Kaution - Vermieter vs. Mieter

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
MieterinHH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - Vermieter vs. Mieter

Hallo,

ich bin mit meinem Partner und dessen besten Freund vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen, die schon einige negative Überraschungen auf sich bürgte.

-lt. Mietvertrag hatten wir 100qm, wir haben nachgemessen und nur 80qm gehabt - dies hat der Vermieter mit Grollen wahrgenommen und wir haben rechtlich gesehen es richtig gemacht und die Miete um 20% gemindert.

- es gibt bei uns keine Nebenkostenabrechnung, es werden immer pauschal insgesamt 250€ bezahlt(120€ Nebenkosten + 130€ Heizung)- nachdem wir ihn gefragt haben, wann wir endlich eine Nebenkostenabrechnung bekommen, haben wir immernoch keine Antwort darauf bekommen.

Nun zu dem Punkt:

Seit dem 21.04.2011 sind wir dort ausgezogen, da die Miete für solche Verhältnisse einfach zu teuer ist.
Die Kaution im Wert von 2800€ haben wir immer noch nicht gesehen.
Was noch besser ist: Im Wohnungsübergabeprotokoll von uns wurde eine Zeile hinzugeschrieben(zwei Tage nachdem wir unterschreiben hatten),dass die Fenster nicht richtig aufgehen, welche wir nie benutzt hatten,eben nur auf Kippe hatten, was vollkommen funktionsfähig war.

Nun fühlt der Vermieter sich im Recht, einmal die Wohnung wieder zu vermieten mit 98qm lt. Vertrag und er will dass wir hauptsächlich die Kosten der Fenster-reparatur aufkommen.

Das Beste ist, alle Parteien in diesem Haus fallen auf diesen Vermieter rein und zahlen fleissig weiter, ohne eben mal ihre Wohnungen nachzumessen und mal nach einer NK-Abrechnung zu fragen.

Uns droht er nun mit 2Jahre Wartezeit auf die Kaution oder wir sollen ihm eine Zahl geben, mit der er einverstanden ist, die er uns wieder überweist.

Sowas gehört verboten, oder?!

Kann man ihn irgendwie irgendwo anzeigen - dass er mal endlich nicht nur für sein Portmonnaie die Mieter bluten lässt?!(wir sind auch der Annahme, dass der Herr nicht einmal dieses Haus versteuert!)

Viele Grüße und vielen Dank für ein Feedback!



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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
MieterinHH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Honigbiene,

vielen dank für Deine schnelle Antwort

-Einzugstermin: 01.08.2010
-es wurde fristgerecht 3 Monate gekündigt
- im Mietvertrag muss ich nachher mal nachsehen, kann ich jetzt genau nicht antworten - wenn es als Pauschale deklariert wird, ist es ja in Ordnung, aber als Pauschale ist es viel zu hoch, da unser Haushalt ca. 90€Heizkosten/Monat verursacht hatte...

- es gibt keinen Abrechnungszeitraum im Mietvertrag für die BK

- das Haus war früher über seinen Partner gelaufen - kann man irgendwo herausfinden, dass dieses Haus von ihm auch steuerlich abgetreten wird?!

Da ich gerade mit ihm telefoniert hatte, bin ich ein wenig aufbrausend gewesen - mich würde es einfach nur interessieren, ob man etwas gegen so einen Vermieter machen kann, der selbst sagt, dass wir als Mieter im Recht sind, er aber es nicht so handhaben will und auf seinen Weg das klären will mit "Ihr sagt eine Zahl und ich sage OK!" (Zitat)







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-- Editiert MieterinHH am 18.08.2011 12:07

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

"Ihr sagt eine Zahl und ich sage OK!" ist eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Er will offenbar mit euch pauschal alle offenen Forderungen durch einen solchen Vertrag aus der Welt schaffen.
Ist doch nett. Nennt eure Forderung und ihr werdet ja sehen, ob er die annimmt. Was läßt dich daran aufbrausen, dass der Vermieter keine Lust aufs Nachrechnen hat?
Er gibt offenbar zu, dass ihr Recht habt, will es aber nicht so machen und macht ein anderes Angebot. Lass ihn doch, du musst es ja nicht annehmen.

