Hallo,
ich habe in München ein Zimmer gemietet und dafür zwei Monatsmieten Kaution bezahlt.
Die Kaution habe ich nicht vollständig zurück bekommen.
Die Fakten:
Ich habe am 25.08.2018 gekündigt. Die Vermieterin wies mich darauf hin, dass die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt. Nach einem Gespräch einigten wir uns aber darauf, dass es "okay" sei, bzw auch in ihrem Interesse, wenn ich zum Ende des Monats ausziehe.
Ebenso wurde zugesagt, dass ich am Wochenende, das war der 01+02.09, umziehe.
Bei der Rückgabe der Kaution stellte die Vermieterin dann überraschend folgendes in Rechnung.
Endreinigung 50€
halbe Miete 200€
Duschen à 10€ 40€
Putzen à 16€ 64€
Keine der Kosten waren oder sind im Mietvertrag besonders vereinbart.
Gesamtmiete beläuft sich auf 420€, Mitbenutzung des Badezimmers ist u.a. genehmigt.
Es besteht auch keine Klarheit, ob und wenn ja wie oft, ungefragt von der Vermieterin geputzt wurde. Auch die Kosten sind völlig nach Gutdünken erfunden.
Die Schlüsselübergabe fand am 02.09.2018 statt, und im Anschluss erfolge die Teilrückgabe der Kaution.
Welche Kosten kann ich davon zurückbekommen? Für die Abmachung zur Miete für September, wo ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, gibt es keine Zeugen.
Könnte die Vermieterin im Nachhinein sogar noch die volle Miete fordern?
Und wenn, wie kann ich die restliche Auszahlung erwirken?
Danke und Grüße
Kaution als Untermieter nicht vollständig zurück bekommen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatKeine der Kosten waren oder sind im Mietvertrag besonders vereinbart. :
Muss auch nicht. Es reicht wenn auf die Betriebskostenvereinbarung verwiesen wird.
Man müsste also mal wissen, was genau zu den Nebenkosten vereinbart wurde.
ZitatFür die Abmachung zur Miete für September, :
Welche Abmachung war das denn?
Das war ein avery zweckform 2873 Standardmietvertrag.
Kann auch hier Fotos machen und posten.
Zu den Nebenkosten ist nichts weiter vereinbart. Es gibt nur eine Gesamtmiete von 420€.
Wie gesagt, Benutzung der Dusche war in der Miete enthalten
[/URL]
Die Abmachung, dass ich keine Miete für September zahlen muss, obwohl ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe.
Sind also für mich zwei Punkte: Die Miete, die der Vermieterin wahrscheinlich zusteht. Da wäre dann die Frage, ob die Schlüsselübergabe am 02.09.2018 irgendeine Auswirkung hat und ob die Vermieterin auch noch nachträglich die volle Miete verlangen kann.
Der andere Punkt sind diese ganzen nachträglichen Kosten, für die es meines Wissens keine Grundlage gibt.
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ZitatDer andere Punkt sind diese ganzen nachträglichen Kosten, für die es meines Wissens keine Grundlage gibt. :
Insoweit muss man sich mangels anderer Kenntnis auf Deine Ausführungen verlassen. Wenn sie stimmen, teile ich Deine Einschätzung.
ZitatDa wäre dann die Frage, ob die Schlüsselübergabe am 02.09.2018 irgendeine Auswirkung hat und ob die Vermieterin auch noch nachträglich die volle Miete verlangen kann. :
Auch hier in Bezug auf Deine Aussage
ZitatNach einem Gespräch einigten wir uns aber darauf, dass es "okay" sei, bzw auch in ihrem Interesse, wenn ich zum Ende des Monats ausziehe. :
Ebenso wurde zugesagt, dass ich am Wochenende, das war der 01+02.09, umziehe.
Ein Auszug vor Beendigung des Mietvertrages ist immer möglich, eine Einigung ist dafür aber nicht erforderlich.
Eine Absprache hinsichtlich eines vorzeitigen Auszuges und damit verbunden der Rückgabe des Zimmers an den Vermieter ist aber nicht gleichbedeutend mit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Hier hat die Vermieterin aber nur die halbe Miete gefordert (weil Du erst im September ausgezogen bist), damit hat sie Fakten geschaffen, die schwer zu erschüttern sind.
Tip für die Zukunft: alles schriftlich mit Unterschrift von beiden.
Berry
@Sir Berry
Kann die Vermieterin, wenn ich die anderen Kosten einfordere, ihrerseits die volle Miete für September fordern?
Und wie fordere ich diese anderen Kosten wirksam ein ?
