Kaution Sparbuch auszahlen

18. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
bibi2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaution Sparbuch auszahlen

Hallo liebes Forum,
ich hätte mal eine Frage an Experten oder welche die sich auskennen.
Vor ca 9 Jahren bin ich aus einer Wohnung ausgezogen nachdem es mit dem Vermieter viel Stress wegen defekter Rohre, Sanierung usw gab. ist wie gesagt ja schon ne weile her.
Schlüsselübergabe erfolgte per Post (so war Vermieter seine Forderung) und die Sache war abgeschlossen für ihn.
Beim Einzug damals hatte ich ein Kautionssparbuch bei einer Volksbank gemacht das auf meinen Namen läuft.
Ich bekomme jedes Jahr von der Bank einen Auszug über die Zinsen.
Nun wollte ich das Sparbuch gerne Auflösen doch die Bank sagt solange der Vermieter nicht Unterschreibt würde das nicht gehen.
Ich solle mit dem ehemaligen Vermieter Kommunizieren da die Bank ihn nicht finden könnte und keine Adresse mehr von ihm hätte. Das habe ich aber auch nicht und Wohne mittlerweile seit Jahren in einer ganz anderen Stadt.
Ich weis nicht mal ob besagter Vermieter noch existiert.

Hat die Bank nach sovielen Jahren das Recht das Sparbuch nicht aufzulösen obwohl es auf meinen Namen läuft? Das Vermieterpfandrecht oder wie sich das nennt dürfte doch gar nicht mehr gültig sein, oder?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von bibi2010 am 18.11.2014 07:54

Hat die Bank nach sovielen Jahren das Recht das Sparbuch nicht aufzulösen obwohl es auf meinen Namen läuft?

Der Sinn des Sparbuches ist ja gerade, dass der Mieter es nicht einfach auflösen kann, damit der Vermieter eine Sicherheit hat.

quote:
von bibi2010 am 18.11.2014 07:54

Das Vermieterpfandrecht oder wie sich das nennt dürfte doch gar nicht mehr gültig sein, oder?

Das interressiert aber die Bank nicht und die muss sich da auch nicht reinhängen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Willenserklärung des Vermieters muss durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden. Das geht auch, wenn der Vermieter unbekannten Aufenthaltes ist. Vielleicht hilft eine einfache EMA Anfrage?

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bibi2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo. Danke schonmal für eure Antworten.
Es ist schon klar das während der Mietzeit Sinn des Sparbuchs ist das der Mieter nicht einfach dran kann, aber ich Wohne ja 9 Jahre schon nicht mehr dort und habe seit dem auch nie wieder was von meinem ehemaligen Vermieter gehört weder Persönlich noch per Post.


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#4
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Da Sie sich vor 9 Jahren nicht die Freigabe des Vermieters geholt haben, haben Sie nun eben das gerenne um ihn ausfindig zu machen und die Unterschrift einzuholen.

Oder eben wie von wirwerden vorgeschlagen die Zustimmung einklagen.

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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber ich Wohne ja 9 Jahre schon nicht mehr dort und habe seit dem auch nie wieder was von meinem ehemaligen Vermieter gehört weder Persönlich noch per Post. <hr size=1 noshade>

Das ist für die Bank nicht relevant.

Die muss sich nach den vertraglichen Vereinbarungen richten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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