Ihr könnte ja mal versuchen, aus der Quadratmeterangabe einen Betrugsversuch zu konstruieren. Betrug, auch versuchter Betrug, ist strafbar. Aber es wird seinen Grund haben, dass der Vermieter gerade nicht 20% zuviel angegeben hat. Sind übrigens Dachschrägen/Balkone/Terassen da? Dann ist ja wieder die Frage, nach welcher Norm man die Wohnfläche berechnet...

Eine Anzeige beim Finanzamt sollte allerdings schon etwas fundierter sein als "das ist so ein bemerkenswerter Typ, der betrügt bestimmt auch bei der Steuer". Da kommt man denn vielleicht doch in den Bereich der üblen Nachrede.

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#4
 Von 
MieterinHH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ quiddje

- es ist gut mal andere Ansichten zu hören - natürlich ist das Angebot von ihm nicht schlecht, dass wir ihm eine Zahl angeben und er Ja oder Nein sagt.

Doch mal ehrlich - rechtlich gesehen ist es ja schon fragwürdig, dass im Übergabeprotokoll etwas nachgeschrieben wird und er sich noch nicht einmal darauf einlässt, uns in den letzten Monaten zu antworten, wie er nun mit der Kaution verfährt und einfach mal anruft und immer wieder sagt, dass wir die Kosten der Handwerker tragen sollen.

Natürlich ist es nicht unbedingt professionell von mir, ihm dies zu unterstellen, dass er fähig ist, Steuerlich das Haus nicht anzurechnen.

Es ist einfach sehr unseriös, dass man als Mieter eben noch nicht einmal eine Kontaktadresse von ihm hat und seine Vermittlungsperson nichts mit den gesamten Sachen zu tun haben will und doch Courtage und so verlangt.

Solche gesamten Faktoren lassen ihn eben nicht unbedingt in einem guten Licht stehen.

Wegen der Wohnfläche - wir haben es mit einem Lasergerät und einem Gutachter nachgemessen und die Dachschrägen mit berücksichtigt.





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-- Editiert MieterinHH am 18.08.2011 12:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MieterinHH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nebenkosten:

-wir haben die Nebenkosten ausgerechnet gehabt, kurz nachdem wir ausgezogen waren, da wir von ihm erfahren haben, welcher Gasanbieter es ist und wir unseren Verbrauch ausgerechnet haben, kamen wir auf aufgerundet 90€ pro Monat.

Natürlich wäre es klasse, einen Zähler mit Euro/Cent Angaben zu haben - das würde viele Fälle erleichtern!

-mit der Kaution Rückhaltung - das ist abhängig lt. Mieterbund von der Höhe und was noch an Forderungen geleistet werden müssen und http://www.mieterverein-hamburg.de/kaution-mietsicherheit.html
- trotzdem sollte man als VM den Mietern auf den unzähligen Emails und Anrufen eine Antwort geben, anstatt nach 3 1/2 Monaten anzurufen.





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#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
und wir unseren Verbrauch ausgerechnet haben

WIE denn eigentlich ?



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MieterinHH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Verbrauch aufgeschrieben (Kubimeter)
2. mit dem Brennwert des Gasanbieters multipliziert und dessen Preis pro Kilowattstunde.
+dann durch die Monate des Wohnungsnutzens
=durchschnittlich 90€ Gasverbrauch pro Monat.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
1. Verbrauch aufgeschrieben (Kubimeter)

Wie habt Ihr den denn festgestellt ?



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Grundgebühr Zähler ist also bei euch kostenlos.
Der Kaminkehrer arbeitet auch umsonst.
Der Ablesedienst war sowieso in der Nähe, verlangt also auch nichts.
Heizungswartung kostet nichts.
Der Strom für die Heizung kommt einfach aus der Steckdose.

Das sind ja paradiesische Zustände.

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#12
 Von 
MieterinHH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gesamten NK sind eben mit in den 120€, was auch von ihm nicht aufgelistet wurde, wo wir als Mieter noch nicht einmals wissen, was damit genau bezahlt wird.

Auf jeden Fall kommen da alle Gebühren rein und dies ist eben auch eine Pauschale....

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
MieterinHH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

-gut nennen wir es einfach einen ausgedachten Betrag, der im Mietvertrag steht - es ist eben nicht als Pauschale deklariert - entschuldige bitte meine verwirrende Ausdrucksweise.



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