ZitatZu den Nebenkosten ist nichts weiter vereinbart. Es gibt nur eine Gesamtmiete von 420€. :
Dann wäre das eine "All-inklusive-Miete" und dann stünde nur noch die halbe Miete zur Diskussion.
ZitatDie Abmachung, dass ich keine Miete für September zahlen muss, obwohl ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe. :
Weiter oben las ich nur was von einer Vereinbarung zum Auszug. Ausziehen kann man jederzeit, nur löst das dann nicht den Mietvertrag auf und entbindet nicht von der Pflicht zur Mietzahlung.
Die Vermieterin könnte auch argumentieren, dass dies der Schadenersatz für das nicht einhalten der Kündigungsfrist war.
@ Harry,
deine "Beiträge" finde ich etwas seltsam. Du trittst auf als ob du der Anwalt der Vermieterin bist, aber wenn du alles in Frage stellst, was ich sage, obwohl meine Angaben die einzigen sind, auf die du dich stützen kannst, dann lässt du es vielleicht besser.
Es gab eine mündliche Abmachung, dass die Vermieterin keine Miete für September fordern wird und mich sogar am 1+2.9. ausziehen lässt. Ist nicht zu beweisen, nur macht halt überhaupt keinen Sinn, das einerseits anzuzweifeln und andererseits dennoch hier Beiträge zu schreiben.
Die restlichen Beträge kann sie kaum als Schadensersatz veranschlagen. Sie hätte die komplette miete fordern können.
Auf welcher Grundlage gäbe es einen Anspruch auf Schadensersatz? Außerdem kann der wohl kaum aus Sondergebühren für Duschen und derlei bestehen?
Wenn, dann müsste wohl die Vermieterin erklären, auf welcher Grundlage sie diese Kosten berechnet hat, von denen nichts im Mietvertrag steht.
-- Editiert von Bruder Tack am 05.10.2018 22:07
Halte das für Abzocke und das ganze scheint mehr oder weniger eine gewerbliche Vermietung zu sein, jedenfalls versuchts die Dame. Kann zwar den Vertrag nicht lesen, aber wenn da keine Vereinbarungen dieser Art drin sind, gibts auch keine, und wenn doch, dann stellt sich noch immer die Frage der Wirksamkeit.
Ich würde ihr daher ganz knallhart drohen, so in der Art:
Sehr geehrte Vermieterin Fr....
Ich setze ihnen eine Frist, die Kaution vollständig bis zum zu .... überweisen
Im Mietvertrag sind keine Vereinbarungen für Dienstleistungen, Benutzung der Duschen enthalten.
Und es gibt darüber auch keine sonstige Vereinbarung, weder mündlich noch schriftlich.
Der Mietvertrag wurde einvernehmlich zum... beendet
Ich behalte mir vor einen Anwalt einzuschalten das Finanzamt zu informieren bzw. Strafanzeige zu erstatten.
Mit freundlichen Güßen
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 05.10.2018 22:24
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 05.10.2018 22:33
ZitatDu trittst auf als ob du der Anwalt der Vermieterin bist :
Tja, es ist immer etwas unangenehm wenn man aus der "Mieter-Welt" in die harte Realität kommt.
ZitatIst nicht zu beweisen :
Und damit hat man dann ein Problem vor Gericht.
Da der vorzeitige Auszug gegen Geldzahlung (Stichwort: Aufhebungsvertrag) hingegen gerade nicht unüblich ist, könnte die Vermieterin damit Erfolg haben.
ZitatAuf welcher Grundlage gäbe es einen Anspruch auf Schadensersatz? :
Vorzeitiger Auszug ist ein Grund. Der Mieter wird vertagsbrüchig, warum soll die Vermieterin dafür aufkommen?
ZitatAußerdem kann der wohl kaum aus Sondergebühren für Duschen und derlei bestehen? :
Nö, hat ja auch keiner behauptet.
Aber man kann ja durchaus vor Gericht auf die volle Kaution klagen.
Wenn dann die Vermieterin die 200 EUR zugesprochen bekommt, zahlt man 30% der Verfahrenskosten - das wären dann so um die 150 EUR.
Mit etwas Pech bekommt sie sogar die volle Miete zugesprochen - ist nämlich nicht ausgeschlossen das sie einen Anwalt nimmt welcher der Meinung ist das ihr die zustünde.
ZitatIch behalte mir vor dem Finanzamt Meldung zu erstatten. :
(Steuerhinterziehung, nicht gemeldete gewerbliche Vermietung)
Tolle Idee. Falsche Verdächtigung und Nötigung von Seiten des Mieters ... den Satz würde ich weglassen
@ Harry. ich finde deine Argumentation völlig absurd.
