit auf sicherer Seite...(hoffe ich!)

Vielen Dank für die Antworten,
Andi


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn der Dauerauftrag rechtzeitig, d.h. innerhalb der angegebenen Fristen vor der nächsten Ausführung des Dauerauftrages, gekündigt wurde und das auch nachgewiesen werden kann, dann ist das zurückholen wohl eher ein Problem der Bank, von denen ich eine Rückerstattung fordern würde. Ein "Rückholmöglichkeit" innerhalb einer Woche, bei einem ansonsten auftragsgerecht ausgeführten Auftrag (Dauerauftrag oder Überweisung) dagegen ist mir völlig unbekannt. Zwar gibt es im Einzelfall einen Versuch eine Überweisung zurückzurufen, wenn diese noch "unterwegs" ist, jedoch kann nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto eine Rückbuchung N U R MIT ZUSTIMMUNG des Empfängers erfolgen.

Viel Erfolg
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

hi,
du hast 6(!) WOCHEN zeit, das geld zurück zuholen-aber da der Dauerauftrag eh gekündigt wurde ist es nicht das Problem deiner Freundin,sondern das der Bank-Also würd ich mich beeilen und das GEld zurückbuchen lassen.

-----------------
"Smile for a better Day...."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

ACHTUNG:
Die 6 Wochen hat man Zeit, wenn eine Lastschrift erfolgte. Dies trifft aber NICHT bei einer selbst veranlassten Zahlung zu, welche ein ja Dauerauftrag ist!

Aber ansonsten: Wenn der Dauerauftrag gekündigt war, ist es ein Problem der Bank.

Gruß,
Fran_zi

-----------------
"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist :) "

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