Es gibt keinen Vertragsbruch, da sie ja Miete für den September von der Kaution beglichen hat.
Oben hast du argumentiert, dass die Vermieter bezüglich der Kosten wie Gebühren fur Duschen argumentieren könnte, dies sei eine Art Schadensersatz.
Das geht wohl kaum, noch dazu besteht keine Grundlage für Schadensersatz. Und ich bezweifle, dass dieser Schadensersatz nach Gutdünken selbstmächtig von der Kaution genommen werden kann, die darüberhinaus nicht korrekt angelegt wurde.
Das ist vollkommen sinnfrei, ich würde daher gerne auf deine Beiträge hier verzichten, da sie der Sache vollkommen undienlich sind.
Hatte das inzwischen schon wegeditiert.
Aber wieso falsche Verdächtigung?
Kennst du die Wahrheit?
Aber du hast vermutlich recht, trotzdem wie könnte ich die Dame denn dann am besten unter Druck setzen
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 05.10.2018 22:42
ZitatOben hast du argumentiert, dass die Vermieter bezüglich der Kosten wie Gebühren fur Duschen argumentieren könnte, dies sei eine Art Schadensersatz. :
Nö, hab ich nicht. Eventuell noch mal lesen was da steht?
ZitatKennst du die Wahrheit? :
Nö, aber eventuell der Mieter?
Und Vermietung eines Zimmers als steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit?
Zitatich würde daher gerne auf deine Beiträge hier verzichten, da sie der Sache vollkommen undienlich sind. :
Ja, das hört man öfter wenn die Antworten nicht die gewünschten sind...
Moin, heftig. Ich verstehe die 420,- als Pauschalmiete /Inklusivmiete. Wenn die K-Frist 14 Tage beträgt , dann dürfte der Vermieterin die halbe September-Miete (210,-) zustehen, auch wenn du früher ausziehst, diese mündliche Abmachung wirst du nicht beweisen können bzw. Du wirst das im Streitfall *falsch verstanden* haben.ZitatEndreinigung 50€, halbe Miete 200€, Duschen à 10€ 40€, Putzen à 16€ 64€ :
Nicht aber die Kosten für die Putzerei und die Duschkosten dürfte sie ansetzen.
Wie lange hast du denn dort gewohnt? Warst du eigentlich der einzige Untermieter?
Ich kann den Vertrag nicht lesen, irgendwo steht evtl. was von Übergabe *besenrein*?
Gibts darüber ein Protokoll?ZitatDie Schlüsselübergabe fand am 02.09.2018 statt, :
Wieviel hat sie dir gegeben? 486,-?Zitatim Anschluss erfolge die Teilrückgabe der Kaution. :
Stimmt schon, man hört in einem Forum immer nur 1 Seite, das ist dann uU und ganz streng genommen 50% der ganzen Sache... und viel zu viel ist nicht belegbar.
Ich empfehle eine schriftliche nachweisbare Fristsetzung (2-4 Wochen). Die 200,- Miete wurde ich nicht fordern. Damit kommst du sicher auch vor Gericht nicht durch.
Ohne die Bude, dich als Untermieter oder die Vermieterin zu kennen und ohne jegliche Wertung: Vielleicht war es so?
Sie hat zwar am 25.8. sehr genau auf die 14tägige K-Frist hingewiesen, trotzdem den vorzeitigen Auszug zum Monatsende (31.8.) toleriert, ist dann mit dir sogar erst am 2.9. per Schlüsselübergabe *fertig* gewesen, konnte deswegen ab 1.9. nicht neu vermieten. Und sie hat dann ab 2.9. gesehen, wie du die Bude hinterlassen hast. Hat dann wütend und schrubbend zusammengerechnet, wie sie dir das heimzahlt.
Blöd nur, dass sie mehrmaliges Putzen und eine Endreinigung berechnet hat.
dann allerdings darf sie die Wohnung inzwischen auch nicht weitervermieten
was soll das eigentlich mit der Dusche?
4x was?
Hat der Mieter nur 4 mal geduscht, gibt es in der Dusche so einen Art Duschzähler...?
Befindet sich das Zimmer etwa in einem Flughafen, wo einmal Duschen was kostet
Sorry, das ist doch wohl ein schlechter Witz
Staatsanwaltschaft und Finanzamt sind hier doch eher die richtigen Ansprechpartner
das hat den Charakter einer gewerblichen Miete.
Und ob diese Zusatzleistungen versteuert werden, da habe ich meine Zweifel
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 06.10.2018 12:25
Zitat:Zitat:
Zitatich würde daher gerne auf deine Beiträge hier verzichten, da sie der Sache vollkommen undienlich sind. :
Ja, das hört man öfter wenn die Antworten nicht die gewünschten sind...
Wenn die Antworten nicht hilfreich sind oder man einfach nur rumtrollt.
-- Editiert von Bruder Tack am 06.10.2018 12:51
@Anami
Gehe auch davon aus, dass ich die 200€ nicht wiederbekomme. Solange ich im Zwiefelsfall nicht noch nachträglich für den ganzen Monat zahlen muss, ist das ja auch okay.
Ihre Rechnung macht überhaupt keinen Sinn. Es gab ein Badezimmer mit WC und Dusche udn ein seperates WC. Ich habe die Dusche in dem einen Badezimmer genutzt und die Toilette im seperaten WC.
Ich habe dprt vier Monate gewohnt. Die Gäste der Frau haben ebenfalls dieses seperate WC genutzt, ebenso wie im vierten Monat ein weiterer Untermieter.
Schon von daher macht das keinen Sinn.
Auf eine Endreinigung meinerseits hat sie verzichtet, da sie es selbst machen wollte.
Schriftlich gibt es nichts, außer einer Aufstellung der Kosten.
Auch sie hat keine Quittung von mir für die erhaltene Teilrückzahlung der Kaution erhalten.
Mal um die Denkweise der Vermieterin vor Augen zu führen: Die Vermieterin denkt, sie ist berechtigt, im Nachhinein Zusatzgebühren für Duschen vorzunehmen, da sie meint ich dusche öfter als ein mal pro Tag - was weder beweisbar noch Tatsache ist.
@der_böse_vermieter:
Die Frau glaubt halt allen ernstes, dass sie sowas nach Gutsherrenart entscheiden kann.
Sie meint, ich hätte mehr als ein mal pro Tag geduscht. Was im Sommer nach der Arbeit vielleicht auch mal vorgekommen ist. Es ist natürlich dennoch lächerlich, da auch das nichts aussagt über Wasserverbrauch und Energiekosten.
Frage ist nur: Wie leite ich die Forderung verbindlich ein. Welche Fristen laufen da meinerseits jetzt?
Ich frage mich auch, ob das nicht Unterschlagung oder Veruntreuung ist. Denn die Kaution ist ja nicht dafür da, Reinigungskosten davon abzuziehen bzw da überhaupt dranzugehen nach Gutdünken.
@Bruder Tack
Bitte nicht mit diesem Klein*** befassen. Es ist egal, ob du 1x oder 137x geduscht hast während der Mietdauer. Deine Miete war pauschal, also incl. Betriebskosten und Stromkosten. Sonst kommt man noch auf den extremen Sommer, Klimawandel...usw.
Nicht mit diesem Klein*** wegen der Reinigung befassen. Davon findet sich (hoffentlich) wirklich nichts im Kleingedruckten des MV.
Es bleibt meine Empfehlung: Jetzt Fristsetzung sachlich, höflich und nachweislich zustellen. Die 200,- deutlich aus der Forderung rausnehmen. Reagiert sie nicht in der Frist, kurze Nachfrist setzen. Abwarten. Noch nichts androhen, was man dann doch nicht durchziehen kann.
Ja, Mietkautionen sind Mietsicherheiten für den Vermieter. Deshalb sind hier mM höchstens die 200,- anrechenbar. Die Keule Veruntreuung und/oder Unterschlagung würde ich nicht schwingen. Trifft doch auch nicht zu. Sie will einfach nicht umsonst putzen und will sich Duschen extra bezahlen lassen. Sie versuchts halt. Vielleicht klappts ja manchmal.
ähnliches Beispiel?
andere Großstadt mit spannendem Mietmarkt. Privatvermieter vermietet 1 Wohnung an 2 Nutzer (2Zi+1Zi) . Nach Auszug des Nutzers 1 hält er die Kaution teilweise zurück. Grund: Nutzer 1 hätte den neuen Einbauherd im Wert von 800,- entwendet. Nutzer 1 geht schnell vor Gericht. Vermieter unterliegt... usw.
Nach Auszug Nutzer 2 (ca.6 Monate später) die gleiche Leier...hätte diesen Herd entwendet.
Beide Nutzer haben noch Kontakt, Nutzer 1 schickt den Beschluss des Gerichts.
Vermieter zahlt endlich auch die restl. Kaution an Nutzer 1. Geholfen hat der Hinweis auf den Beschluss AZ xy (Keule).
Aber es hat gedauert. Er hats sogar mind. 2x versucht.
Bei allem Geschrummsele hier, Herrschaftszeiten: WAS STEHT IM VERTRAG?
Und nur in Kenntnis dessen, was vertraglich vereinbart wurde bezüglich
a) der Rückgabe
b) der Putzerei
c) der Duscherei etc.
kann man sich ein Bild machen, was der Mieter nun zahlen müsste und was nicht.
Weiter .... Sie sind am Wochenende 1./2.09. ausgezogen. Pech inne Verlosung würde ich mal sagen, da all dieses hier:
ZitatNach einem Gespräch einigten wir uns aber darauf, dass es "okay" sei, bzw auch in ihrem Interesse, wenn ich zum Ende des Monats ausziehe. :
Ebenso wurde zugesagt, dass ich am Wochenende, das war der 01+02.09, umziehe.
nicht nachgewiesen werden kann. Deswegen kleine Backen machen, sonst will die noch die volle Miete.
ZitatWie leite ich die Forderung verbindlich ein. :
Ich würde ein Schreiben an den Vermieter senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages, Summe X
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze an einen Anwalt geht und man das dann per Gericht klären lässt.
Und das dann auch durch ziehen.
Zitatdann allerdings darf sie die Wohnung inzwischen auch nicht weitervermieten :
ZitatStaatsanwaltschaft und Finanzamt sind hier doch eher die richtigen Ansprechpartner :
das hat den Charakter einer gewerblichen Miete.
Das ist einfach nur Unfug.
Man sollte sich eventuell mal mit der Vermieteung im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung befassen.
ZitatNicht mit diesem Klein*** wegen der Reinigung befassen. :
Doch, denn das ist das einzige was man sinnvollerweise fordern sollte.
ZitatIch verstehe die 420,- als Pauschalmiete /Inklusivmiete. :
Korrekt.
ZitatSolange ich im Zwiefelsfall nicht noch nachträglich für den ganzen Monat zahlen muss, :
Diese Gefahr besteht halt, wenn man klagt.
Dann wird sie sich vermutlich einen Anwalt nehmen, der ihr dann erklären wird was man da alles fordern und auch durchsetzen könnte.
Ja, so meinte ich das, war etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, nicht noch an diesen Summen rummäkeln oder gar noch analysieren.ZitatDoch, denn das ist das einzige was man sinnvollerweise fordern sollte. :
Sondern: Die Kosten für Endreinigung, Putzdienst und Duschkosten unbedingt fordern.
Die 200,- halbe Miete nicht fordern.
ZitatBei allem Geschrummsele hier, Herrschaftszeiten: WAS STEHT IM VERTRAG? :
Und nur in Kenntnis dessen, was vertraglich vereinbart wurde bezüglich
a) der Rückgabe
b) der Putzerei
c) der Duscherei etc.
kann man sich ein Bild machen, was der Mieter nun zahlen müsste und was nicht.
Weiter .... Sie sind am Wochenende 1./2.09. ausgezogen. Pech inne Verlosung würde ich mal sagen, da all dieses hier:
ZitatNach einem Gespräch einigten wir uns aber darauf, dass es "okay" sei, bzw auch in ihrem Interesse, wenn ich zum Ende des Monats ausziehe. :
Ebenso wurde zugesagt, dass ich am Wochenende, das war der 01+02.09, umziehe.
nicht nachgewiesen werden kann. Deswegen kleine Backen machen, sonst will die noch die volle Miete.
Lesen?
Er hat schon längst oben gesagt: zu diesen Nebenkosten steht nichts im Vertrag
Was die Dame da aufrechnet, ergibt doch aber gar keinen Sinn.
Halbe Miete: ok. Endreinigung: von mir aus auch ok, ich weißja nicht, wie das Zimmer hinterlassen wurde. Aber 4 x duschen und 4x putzen? Und nach einer Mietdauer von 18 Monaten hätte sie dann 18 x duschen und 18 x putzen abgezogen von der Kaution?
ZitatHalbe Miete: ok. Endreinigung: von mir aus auch ok, ich weißja nicht, wie das Zimmer hinterlassen wurde. Aber 4 x duschen und 4x putzen? Und nach einer Mietdauer von 18 Monaten hätte sie dann 18 x duschen und 18 x putzen abgezogen von der Kaution? :
Nun ja, kommt drauf an, was die Herrschaften vereinbart haben. ME ist zumindest das Duschen mit der halben Monatsmiete abgegolten. Und ich gehe mal davonaus, dass die Duscherei nach Beendigung des eigentlichen VV stattgefunden hat, 4 x duschen in 18 Monaten ... ? Nö ... oder?
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